Rechtsprechung
   KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4685
KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05 (https://dejure.org/2005,4685)
KG, Entscheidung vom 18.10.2005 - 1 W 27/05 (https://dejure.org/2005,4685)
KG, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 1 W 27/05 (https://dejure.org/2005,4685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung einer neuen Satzungsregelung als unwirksam im Rahmen der Anmeldung einer Satzungsänderung ; Auslegung der Satzung einer GmbH durch das Gericht der weiteren Beschwerde

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; GmbHG § 34; ; GmbHG § 54; ; GmbHG § 57a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157; GmbHG § 34 § 54 § 57a
    Anmeldung einer Satzungsänderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beanstandung der Satzungsregelung über die Zwangseinziehung eines Geschäftsanteils im Rahmen der Anmeldung einer Satzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 304
  • FGPrax 2006, 29
  • DB 2005, 2744
  • Rpfleger 2006, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
    Denn dann wäre nach dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. dazu BGHZ 79, 16, 18 = NJW 1981, 816; BGHZ 122, 211 = NJW 1993, 1976, 1978; NJW 1994, 1537, 1538), von der ersten Auslegungsalternative auszugehen, weil diese in jedem Fall zu einer wirksamen Regelung führen würde.
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
    Denn dann wäre nach dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. dazu BGHZ 79, 16, 18 = NJW 1981, 816; BGHZ 122, 211 = NJW 1993, 1976, 1978; NJW 1994, 1537, 1538), von der ersten Auslegungsalternative auszugehen, weil diese in jedem Fall zu einer wirksamen Regelung führen würde.
  • BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 31/01

    Von der satzungsmäßigen Regelung abweichende Gewinnverteilung einer GmbH

    Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
    Die für die Erstanmeldung vorgesehenen und in § 9c Absatz 2 GmbHG festgehaltenen Prüfungsbeschränkungen gelten für die Anmeldung einer Satzungsänderung nicht (vgl. BayObLG BB 2001, 1916 = Rpfleger 2001, 500).
  • BGH, 20.11.1980 - VII ZR 70/80

    Glaswaren - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung

    Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
    Denn dann wäre nach dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. dazu BGHZ 79, 16, 18 = NJW 1981, 816; BGHZ 122, 211 = NJW 1993, 1976, 1978; NJW 1994, 1537, 1538), von der ersten Auslegungsalternative auszugehen, weil diese in jedem Fall zu einer wirksamen Regelung führen würde.
  • KG, 22.06.2004 - 1 W 243/02

    Vorliegen eines zur Eintragung in das Handelsregister geeigneten

    Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
    Ob mit dieser Regelung tatsächlich eine Wirksamkeit vor der Zahlung des Abfindungsguthabens und damit unabhängig von dieser angeordnet ist - wie die Vorinstanzen angenommen haben - , ist durch Auslegung zu ermitteln, die im vorliegenden Fall ohne Bindung an die Feststellungen des Landgerichts vom Senat selbst vorgenommen werden kann, weil der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft objektiv allein nach seinem Inhalt auszulegen ist (vgl. BGHZ 9, 279, 281; Senat, GmbHR 2004, 1342 = Rpfleger 2004, 705 = NZG 2004, 1172; Keidel/Meyer-Holz, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 27 Rn. 50; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rn. 50).
  • BayObLG, 29.10.1992 - 3Z BR 38/92

    Widersprüche durch eine Satzungsänderung

    Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
    Teilweise wird zwar angenommen, dass eine Satzungsneuregelung auch dann beanstandet werden kann und damit ein Eintragungshindernis darstellt, wenn diese unklar ist (vgl. OLG Zweibrücken MittRhNotK 1978, 142; vgl. auch BayObLG DB 1993, 156).
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 72/53

    Nachzahlungsanspruch des Vorzugsaktionärs

    Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
    Ob mit dieser Regelung tatsächlich eine Wirksamkeit vor der Zahlung des Abfindungsguthabens und damit unabhängig von dieser angeordnet ist - wie die Vorinstanzen angenommen haben - , ist durch Auslegung zu ermitteln, die im vorliegenden Fall ohne Bindung an die Feststellungen des Landgerichts vom Senat selbst vorgenommen werden kann, weil der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft objektiv allein nach seinem Inhalt auszulegen ist (vgl. BGHZ 9, 279, 281; Senat, GmbHR 2004, 1342 = Rpfleger 2004, 705 = NZG 2004, 1172; Keidel/Meyer-Holz, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 27 Rn. 50; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rn. 50).
  • BayObLG, 05.10.1978 - BReg. 1 Z 104/78
    Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
    a) Im Ergebnis zu Recht ist allerdings das Landgericht davon ausgegangen, dass aufgrund der Anmeldung der Satzungsänderung der gesamte neu gefasste Gesellschaftsvertrag - auch soweit er mit der ursprünglichen Fassung übereinstimmende Regelungen trifft (vgl. BayObLGZ 1978, 282 = GmbHR 1979, 15) - umfassend auf seine rechtliche Wirksamkeit überprüft werden kann.
  • OLG Jena, 21.07.2021 - 2 W 244/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags zum

    Bei der Prüfung einer Änderung des Gesellschaftsvertrags ist das Registergericht nicht an die Beschränkungen des § 9 c Abs. 2 GmbHG gebunden (Krafka, Registerrecht, 11. A., Rn. 1031; KG, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 W 27/05 -. Rn. 5, juris).
  • OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 102/10

    Handelsregister: Abgelehnte Eintragung einer GmbH bei Verletzung unentziehbarer

    Die durch das Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) 1998 angefügte Vorschrift des § 9c Abs. 2 GmbHG begrenzt bei der Eintragung der Gesellschaft - nicht dagegen bei der Satzungsänderung (vgl. BayObLGZ 2001, 137/138; KG FGPrax 2006, 29/30) - die Kontrolle von Satzungsmängeln auf die dort abschließend aufgezählten Gründe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht