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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09   

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https://dejure.org/2009,5501
OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09 (https://dejure.org/2009,5501)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.09.2009 - 1 U 23/09 (https://dejure.org/2009,5501)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. September 2009 - 1 U 23/09 (https://dejure.org/2009,5501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 2 S. 3 BGB; Inhaltskontrolle von Preisnebenabreden bei der Versorgung mit Fernwärme; Unangemessene Benachteiligung von Sonderkunden durch eine Preisänderungsklausel

  • Bund der Energieverbraucher

    Auch die Preisklauseln von Fernwärmeverträgen unterliegen einer Inhaltskontrolle wie andere Energielieferverträge auch.

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in formularmäßigem Fernwärmelieferungsvertrag

  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 1 Satz 3; ; AVBFernwärmeV § 24 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1 S. 3; AVBFernwärmeV § 24 Abs. 3
    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 2 S. 3 BGB; Inhaltskontrolle von Preisnebenabreden bei der Versorgung mit Fernwärme; Unangemessene Benachteiligung von Sonderkunden durch eine Preisänderungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2253 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06

    Doppelt analoge Anwendbarkeit des § 15 Abs. 2 AVBFernwärmeV auf eine Geltung für

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (2 O 633/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das am 29.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (2 O 633/06) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07

    Wirksame Bindung des Erdgaspreises an Heizölpreis - unwirksame

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Den entgegenstehenden Entscheidungen des BrandenburgischenOLG (Urteil vom 21.6.2006 - 7 U 175/05 - [z.B. OLGR 2006, 785]; hier: zitiert nach juris) und des OLG Köln (Urteil vom 6.6.2008 - 6 U 203/07 - [z.B. OLGR 2008, 777]; hier: zitiert nach juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 11 U 60/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens:

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Da die Klägerin damit eine Preisanpassung nicht von einer Preiserhöhung bzw. -senkung ihrer Vorlieferanten abhängig macht, sondern nur an die Entwicklung des HEL-Preises im Referenzzeitraum anknüpft, unabhängig davon, ob mit dieser Preisentwicklung tatsächlich Kostensteigerungen für die Klägerin verbunden sind, benachteiligt die Klausel die Beklagte unangemessen und ist daher unwirksam (OLG Frankfurt Urteil vom 4.11.2008 - 11 U 60/07 - [z.B. IR 2009, 14]; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05

    Fernwärmevertrag: Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel; Durchführung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Den entgegenstehenden Entscheidungen des BrandenburgischenOLG (Urteil vom 21.6.2006 - 7 U 175/05 - [z.B. OLGR 2006, 785]; hier: zitiert nach juris) und des OLG Köln (Urteil vom 6.6.2008 - 6 U 203/07 - [z.B. OLGR 2008, 777]; hier: zitiert nach juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Allenfalls unter besonderen Umständen kann ein Vertrag auch dann als Ergebnis eines "Aushandelns" gewertet werden, wenn es schließlich nach gründlicher Erörterung bei dem gestellten Entwurf verbleibt (BGH Urteil vom 3.11.1999 - VIII ZR 269/98 - [z.B. BGHZ 143, 104]; hier: zitiert nach juris).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Umgekehrt gesprochen sind solche Klauseln unwirksam, die diesen Bezug aufgeben und die Möglichkeit beinhalten, dass der Lieferant seine Gewinnspanne vergrößert (zuletzt: BGH Urteil vom 15.7.2009 - VIII ZR 225/07 - hier: zitiert nach juris, Rn. 26/27).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Der Bundesgerichthof (Urteil vom 21.9.2005 - VIII ZR 38/05 - [z.B. WuM 2005, 710]; hier: zitiert nach juris) hat in der sog. Flüssiggasentscheidung ausdrücklich festgestellt, dass Preisanpassungsklauseln als Preisnebenabreden der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB unterliegen.
  • BGH, 11.10.2006 - VIII ZR 270/05

    Kontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in der von der Berufungserwiderung genannten Entscheidung vom 11.10.2006 (VIII ZR 270/05 [z.B. WuM 2006, 689]; hier zitiert nach juris) ausgeführt, dass auch bei Fernwärmelieferverträgen eine Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB nur dann in Betracht kommt, wenn dem Versorger ein Ermessenspielraum für die Preisänderung zusteht.
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    b) Nach diesen Grundsätzen unterliegen die von dem Kläger beanstandeten Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 17. September 2009 - 1 U 23/09, juris, Tz. 45, für entsprechende Klauseln in Fernwärmelieferverträgen; aA LG München I, WuM 2008, 100, 102).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Das Berufungsgericht (OLG Naumburg, CuR 2009, 144 = ZNER 2009, 400) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    b) Nach diesen Grundsätzen unterliegt die von den Klägern beanstandete Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. auch OLG Köln, ZNER 2008, 391, nachfolgend Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08; ferner OLG Naumburg, Urteil vom 17. September 2009 - 1 U 23/09, juris, Tz. 45 [für Klauseln in Fernwärmelieferverträgen]; aA LG München I, WuM 2008, 102).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 66/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Dagegen schließt § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF als Spezialregelung für das Preisanpassungsrecht in allen anderen Fällen eine Prüfung am Maßstab des § 307 BGB aus (Witzel in Witzel/Topp, aaO S. 179; Topp in Zenke/Wollschläger, § 315 BGB: Streit um Versorgerpreise, 2. Aufl., S. 201; Fricke, aaO 72 f.; ders., CuR 2009, 29; Baumgart, CuR 2009, 148 f.; Topp, RdE 2009, 133, 138; Legler, ZNER 2010, 20, 21; Recknagel, CuR 2010, 43; Lippert, CuR 2010, 56, 59; Wollschläger/Beermann, CuR 2010, 62, 66; aA OLG Naumburg, ZNER 2009, 400 ff. [§ 24 AVBFernwärmeV soll nur als Maßstab im Rahmen der allgemeinen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB dienen], dazu nachfolgend Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09   

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https://dejure.org/2009,22992
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OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2009 - 1 U 23/09 (https://dejure.org/2009,22992)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 1 U 23/09 (https://dejure.org/2009,22992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH; Nachweis durch Liquiditätsbilanz

  • Wolters Kluwer

    Erlangung einer inkongruenten Deckung eines Beklagten bei titulierter Kaufpreisforderung durch Zahlung aus einem Konto eines Schuldners; Vornahme der Forderungspfändung bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses an einen Drittschuldner; Objektive Gläubigerbenachteiligung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Liquidationsbilanz im Anfechtungsprozess entbehrlich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Zahlungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten in einem Zeitraum von drei Wochen zu tilgen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2005, IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134 ff.).

    Der Kläger hat zwar keine Liquiditätsbilanz vorgelegt, bei der die im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und innerhalb von drei Wochen flüssig zu machenden Mittel der Schuldnerin in Beziehung gesetzt worden sind zu deren am selben Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006, IX ZR 228/03, NZI 2007, 36 ff.) und aus der sich ergibt, dass eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke 10 % oder mehr seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten betrug, was regelmäßig die Annahme einer Zahlungsunfähigkeit rechtfertigt (BGH, Urteil vom 24. Mai 2005, IX ZR 123/04, a.a.O.).

    Wenn der BGH dennoch in seinem Urteil vom 24. Mai 2005 (IX ZR 123/04, a.a.O.) die "10-%-Regel" formuliert hat, so deshalb, um die Praxis in die Lage zu versetzen, den Begriff der "ganz geringfügigen Liquiditätslücke" zu handhaben.

    Ein wesentlicher Grund dafür, einen Schuldner, der seine Verbindlichkeiten bis auf einen geringfügigen Rest bedienen kann, nicht als zahlungsunfähig anzusehen, besteht nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 24. Mai 2005, IX ZR 123/04, a.a.O.) in folgender prognostischer Erwägung: "Je kleiner die Liquiditätslücke ist, desto begründeter ist die Erwartung, dass es dem Schuldner gelingen wird, das Defizit in absehbarer Zeit zu beseitigen." Gilt es, in einem Anfechtungsprozess die Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung retrospektiv festzustellen und wird dort eine Liquiditätslücke nachgewiesen, die vom Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beseitigt worden ist, so folgt daraus, dass die Liquiditätslücke nicht so unwesentlich war, dass sie in absehbarer Zeit beseitigt werden konnte.

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Etwas Anderes sei dem Urteil des BGH vom 12. Oktober 2006 (IX ZR 228/03, NZI 2007, 36 ff.) nicht zu entnehmen.

    Der Kläger hat zwar keine Liquiditätsbilanz vorgelegt, bei der die im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und innerhalb von drei Wochen flüssig zu machenden Mittel der Schuldnerin in Beziehung gesetzt worden sind zu deren am selben Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006, IX ZR 228/03, NZI 2007, 36 ff.) und aus der sich ergibt, dass eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke 10 % oder mehr seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten betrug, was regelmäßig die Annahme einer Zahlungsunfähigkeit rechtfertigt (BGH, Urteil vom 24. Mai 2005, IX ZR 123/04, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12. Oktober 2006, IX ZR 228/03, a.a.O.), der der Senat folgt (Urteil vom 14. März 2008, 1 U 19/07, hier zitiert nach juris), ist eine Liquiditätsbilanz jedoch nicht erforderlich, wenn anderweitig festgestellt werden kann, dass der Schuldner einen wesentlichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte.

    Richtig ist, dass der BGH in seinem Urteil vom 12. Oktober 2006 (IX ZR 228/03, a.a.O.) daran festgehalten hat, dass Zahlungsunfähigkeit im Anfechtungsprozess nur angenommen werden könne, wenn durch eine Liquiditätsbilanz oder auf andere Weise festzustellen sei, dass der Schuldner einen wesentlichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht habe bezahlen können.

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen in gesetzlicher Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten (BGH, Urteil vom 1. Februar 2007, IX ZR 96/04, ZIP 2007, 488 ff.).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Diese Rüge greift schon deshalb nicht durch, weil unstreitige Tatsachen, die erstmals in der Berufungsinstanz vorgetragen werden, unabhängig von den Zulassungsvoraussetzungen des § 531 ZPO zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2008, GSZ 1/08, hier zitiert nach juris, Rdn. 10; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 531 Rdn. 21, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZR 210/04

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Auch in dem Beschluss vom 12. Juli 2007 (IX ZR 210/04, ZIP 2007, 1913 f.), in dem der BGH sich zum Umfang der Darlegungslast des Insolvenzverwalters im Anfechtungsrechtsstreit hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu einem bestimmten Zeitpunkt geäußert hat, ist von der Notwendigkeit einer Darlegung der fälligen Gesamtverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung nicht die Rede.
  • OLG Hamburg, 14.03.2008 - 1 U 19/07

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen die Krankenkasse eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12. Oktober 2006, IX ZR 228/03, a.a.O.), der der Senat folgt (Urteil vom 14. März 2008, 1 U 19/07, hier zitiert nach juris), ist eine Liquiditätsbilanz jedoch nicht erforderlich, wenn anderweitig festgestellt werden kann, dass der Schuldner einen wesentlichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte.
  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 87/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Arbeitseinkommen des

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 26. Juni 2008, IX ZR 87/07, ZIP 2008, 1488 ff. m.w.N.) ist eine während der "kritischen" Zeit, also in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag und in der Zeit nach dem Eröffnungsantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung als inkongruent anzusehen.
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Nichts Anderes gilt, wenn sich ein Schuldner durch eine bereits wirksam gewordene Kontenpfändung eines Gläubigers veranlasst sieht, eine Zahlung an den Gläubiger zwecks Tilgung der in Vollstreckung befindlichen Forderung anzuweisen (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2005, IX ZR 182/01, ZInsO 2006, 94 ff.), wie dies hier nach dem Vortrag des Klägers der Fall gewesen sein soll.
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03

    Anfechtbarkeit einer einer Vorpfändung nachfolgenden Hauptpfändung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Wird eine Vorpfändung früher als drei Monate vor Eingang des Insolvenzantrags ausgebracht, fällt die Hauptpfändung dagegen in den von § 131 InsO erfassten Bereich, richtet sich die Anfechtung insgesamt nach der Vorschrift des § 131 InsO (BGH, Urteil vom 23. März 2006, IX ZR 116/03, BGHZ 167, 11 ff.).
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04

    Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2009 - 1 U 23/09
    Im Übrigen sei dem Urteil des BGH vom 14. Februar 2008 (IX ZR 38/04, NZI 2008, 299 ff.) nicht zu entnehmen, dass eine "erzwungene Stundung" für sich genommen bereits eine Zahlungsunfähigkeit indiziere.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 12 U 23/21

    Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist regelmäßig von einer Zahlungseinstellung auszugehen, wenn im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind (BGH, Beschl. v. 15.11.2018 - IX ZR 81/18, Rn. 5; Urt. v. 06.07.2017 - IX ZR 178/16, Rn. 10; v. 26.01.2016 - II ZR 394/13, Rn. 29; v. 08.01.2015 - IX ZR 203/12, Rn. 15; v. 18.07.2013, IX ZR 143/12, Rn. 9, juris; v. 12.10.2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 22, 28 m.w.N., vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urt. v. 24.07.2009 - 1 U 23/09, Rn. 35 ff., juris).
  • LG Hamburg, 16.03.2015 - 318 S 38/14

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

    Es kommt darauf an, ob die Liquiditätslücke nicht so unwesentlich gewesen war, dass sie in absehbarer Zeit beseitigt werden konnte (vgl. Hans. OLG, Urteil vom 24. Juli 2009 - 1 U 23/09, Rn. 40, juris).
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