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   OLG München, 21.11.2002 - 1 U 5247/01   

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https://dejure.org/2002,10376
OLG München, 21.11.2002 - 1 U 5247/01 (https://dejure.org/2002,10376)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2002 - 1 U 5247/01 (https://dejure.org/2002,10376)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2002 - 1 U 5247/01 (https://dejure.org/2002,10376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anscheinsgefahr ausgehend von einem Kernspintomographen; Entschädigungspflicht unter Aufopferungsgesichtspunkten; Anspruchsausschließendes Verantworten der Anscheinsgefahr; Maßnahme zur Gefahrenabwehr; Polizeibeamte in Stresssituationen; Nächtens unverschlossene ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § ... 278; ; BGB § 288 n.F.; ; BGB § 831; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; BayPAG Art. 70 Abs. 1 letzter Hbs.; ; BayPAG Art. 70; ; GG Art. 34; ; EGB Art. 229 Abs. 1 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; PAG BY Art. 70
    Entschädigungsanspruch bei polizeilichem Vorgehen gegen einen Anscheinsstörer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; BayPAG Art. 70; GG Art. 34
    Entschädigungsanspruch des Anscheinsstörers nach Art. 70 BayPAG und § 839 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizist setzt Kernspintomographen außer Gefecht - Beamte vermuteten Einbruch - Dienstherr muss Ärzte entschädigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus OLG München, 21.11.2002 - 1 U 5247/01
    In den Fällen der Anscheinsgefahr, d.h. wenn die Behörde zwar ex ante von einer Gefahr ausgehen durfte, es sich ex post aber herausstellt, dass objektiv keine Gefahrenlage bestanden hat, muss der Staat den Anscheinsstörer unter Aufopferungsgesichtspunkten entschädigen (BGHZ 117, 303 ff; BGH NJW 94, 2355; Berner/Köhler, Kommentar zum Polizeiaufgabengesetz, 16. Auflage, Randnr. 2 zu Art. 70 PAG; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Auflage, Randnrn. E 34-36 sowie L 8 und 9).

    Dies gilt nicht nur für die Zustandsstörung, sondern auch im Falle der Inanspruchnahme als Handlungsstörer (BGH NJW 94, 2355).

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus OLG München, 21.11.2002 - 1 U 5247/01
    In den Fällen der Anscheinsgefahr, d.h. wenn die Behörde zwar ex ante von einer Gefahr ausgehen durfte, es sich ex post aber herausstellt, dass objektiv keine Gefahrenlage bestanden hat, muss der Staat den Anscheinsstörer unter Aufopferungsgesichtspunkten entschädigen (BGHZ 117, 303 ff; BGH NJW 94, 2355; Berner/Köhler, Kommentar zum Polizeiaufgabengesetz, 16. Auflage, Randnr. 2 zu Art. 70 PAG; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Auflage, Randnrn. E 34-36 sowie L 8 und 9).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 294/05

    Zurechnung des Verschuldens eines mit Straßenbauarbeiten beauftragten

    Die Bedeutung einer solchen Feststellung ist vergleichbar mit derjenigen eines Grundurteils für das spätere Betragsverfahren (vgl. BGH aaO, m.w.N.; OLG München, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 5247/01 - juris Rn. 60, insoweit nicht in VersR 2004 1319 f und OLGR 2004, 249 ff abgedruckt; OLG Dresden, Urteil vom 6. April 2001 - 6 U 780/00 - juris Rn. 131).
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