Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 05.10.2012 | KG, 27.03.2014

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19484
OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2012,19484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2012 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2012,19484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2012,19484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 BGB, § 287 ZPO
    Schmerzensgeld und Verdienstausfallersatz für nach Unfalltod der Tochter psychisch erkrankte Mutter

  • verkehrslexikon.de

    Eine infolge Unfalltods ihrer Tochter psychisch schwer erkrankte Mutter hat gegen den verkehrswidrig handelnden Unfallverursacher einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz ihres unfallbedingten Verdienstausfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der infolge Unfalltods ihrer Tochter psychisch schwer erkrankten Mutter gegen den Unfallverursacher; Höhe des Schmerzensgeldes

  • rabüro.de

    Zur Bemessung des Angehörigenschmerzensgeldes

  • RA Kotz

    Unfalltod naher Angehöriger - Schmerzensgeld und Verdienstausfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; ZPO § 287
    Ansprüche der infolge Unfalltods ihrer Tochter psychisch schwer erkrankten Mutter gegen den Unfallverursacher; Höhe des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angehörigenschmerzensgeld nach Unfalltod des Kindes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter bei Verkehrsunfall getötet - Verkehrsrowdy muss der psychisch erkrankten Mutter Schmerzensgeld zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufgrund des Unfalltods der Tochter psychisch erkrankte Mutter hat Anspruch auf maximal 15.000 Euro Schmerzensgeld

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Angehörige eines Verkehrsunfallopfers - Wann haben sie Anspruch auf Schadensersatz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 114/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schockschadenersatz bei Verletzung oder Tötung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12
    12 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 163, 164 ff.; VersR 1976, 539 f.; zuletzt bestätigt NJW 2012, 1730, 1731), der der Senat folgt (NJOZ 2009, 4715, 4717 f.), können mittelbar Geschädigte wie etwa die nächsten Angehörigen von Unfallopfern von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit - auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem - Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12
    12 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 163, 164 ff.; VersR 1976, 539 f.; zuletzt bestätigt NJW 2012, 1730, 1731), der der Senat folgt (NJOZ 2009, 4715, 4717 f.), können mittelbar Geschädigte wie etwa die nächsten Angehörigen von Unfallopfern von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit - auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem - Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
  • OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08

    Verkehrssicherungspflichtverletzung durch bei Nässe zu glattem Straßenbelag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12
    12 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 163, 164 ff.; VersR 1976, 539 f.; zuletzt bestätigt NJW 2012, 1730, 1731), der der Senat folgt (NJOZ 2009, 4715, 4717 f.), können mittelbar Geschädigte wie etwa die nächsten Angehörigen von Unfallopfern von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit - auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem - Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
  • BGH, 13.01.1976 - VI ZR 58/74

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12
    12 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 163, 164 ff.; VersR 1976, 539 f.; zuletzt bestätigt NJW 2012, 1730, 1731), der der Senat folgt (NJOZ 2009, 4715, 4717 f.), können mittelbar Geschädigte wie etwa die nächsten Angehörigen von Unfallopfern von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit - auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem - Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
  • LG Limburg, 22.03.2019 - 2 O 177/18

    Verkehrsunfall - Tötung eines anderen Geschädigten

    Eine solche Beziehung nimmt der Bundesgerichtshof nur bei einem äußerst engen verwandtschaftlichen Verhältnis an (BGH, Urt. v. 11.05.1971 - VI ZR 78/70, BeckRS 2009, 20953: Ehemann; BGH, NJW 1976, 673: Ehefrau; BGH, NJW 1984, 1405: Ehemann; BGH, NJW 1989, 2317: Sohn; BGH, Urteil vom 18.06.2006 - X ZR 142/05, Rn. 33, juris: Eltern und Brüder; BGH, NJW-RR 2013, 140: Kind; BGH, NJW 2015, 1451 Rn. 7: Ehefrau).
  • LG Saarbrücken, 14.12.2018 - 13 S 111/18

    Deliktshaftung für psychische Primärschäden: Vorsätzlich falsche Todesnachricht

    Die Kammer hält daher insgesamt ein Schmerzensgeld von 3.000,- ? für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. auch OLG Frankfurt, Zfs 2013, 202: 15.000,- ? für Todesnachricht bzgl. Tochter bei psychisch schwer erkrankter Mutter; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 456: 3.000,- bei Todesnachricht bzgl. getrennt lebender Ehefrau mit mittelgradiger depressiver Episode; OLG Frankfurt, Zfs 2004, 452: 2.500 bis 5.000,- ? für Schock wegen Tötung der Kindesmutter; LG Wuppertal, Schaden-Praxis 1998, 353: 5.000,- DM für Todesnachricht bzgl. Kind).
  • LG Köln, 29.06.2016 - 25 O 424/10

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung vor und während

    Bei einer vergleichenden Einordnung in Fälle mit ähnlichen psychischen Folgen ergangener Rechtsprechung zur Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht sowohl eine Entscheidung aus dem Jahr 2010 (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2010, Az. 1 U 1161/06, zitiert nach juris: 10.000,00 EUR bei posttraumatischer Belastungsstörung als zurechenbare Folge eines tätlichen Angriffs), eine aus dem Jahr 2012 (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.07.2012, Az. 1 U 32/12, zitiert nach juris, Rn. 14: 15.000,00 EUR bei posttraumatischer Belastungsstörung aufgrund des Verlusts eines Kindes durch einen Verkehrsunfall) als auch eine aus dem Jahr 2013 (OLG Köln, Urteil vom 03.12.2013, Az. 15 U 191/09, zitiert nach juris: 20.000,00 EUR bei posttraumatischer Belastungsstörung in Form einer Magersucht als Folge einer Verletzung ihres Sohnes durch einen Verkehrsunfall) berücksichtigt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47493
OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2012,47493)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.2012 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2012,47493)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2012 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2012,47493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags zur Vornahme schallisolierender Maßnahmen; Anforderungen an den Schallschutz angrenzender Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Unterlassungsanspruch bei geringfügiger Lärmüberschreitung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schallschutzanforderungen bei der Modernisierung von Reihenhäusern? (IMR 2013, 1177)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 05.02.1993 - V ZR 62/91 - ) spiele bei solchen Störungsunterlassungsanträgen die Messbarkeit von Lärm und die bestehenden Richtwerte nicht die entscheidende Rolle.

    Gleichfalls ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 05.02.1993 (BGH, Urteil vom 05.02.1993 - V ZR 62/91 - ), der in dieser Entscheidung unter anderem klarstellt, dass bei Störungsunterlassungsanträgen die Messbarkeit von Lärm und die bestehenden Richtwerte nicht die entscheidende Rolle spiele.

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12
    Das Bestimmtheitserfordernis soll den Streitgegenstand festlegen, zumal als Basis der materiellen Rechtskraft, ferner den Entscheidungsspielraum des Gerichts abstecken (§ 308 ZPO), dem Beklagten eine präzise Verteidigung erlauben und eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil heraus ermöglichen, statt noch das Vollstreckungsverfahren mit Sachfragen zu belasten (BGH NJW 2005, 2550 (2551); Musielak-Foerste, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 253, Rdnr.29).

    Wird etwa im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens durch einen dem Klageantrag entsprechenden Urteilstenor der gesamte Streit, ob spätere angebliche Verletzungsformen unter das Verbot fallen, in das Vollstreckungsverfahren verlagert, ist dies mit den Möglichkeiten und dem Sinn des Vollstreckungsverfahrens nicht vereinbar und einem Beklagten nicht zumutbar (vgl. BGH NJW 2005, 2550 (2551); OLG Jena, Beschluss vom 21.09.1998 - 6 W 574/98 - , Rdnr.19, zitiert nach JURIS).

  • OLG Dresden, 10.02.2009 - 5 U 1336/08

    Nachbarlärm in Anwaltskanzlei zumutbar

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12
    Auch werde in der neueren Rechtsprechung eine entsprechende Konkretisierung des Klagebegehrens im Rahmen des prozessualen Bestimmtheitserfordernisses verlangt (OLG Dresden IMR 2009, 144).

    Die Angabe einer konkreten messbaren Größe dient keinem Selbstzweck, sondern bestimmt den Prozessgegenstand (vgl. OLG Dresden IMR 2009, 144).

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 194/79

    Rechte des Testamentsvollstreckers bei der Auseinandersetzung über das Vermögen

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12
    Das rechtliche Begehren eines Klägers, das nicht auf die Herbeiführung eines bestimmten - und daher genau zu bezeichnenden - Erfolgs gerichtet ist, sondern auf die Vermeidung einer drohenden Beeinträchtigung, ist ausreichend bestimmt im Sinne § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die zu unterlassende Beeinträchtigung so deutlich bezeichnet ist, dass der Streitgegenstand klar umrissen ist, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH NJW 1981, 749; BGH NJW 2003, 3406; BGH NJW 2009, 2528 (2529)).

    Das Vollstreckungsverfahren ist auf die Entscheidung solcher Streitfragen nicht zugeschnitten und bietet dafür nicht die nötigen Rechtsgarantien (BGH NJW 1981, 749).

  • LG Köln, 02.03.2012 - 24 O 208/11

    Kein Unterlassungsanspruch bei geringfügiger Lärmüberschreitung!

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.03.2012 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 208/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 02.03.2012 - 24 O 208/11 - die Beklagten zu verurteilen, 1 die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, geeignete Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass die durch nachträgliche Umbauarbeiten entstandene Verringerung der Schallisolierung und dadurch bedingte Geräuschimmissionen die Nutzung des Hauses der Klägerin beeinträchtigen, 2 die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, geeignete Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass das Regenwasser ordnungsgemäß auf ihrem Grundstück abgeleitet wird, 3 festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche Kosten zu erstatten, die für die sach- und fachgerechte Beseitigung der entstandenen und noch entstehenden Risse im Keller des Hauses erforderlich sind, hilfsweise, 4 die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird.

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12
    Das rechtliche Begehren eines Klägers, das nicht auf die Herbeiführung eines bestimmten - und daher genau zu bezeichnenden - Erfolgs gerichtet ist, sondern auf die Vermeidung einer drohenden Beeinträchtigung, ist ausreichend bestimmt im Sinne § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die zu unterlassende Beeinträchtigung so deutlich bezeichnet ist, dass der Streitgegenstand klar umrissen ist, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH NJW 1981, 749; BGH NJW 2003, 3406; BGH NJW 2009, 2528 (2529)).
  • BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08

    Notwendigkeit der Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12
    Das rechtliche Begehren eines Klägers, das nicht auf die Herbeiführung eines bestimmten - und daher genau zu bezeichnenden - Erfolgs gerichtet ist, sondern auf die Vermeidung einer drohenden Beeinträchtigung, ist ausreichend bestimmt im Sinne § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die zu unterlassende Beeinträchtigung so deutlich bezeichnet ist, dass der Streitgegenstand klar umrissen ist, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH NJW 1981, 749; BGH NJW 2003, 3406; BGH NJW 2009, 2528 (2529)).
  • OLG Jena, 23.09.1998 - 6 W 574/98

    Unbestimmter Prozessvergleich

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12
    Wird etwa im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens durch einen dem Klageantrag entsprechenden Urteilstenor der gesamte Streit, ob spätere angebliche Verletzungsformen unter das Verbot fallen, in das Vollstreckungsverfahren verlagert, ist dies mit den Möglichkeiten und dem Sinn des Vollstreckungsverfahrens nicht vereinbar und einem Beklagten nicht zumutbar (vgl. BGH NJW 2005, 2550 (2551); OLG Jena, Beschluss vom 21.09.1998 - 6 W 574/98 - , Rdnr.19, zitiert nach JURIS).
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Rechtsprechung
   KG, 27.03.2014 - 1 U 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51679
KG, 27.03.2014 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2014,51679)
KG, Entscheidung vom 27.03.2014 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2014,51679)
KG, Entscheidung vom 27. März 2014 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2014,51679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,51679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
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