Rechtsprechung
OLG Koblenz, 23.09.2009 - 1 U 428/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzansprüche von Restaurantinhabern wegen der Evakuierung von Teilen einer Stadt zur Entschärfung einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg
- Judicialis
POG § 7; ; POG §§ 68 ff.; ; POG § 68 Abs. 1 S. 1; ; POG § 69 Abs. 5; ; POG § 69 Abs. 5 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
POG Rheinland-Pfalz § 68 Abs. 1 S. 1
Ersatzansprüche von Restaurantinhabern wegen der Evakuierung von Teilen einer Stadt zur Entschärfung einer Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Klage auf finanzielle Entschädigung gegen Stadt Koblenz wegen Bombenentschärfung erfolglos
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Umsatzausgleich bei Bombenfund
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Ersatzansprüche von Restaurantinhabern wegen Umsatzausfällen durch Evakuierung eines Stadtteils
- juraforum.de (Kurzinformation)
Klage auf finanzielle Entschädigung wegen Bombenentschärfung erfolgreich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gaststättenbetreiber hat keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung wegen Umsatzverlust aufgrund von Bombenentschärfung - Keine unzumutbaren Nachteile durch Evakuierungsmaßnahme
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.03.2009 - 1 O 323/08
- OLG Koblenz, 23.09.2009 - 1 U 428/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 153
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90
Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.09.2009 - 1 U 428/09
Jedoch setzt ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff voraus, dass eine rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einem Betroffenen zu Nachteilen führt, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (BGHZ 117, 240, 252, Wurm in Staudinger (Neubearbeitung 2007), § 839, Rdnr. 435 - m.w.N.). - AG Leipzig, 10.05.1996 - 18 C 847/96
Auszug aus OLG Koblenz, 23.09.2009 - 1 U 428/09
Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig (Evakuierung eines Gewerbebetriebes wegen Sprengung eines benachbarten Schornsteins; NJW-RR 1997, 282 f.) kann dieser Gedanke - Schutz der Geschäftsführer und Arbeitnehmer der Klägerinnen - auch auf diese (Klägerinnen) selbst übertragen und angewendet werden. - OLG Stuttgart, 18.12.1991 - 1 U 155/91
Polizeiliche Räumung einer Diskothek; Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
Auszug aus OLG Koblenz, 23.09.2009 - 1 U 428/09
Anders als in der von den Klägerinnen in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW 1992, 1396) wurde durch die Evakuierungsanordnung eine nicht überschaubare und auch nicht konkret bezeichenbare Vielzahl von Personen unmittelbar und gleichfalls eine nicht näher bestimmbare große Anzahl von Firmen, Gewerbebetrieben u.s.w. mittelbar durch das Handeln der Stadt K... betroffen. - LG Hannover, 27.07.2006 - 19 S 18/06
Auszug aus OLG Koblenz, 23.09.2009 - 1 U 428/09
Dies ist z.B. auch dann der Fall, wenn infolge einer polizeilichen Straßensperrung (Unfall, Feuerwehreinsatz usw.) der Bürger Umwege in Kauf nehmen muss und ihm hieraus Kosten erwachsen (Benzin-, Zeitaufwand usw. - vgl. auch LG Hannover, NJW-RR 2006, 1458).
- LG Stuttgart, 05.11.2020 - 7 O 109/20
Kein allgemeiner Corona-Entschädigungsanspruch
Einem von einer sog. "Jedermann-Maßnahme" Betroffenen kann eine Entschädigung auf Basis des allgemeinen Aufopferungsanspruchs bzw. des enteignenden/enteignungsgleichen Eingriffs allenfalls dann gewährt werden, wenn er aufgrund besonderer, von ihm nicht zu verantwortender Umstände einen Schaden erleidet, der das Maß der gewöhnlichen und typischen Beeinträchtigungen der von einer solchen Maßnahme Betroffenen deutlich übersteigt und hierdurch die Opfergrenze überschritten und dem Betroffenen ein Sonderopfer im Verhältnis zur Allgemeinheit auferlegt wird (OLG Koblenz, U. v. 23.09.2009 - 1 U 428/09, juris). - LG Stuttgart, 26.02.2021 - 7 O 285/20 Einem von einer sog. "Jedermann-Maßnahme" Betroffenen kann eine Entschädigung auf Basis des allgemeinen Aufopferungsanspruchs bzw. des enteignenden/enteignungsgleichen Eingriffs allenfalls dann gewährt werden, wenn er aufgrund besonderer, von ihm nicht zu verantwortender Umstände einen Schaden erleidet, der das Maß der gewöhnlichen und typischen Beeinträchtigungen der von einer solchen Maßnahme Betroffenen deutlich übersteigt und hierdurch die Opfergrenze überschritten und dem Betroffenen ein Sonderopfer im Verhältnis zur Allgemeinheit auferlegt wird (OLG Koblenz, U. v. 23.09.2009 - 1 U 428/09, juris).