Rechtsprechung
OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Oberlandesgericht
StPO § 454b Abs. 2 Satz 2; StrVollstrO § 43 Abs. 4; EGGVG § 23 ff
Strafvollstreckung, nachträgliche Unterbrechung der Vollstreckung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung des Rechtswegs zum Oberlandesgericht gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde über die Nichtunterbrechung der Vollstreckung eines Strafrestes, dessen Aussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, zum 2/3-Zeitpunkt; Stattfinden der von Amts wegen ...
- Judicialis
StPO § 454b Abs. 2 Satz 2; ; StrVollstrO § 43 Abs. 4; ; EGGVG §§ 23 ff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg für Beschwerde gegen Ablehnung der Unterbrechung widerrufener Freiheitsstrafe zum Zweidrittel-Zeitpunkt - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zur Änderung der Vollstreckungsreihenfolge - keine nachträgliche Unterbrechung einer vollständig verbüßten ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
StPO § 454b Abs. 2 Satz 2; StrVollstrO § 43 Abs. 4; EGGVG § 23 ff
Strafvollstreckung, nachträgliche Unterbrechung der Vollstreckung - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unterbrechung, Reihenfolge
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 07.04.2000 - VAs 11/00
Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
Jedoch räumt § 43 Abs. 4 StrVollstrO der Vollstreckungsbehörde die Befugnis ein, aus wichtigem Grund von dem in § 43 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 StrVollstrO angeordneten Vorabvollzug von Strafresten, deren Vollstreckung bereits nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt war, abzuweichen (siehe OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282 ff; OLG Hamburg StV 1993, 256, 257;… Pohlmann/Jabel/Wolf, StrVollstrO, 8. Aufl., § 43 Rn. 26 f;… KK-Fischer, StPO, 5. Aufl., § 454b Rn. 17;… Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 7).Begehrt ein Verurteilter nach dem Widerruf einer Strafaussetzung eine Unterbrechung dieses Strafrestes zwecks Teilverbüßung einer Anschlussstrafe, um nach Verbüßung von 2/3 der Anschlussstrafe eine einheitliche Entscheidung über deren Aussetzung und eine erneute Aussetzung der widerrufenen Strafe herbeiführen zu können, hat der Verurteilte nach dem Grundgedanken des § 43 Abs. 4 StrVollstrO einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Überprüfung seines Begehrens durch die Vollstreckungsbehörde (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282 ff; NStZ 1983, 48 zu § 43 StrVollstrO a.F.).
- BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90
Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung
Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
Dem zu mehreren Freiheitsstrafen Verurteilten steht gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde, die Vollstreckung eines Strafrestes, dessen Aussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, zum 2/3-Zeitpunkt nicht zu unterbrechen, der Rechtsweg nach § 23 EGGVG zum Oberlandesgericht offen (BGH NJW 1991, 2030, 2031). - OLG Hamburg, 13.11.1992 - 2 Ws 523/92
Vollstreckungsbehörde; Staatsanwaltschaft; Bindungswirkung; …
Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
Jedoch räumt § 43 Abs. 4 StrVollstrO der Vollstreckungsbehörde die Befugnis ein, aus wichtigem Grund von dem in § 43 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 StrVollstrO angeordneten Vorabvollzug von Strafresten, deren Vollstreckung bereits nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt war, abzuweichen (siehe OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282 ff; OLG Hamburg StV 1993, 256, 257;… Pohlmann/Jabel/Wolf, StrVollstrO, 8. Aufl., § 43 Rn. 26 f;… KK-Fischer, StPO, 5. Aufl., § 454b Rn. 17;… Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 7). - OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93
Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
Im Rahmen des § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO entspricht es herrschender Auffassung, die der Senat teilt, dass eine nachträgliche Anordnung der Unterbrechung einer bereits vollständig verbüßten Freiheitsstrafe nicht möglich ist (siehe etwa OLG Hamburg StV 1994, 195, 196;… Pohlmann/Jabel/Wolf, StrVollstrO, 8. Aufl., § 43 Rn. 33;… KK-Fischer, StPO, 5. Aufl., § 454b Rn. 5;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 454b Rn. 5). - OLG Frankfurt, 12.10.1982 - 3 VAs 48/82
Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
Begehrt ein Verurteilter nach dem Widerruf einer Strafaussetzung eine Unterbrechung dieses Strafrestes zwecks Teilverbüßung einer Anschlussstrafe, um nach Verbüßung von 2/3 der Anschlussstrafe eine einheitliche Entscheidung über deren Aussetzung und eine erneute Aussetzung der widerrufenen Strafe herbeiführen zu können, hat der Verurteilte nach dem Grundgedanken des § 43 Abs. 4 StrVollstrO einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Überprüfung seines Begehrens durch die Vollstreckungsbehörde (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282 ff; NStZ 1983, 48 zu § 43 StrVollstrO a.F.).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.05.2004 - 1 VAs 10/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Krankheitsakte, Herausgabe, Beschlagnahme, Rechtsweg
- Wolters Kluwer
Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen auf Herausgabe oder auf Schadensersatz aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung; Zulässigkeit von Anträgen in einem Verfahren nach § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfahrensgesetzes (EGGVG)
- Judicialis
EGGVG § 23
- rechtsportal.de
EGGVG § 23
Krankheitsakte, Herausgabe, Beschlagnahme, Rechtsweg
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 27.08.2001 - 2 Ws 165/01
Strafverfahren; Beschlagnahme; Gewahrsam; Herausgabe von Gegenständen; …
Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2004 - 1 VAs 10/04
Mit der Sicherstellung der herausverlangten Akten ist ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entstanden, das bis zur Herausgabe der Gegenstände an den Berechtigten andauert (OLG Hamburg MDR 1974, 510; OLG Oldenburg, Strafverteidiger 1996, 534; OLG Stuttgart wistra 2002, 38; ständige Rechtsprechung des Senats vgl. zuletzt Beschluss vom 22. April 2004 - 1 VAs 15/04 -). - OLG Hamburg, 12.10.1973 - VAs 15/73
Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2004 - 1 VAs 10/04
Mit der Sicherstellung der herausverlangten Akten ist ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entstanden, das bis zur Herausgabe der Gegenstände an den Berechtigten andauert (OLG Hamburg MDR 1974, 510; OLG Oldenburg, Strafverteidiger 1996, 534; OLG Stuttgart wistra 2002, 38; ständige Rechtsprechung des Senats vgl. zuletzt Beschluss vom 22. April 2004 - 1 VAs 15/04 -). - OLG Oldenburg, 19.12.1994 - VAs 6/94
Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2004 - 1 VAs 10/04
Mit der Sicherstellung der herausverlangten Akten ist ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entstanden, das bis zur Herausgabe der Gegenstände an den Berechtigten andauert (OLG Hamburg MDR 1974, 510; OLG Oldenburg, Strafverteidiger 1996, 534; OLG Stuttgart wistra 2002, 38; ständige Rechtsprechung des Senats vgl. zuletzt Beschluss vom 22. April 2004 - 1 VAs 15/04 -). - OLG Hamm, 04.08.1992 - 1 VAs 44/92
Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2004 - 1 VAs 10/04
Eine Verweisung an die Zivilgerichte entsprechend § 17 a GVG kam nicht in Betracht, da ansonsten die Form- und sonstigen Zulässigkeitsvorschriften für eine Zivilklage umgangen würden (Senatsbeschluss vom 04. August 1992 - 1 VAs 44/92 - OLG Stuttgart, a. a. O.).