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   OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14   

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https://dejure.org/2014,28358
OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14 (https://dejure.org/2014,28358)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.10.2014 - 1 U 61/14 (https://dejure.org/2014,28358)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 1 U 61/14 (https://dejure.org/2014,28358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 2; 894; 899 Abs. 2; 935
    Zu den Voraussetzungen des Wuchertatbestandes (§ 138 Abs. 2 BGB) bei einem Immobilienkaufvertrag

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 138 Abs. 2
    Zum groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim Grundstückskaufvertrag

  • RA Kotz

    Sittenwidriger Eigentumswohnungskauf - Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumswohnungen zum halben Preis erworben: Wucher!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wucher bei Kaufverträgen über Eigentumswohnungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Makler nutzt Zwangslage von Wohnungseigentümern aus

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vom Immobilienmakler über den Tisch gezogen - Der seltene Fall des Wuchers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wucher: Kauf von Eigentumswohnungen weit unter Wert durch Immobilienmakler bei finanziellen Problemen der Verkäufer nichtig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schwächesituation ausgenutzt - Kaufverträge wegen Wuchers nichtig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Oberlandesgericht Oldenburg erklärt Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers für nichtig

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Immobilien: Wucher bei zu geringem Kaufpreis?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Immobilien: Wucher bei zu geringem Kaufpreis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkauf zweier Eigentumswohnungen wegen Wucher nichtig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kauf von Wohnungen zum halben Wert ist Wucher

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig - Tatsächlicher Wert der Eigentumswohnungen mehr als doppelt so hoch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentumswohnungen zum halben Preis erworben: Wucher! (IMR 2014, 528)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann bei Grundstücksgeschäften ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12 - NJW 2014, 1652 Tz. 8; Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99 - BGHZ 146, 298, 302).

    Diese Voraussetzung ist grundsätzlich (erst) ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90 % gegeben (BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12 - NJW 2014, 1652 Tz. 8).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann bei Grundstücksgeschäften ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12 - NJW 2014, 1652 Tz. 8; Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99 - BGHZ 146, 298, 302).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Zwar ist dafür keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09 - NJW-RR 2011, 298 Tz. 10; Urteil vom 16.06.1990 - XI ZR 280/89 - NJW-RR 1990, 1199).
  • BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Zwar ist dafür keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09 - NJW-RR 2011, 298 Tz. 10; Urteil vom 16.06.1990 - XI ZR 280/89 - NJW-RR 1990, 1199).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Der Tatbestand des Wuchers gemäß § 138 Abs. 2 BGB setzt neben einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (objektives Tatbestandsmerkmal) die Ausnutzung einer - auf einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, dem Mangel im Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willensschwäche beruhenden - besonderen Schwächesituation beim Bewucherten durch den Wucherer voraus (subjektives Tatbestandsmerkmal: vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84 - NJW 1985, 3006, 3007).
  • AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21

    Sittenwidrigkeit eines Ladengeschäfts in Bezug auf Vergleichsangebote im

    Das Gericht ist nach dem Vortrag der Klägerin und dem gesamten darüber hinausgehenden Akteninhalt der festen Auffassung, dass zum einen bei der Klägerin nicht die für den Wuchertatbestand i. S. des § 138 Abs. 2 BGB nötige Zwangslage, Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche vorlag, welche - in subjektiver Hinsicht - von der Beklagten bewusst ausgenutzt worden wäre, indem sie sich dies zur Erzielung eines unverhältnismäßig hohen Kaufpreises zunutze gemacht hätte (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2014, Az: 1 U 61/14, bei juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - I-1 U 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,78600
OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - I-1 U 61/14 (https://dejure.org/2015,78600)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2015 - I-1 U 61/14 (https://dejure.org/2015,78600)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - I-1 U 61/14 (https://dejure.org/2015,78600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Denn dieses ist nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht der klagenden Partei bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines künftigen unfallbedingten Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW-RR 2007, 601 sowie NJW 2001, 1431).

    Ein in zulässiger Weise gestellter Feststellungsantrag ist dann begründet, wenn die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff in ein nach § 7 Abs. 1 StVG geschütztes Rechtsgut des Geschädigten gegeben ist, der zu dem für die Zukunft befürchteten Schaden führen kann (BGH NJW 2001, 1431).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 116/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Dem entspricht auch die ständige Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 25. Juni 2013, Az.: I-1 U 185/12, Urteil vom 5. März 2013, Az.: I-1 U 116/12 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Das Betreten der Fahrbahn kurz vor einem erkennbar herannahenden Fahrzeug ist in der Regel als ein grob fahrlässiges Fehlverhalten zu würdigen (Senat, Urteil vom 5. März 2013, Az.: I-1 U 116/12 mit Hinweis auf Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 25 StVO, Rdnr. 20; KG NZV 2003, 830; Rebler, NZV 2011, 223, 224; Scheidler, DAR 2011, 452, 454).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Denn dieses ist nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht der klagenden Partei bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines künftigen unfallbedingten Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW-RR 2007, 601 sowie NJW 2001, 1431).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Er darf insbesondere nicht versuchen, noch kurz vor einem herannahenden Kraftfahrzeug die Fahrbahn zu überqueren (BGH, Urteil vom 27. Juni 2000, Az.: VI ZR 126/99, Rdnr. 18 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH VersR 1983, 1037, 1038 sowie BGH VersR 1966, 877).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Ist der Fußgänger gewissermaßen blindlings auf die Fahrbahn getreten, ist in der Regel der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegeben (Dörr, MDR 2012, 503, 504 mit Hinweis auf KG, MDR 2010, 1049; OLG Hamm, NJW-RR 2008, 1348; OLG Saarbrücken, NJW 2011, 933).
  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Er darf insbesondere nicht versuchen, noch kurz vor einem herannahenden Kraftfahrzeug die Fahrbahn zu überqueren (BGH, Urteil vom 27. Juni 2000, Az.: VI ZR 126/99, Rdnr. 18 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH VersR 1983, 1037, 1038 sowie BGH VersR 1966, 877).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Er darf insbesondere nicht versuchen, noch kurz vor einem herannahenden Kraftfahrzeug die Fahrbahn zu überqueren (BGH, Urteil vom 27. Juni 2000, Az.: VI ZR 126/99, Rdnr. 18 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH VersR 1983, 1037, 1038 sowie BGH VersR 1966, 877).
  • KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Ist der Fußgänger gewissermaßen blindlings auf die Fahrbahn getreten, ist in der Regel der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegeben (Dörr, MDR 2012, 503, 504 mit Hinweis auf KG, MDR 2010, 1049; OLG Hamm, NJW-RR 2008, 1348; OLG Saarbrücken, NJW 2011, 933).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 306/09

    Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Auch eine dunkle Kleidung des Fußgängers kann das Risiko, nicht rechtzeitig wahrgenommen zu werden, vorwerfbar erhöhen (Dörr a.a.O. mit Hinweis auf OLG Saarbrücken, RuS 2010, 479).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14
    Denn im Falle der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine unverschuldete Gefahrenlage nicht gegeben (Senat, Urteil vom 20. Juni 2005, Az: I - 1 U 237/04).
  • BGH, 07.02.1967 - VI ZR 132/65

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

  • OLG Düsseldorf, 10.06.1976 - 12 U 180/75

    Fußgänger; Anscheinsbeweis; Allgemeine Lebenserfahrung; Verkehrsregeln;

  • OLG Nürnberg, 24.10.1972 - 7 U 45/72
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem in der Dämmerung ohne

    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, 10. Februar 2015, 1 U 61/14 und 5. März 2013, 1 U 116/12).

    Ist der Fußgänger gewissermaßen blindlings auf die Fahrbahn getreten, ist in der Regel der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegeben (Senat, 10. Februar 2015, 1 U 61/14; KG 21. Januar 2010, 12 U 29/09).

    Der Senat verkennt nicht, dass der fließende Fahrbahnverkehr einem überquerenden Fußgänger - trotz seines Vorranges - Rücksicht schuldet (Senat, 10. Februar 2015, 1 U 61/14; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 25 StVO, Rdnr. 38).

  • OLG Celle, 20.11.2018 - 14 U 102/18

    Vorsicht beim Betreten eines Geh-/Radweges als Fußgänger

    Bereits der BGH [Urteil vom 27. Juni 1961, Leitsatz, zitiert nach juris; und ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2018; OLG Düsseldorf, 1 U 61/14, Urteil vom 10. Februar 2015 und KG Berlin, Urteil vom 21. Januar 2010] hat entschieden, dass ein Fußgänger, der aus einem sichtversperrenden Hausausgang kommend völlig achtlos ("blindlings") den Gehweg überquert, fahrlässig handelt, mögen die an eine flüchtige Orientierung zu stellenden Anforderungen auch nur gering zu bemessen sein.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,65112
OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14 (https://dejure.org/2016,65112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.2016 - 1 U 61/14 (https://dejure.org/2016,65112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 2016 - 1 U 61/14 (https://dejure.org/2016,65112)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 BGB
    Amtshaftung bei verspäteter Weitergabe einer Bewerbung an eine europäische Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung bei verspäteter Weitergabe einer Bewerbung an eine europäische Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839
    Amtshaftung; Bewerbungsverfahren; Bewerbungsfrist; Europol

  • rechtsportal.de

    BGB § 839
    Haftung des Dienstherrn wegen verspäteter Weiterleitung der Bewerbung eines Beamten um eine Stelle in einer europäischen Behörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 46/75

    Amtshaftungsklage wegen Verstoßes eines Landes gegen die beamtenrechtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14
    Wenn allerdings eine Amtspflichtverletzung und eine zeitlich nachfolgende Schädigung feststehen, so braucht der Geschädigte im Allgemeinen den ursächlichen Zusammenhang nicht nachzuweisen; er kann vielmehr der öffentlichen Körperschaft den Nachweis überlassen, dass der Schaden nicht auf die Amtspflichtverletzung zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 08. Dezember 1977 - III ZR 46/75 - Rn. 25, juris).

    Vielmehr richtet sich der Umfang der Beweiserleichterung nach den Umständen, insbesondere nach dem Gewicht der zu entscheidenden Tatfrage (BGH, Urteil vom 08. Dezember 1977 - III ZR 46/75 - Rn. 37, juris).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14
    Darüber hinaus nimmt die Rechtsprechung Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast an, wenn der Dienstherr zur Aufklärung des hypothetischen Kausalverlaufs nichts beiträgt, obwohl ihm dies, etwa durch umfassende Aktenvorlage, möglich wäre (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Rn. 44, juris).
  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14
    Allerdings fehlt es dann an dem nach § 839 Abs. 3 BGB erforderlichen Verschulden, wenn die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels so gering oder zweifelhaft ist, dass dem Verletzten dessen Gebrauch nicht zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - III ZR 224/01 - Rn. 59, juris).
  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 320/12

    Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass der gesamte Tätigkeitsbereich, der sich auf die Erfüllung einer bestimmten hoheitlichen Aufgabe bezieht, als Einheit beurteilt werden muss und es nicht angeht, die einheitliche Aufgabe in Einzelakte - teils hoheitlicher, teils bürgerlich-rechtlicher Art - aufzuspalten und einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen (BGH, Urteil vom 06. März 2014 - III ZR 320/12 - Rn. 31, juris).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14
    Insoweit ist aber der Vorwurf eines Organisationsverschuldens begründet, das der Beklagten auch dann zuzurechnen ist, wenn die tätig gewordenen Beamten selbst subjektiv nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben (vgl. BGH, Urteil vom 04. November 2004 - III ZR 361/03 - Rn. 8, juris).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14
    b) Einem Geschädigten können allerdings auch die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugutekommen (BGH a.a.O. Rn. 31; Urteil vom 6. April 1995 - III ZR 183/94 - Rn. 20, juris).
  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14
    Bei der Bestimmung des Kreises der geschützten "Dritten" im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt es darauf an, ob bei der betreffenden Amtshandlung in qualifizierter und zugleich individualisierbarer Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BGH, Urteil vom 01. Februar 2001 - III ZR 193/99 - Rn. 11, juris).
  • EuGöD, 01.07.2010 - F-40/09

    Casta / Kommission

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14
    Die Einhaltung der in einer Ausschreibung genannten Bedingungen und die Beachtung der dort genannten Fristen durch die ausschreibende Verwaltung hält der EuGöD unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung für zwingend (vgl. EuGöD, Urteil vom 01.07.2010, F-40/09, Celex-Nr. 62009FJ0040_INF - juris; Urteil vom 12.03.2009, F-4/08, Celex-Nr. 62008FJ0004 - juris).
  • EuGöD, 12.03.2009 - F-4/08

    Hambura / Parlament - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 61/14
    Die Einhaltung der in einer Ausschreibung genannten Bedingungen und die Beachtung der dort genannten Fristen durch die ausschreibende Verwaltung hält der EuGöD unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung für zwingend (vgl. EuGöD, Urteil vom 01.07.2010, F-40/09, Celex-Nr. 62009FJ0040_INF - juris; Urteil vom 12.03.2009, F-4/08, Celex-Nr. 62008FJ0004 - juris).
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