Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verbraucherschutz: Widerrufsrecht und Schriftformerfordernis bei einem Ratenlieferungsvertrag mit einer 200 EUR nicht übersteigenden Zahlungsverpflichtung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 UKlaG ; § 505 Abs. 2 BGB ; § 491 Abs. 2 BGB ; § 2 Abs. 1 UnklaG ; § 3 Abs. 1 Nr. 1 UnklaG ; § 3 Nr. 1 VerbrKrG a. F.; § 2 VerbrKrG a. F.
Klage auf Unterlassung des Telefonvertriebs von Zeitschriften im Kurzabonnement; Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften auf den Vertrieb mit Kurzabonnements; Zahlungsverpflichtungen des Verbrauchers bei fortlaufenden Zeitschriftenabonnement mit ... - aufrecht.de
(Kein) Widerruf von Zeitschriftenabos
- Judicialis
BGB § 505 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 491 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 505 Abs. 1 S. 1
- RA Kotz
Zeitschriftenabonnement bis 200 € und Widerrufsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenabonnement als Ratenlieferungsvertrag: Wegfall des Widerrufsrechtes und des Schriftformerfordernisses wegen Bagatellklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klage auf Unterlassung des Telefonvertriebs von Zeitschriften im Kurzabonnement; Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften auf den Vertrieb mit Kurzabonnements; Zahlungsverpflichtungen des Verbrauchers bei fortlaufenden Zeitschriftenabonnement mit ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zeitschriftenabo per Telefon? - Zu den Verbraucherrechten im Abonnementvertrieb
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 24.06.2003 - 7 O 3035/02
- OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 701
- MDR 2004, 800
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94
Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
Nach altem Recht war streitig, ob die für Kreditverträge geltende Bagatellgrenze von 200 EUR entsprechend auch auf Ratenlieferungsverträge anzuwenden war, was teilweise wegen der vergleichbaren (fehlenden) Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers bejaht (…vgl. Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 2 VerbrKrG, Rdnr. 9;… MK/Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 2 VerbrKrG, Rdnr 9), aber wohl überwiegend verneint wurde (vgl. BGHZ 128, 156, 163/164 für § 3Abs. 1 Nr. 2 VerbrKG; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 635; Staudinger/KessalWulf, § 2 VerbrKG, Rdrn. - BGH, 09.07.1987 - III ZR 229/85
Auszahlung eines Darlehens durch Auszahlung auf ein verpfändetes Festgeldkonto
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
Danach fallen nach zutreffender und ganz überwiegender Auffassung Zeitschriftenabonnementverträge unter § 505 Abs. 1 Nr. 2 BGB (…vgl. Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl., § 505, Rdnr.7; AnwKomBGB Schuldrecht/Reiff, § 505 BGB, Rdnr.10;… Bamberger/Roth/Möller/Wendehorst, BGB, § 505, Rdnr. 10.; vgl. auch BGH NJW 1987, 123 zu § 1c Nr. 2 AbzG). - BGH, 05.10.1989 - I ZR 89/89
Widerrufsbelehrung bei Vorauszahlung; Anwendung des AbzG auf Probeabonnement ohne …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
Ob entgegen dem Wortlaut des § 505 Abs..1 Nr. 2 BGB der Anwendungsbereich dieser Norm von vornherein aus teleologischen Erwägungen auf Verträge zu beschränken ist, bei denen die vom Verbraucher zu leistende Vergütung in Teilzahlungen zu erbringen ist und sich nicht in einer sofortigen, einmaligen Zahlung erschöpft, wie etwa bei einem sofort bezahlten einmonatigen Probeabonnement oder Jahresabonnement, die sich nicht verlängern, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. zum Streitstand Bamberger/Roth/ Möller/Wendehorst, § 505 BGB, Rdnr.11; sowie für die entsprechenden Problematik bei § 1c Nr. 2 AbzG BGH NJW 1990, 1046; NJW-RR 1990, 562). - BGH, 07.12.1989 - I ZR 139/87
Börseninformationsblatt; Anwendung des AbzG für einjähriges Abonnement ohne …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
Ob entgegen dem Wortlaut des § 505 Abs..1 Nr. 2 BGB der Anwendungsbereich dieser Norm von vornherein aus teleologischen Erwägungen auf Verträge zu beschränken ist, bei denen die vom Verbraucher zu leistende Vergütung in Teilzahlungen zu erbringen ist und sich nicht in einer sofortigen, einmaligen Zahlung erschöpft, wie etwa bei einem sofort bezahlten einmonatigen Probeabonnement oder Jahresabonnement, die sich nicht verlängern, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. zum Streitstand Bamberger/Roth/ Möller/Wendehorst, § 505 BGB, Rdnr.11; sowie für die entsprechenden Problematik bei § 1c Nr. 2 AbzG BGH NJW 1990, 1046; NJW-RR 1990, 562). - OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 14 U 115/92
Anwendbarkeit; Verbraucherkreditgesetz; Vertragsurkunde; Teillieferung
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
Nach altem Recht war streitig, ob die für Kreditverträge geltende Bagatellgrenze von 200 EUR entsprechend auch auf Ratenlieferungsverträge anzuwenden war, was teilweise wegen der vergleichbaren (fehlenden) Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers bejaht (…vgl. Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 2 VerbrKrG, Rdnr. 9;… MK/Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 2 VerbrKrG, Rdnr 9), aber wohl überwiegend verneint wurde (vgl. BGHZ 128, 156, 163/164 für § 3Abs. 1 Nr. 2 VerbrKG; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 635; Staudinger/KessalWulf, § 2 VerbrKG, Rdrn.