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OLG München, 25.01.2001 - 1 U 4362/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 17 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 346 ff.
Keine Belehrungspflicht über die wirtschaftlichenRisiken der Nichtdurchführung eines Vertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notarielle Beurkundung; Pflichten des Notars; Belehrungspflicht; Betreuungspflicht; Geschäftsrisiko; Aufklärungspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 24 Abs. 1; BeurkG § 17 Abs. 1
Umfang der Belehrungspflicht des Notars - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 04.07.2000 - 6 O 288/00
- OLG München, 25.01.2001 - 1 U 4362/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.06.1995 - IX ZR 122/94
Pflichten des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 1 U 4362/00
Dies gilt selbst dann, wenn sich der Prozess in die Länge zieht (BGH VersR 95, 1247). - BGH, 24.06.1993 - IX ZR 84/92
Belehrungspflicht bei Absicherung eines Wegerechts durch Grunddienstbarkeit - …
Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 1 U 4362/00
Würde, solange eine anderweitige Ersatzmöglichkeit in Betracht kommt, die Klage gegen den Beklagten nur als zur Zeit unbegründet abzuweisen sein (vgl. BGH, VersR 94, 435), ergibt sich die einschränkungslose Unbegründetheit der Klage daraus, dass der Beklagte nicht gegen die Amtspflichten eines Notars verstoßen hat. - BGH, 07.02.1991 - IX ZR 24/90
Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Notars
Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 1 U 4362/00
Die betreuende Belehrungspflicht besteht, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falles Anlaß zu der Vermutung haben muß, einen Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewusst ist." (BGH, VersR 88, 748, VersR 91, 1295, je m.w.N.).
- BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87
Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber
Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 1 U 4362/00
Die betreuende Belehrungspflicht besteht, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falles Anlaß zu der Vermutung haben muß, einen Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewusst ist." (BGH, VersR 88, 748, VersR 91, 1295, je m.w.N.). - BGH, 25.05.1984 - V ZR 13/83
Mitwirkung eines Anwaltsnotars an der Beurkundung eines Kaufvertrages mit …
Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 1 U 4362/00
Dass eine solche andere Ersatzmöglichkeit nicht besteht, gehört zur schlüssigen Klagebegründung und ist eine vom Kläger darzulegende und zu beweisende negative Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 84, 784 m.w.N.). - BGH, 25.06.1959 - III ZR 69/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 1 U 4362/00
Insbesondere hat der Notar nicht die Amtspflicht, die Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit einer Partei zur Debatte zu stellen und etwa von sich aus in Zweifel zu ziehen (BGH VersR 59, 743).