Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.09.2005 - 1 U 33/05 b   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17921
OLG Bremen, 28.09.2005 - 1 U 33/05 b (https://dejure.org/2005,17921)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.09.2005 - 1 U 33/05 b (https://dejure.org/2005,17921)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. September 2005 - 1 U 33/05 b (https://dejure.org/2005,17921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines Architektenhonorars unterhalb der Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Spätere Geltendmachung von Mindestsätzen durch den Architekten; Verpflichtung zur Zahlung des Differenzbetrages zwischen vereinbartem Honorar und ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 611; ; HOAI § 1; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestsätze trotz Vereinbarung geringeren Entgeltes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestsatzunterschreitung: Wann hat sich der Bauherr darauf "eingerichtet"?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Bremen, 28.09.2005 - 1 U 33/05
    Der BGH hat zu der insoweit vorliegenden Problematik in seinem zunächst von der Klägerin und sodann auch vom Landgericht Bremen in der angefochtenen Entscheidung zitierten Urteil vom 22.05.1997 (BGHZ 136, 1, 9/10 = NJW 1997, 2329, 2331 = MDR 1997, 729, 730) u.a. folgendes ausgeführt:.
  • OLG Schleswig, 03.11.2011 - 16 U 132/10

    Unverhältnismäßigkeit der Beseitigung von Baumängeln

    Das Landgericht hat der Klage auf Zahlung eines weiteren Vorschusses von 200.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. November 2008 stattgegeben, weil die Forderung Mängel betreffe, für die schon durch Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 8. September 2006 im Verfahren 1 U 33/05 der Klägerin ein Vorschuss zugesprochen worden sei.

    Das Oberlandesgericht hat sich in seinem Urteil vom 8. September 2006 im Verfahren 1 U 33/05 mit dieser Frage befasst (vgl. die Ausführungen zu B II. 1. c), Seite 11).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht