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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16   

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https://dejure.org/2016,6114
OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,6114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2016 - 1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,6114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,6114)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • datenschutz.eu

    Wann an eine Übermittlung an die SCHUFA auch gegen den Willen des Betroffenen möglich istdes Betroffenen

  • kanzlei.biz

    Übermittlung von Daten an Auskunftei, obwohl Schuldner Zahlungsrückstand bestreitet

  • adresshandel-und-recht.de

    Wann an eine Übermittlung an die SCHUFA auch gegen den Willen des Betroffenen möglich istdes Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 28 a
    Zulässigkeit der Übermittlung eines streitigen Kündigungssachverhalts an eine Auskunftei

  • rechtsportal.de

    BDSG § 28 a
    Zulässigkeit der Übermittlung eines streitigen Kündigungssachverhalts an eine Auskunftei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Übermittlung an SCHUFA gegen den Willen des Betroffenen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Meldung an Schufa von Kündigung des Kreditvertrags auch bei Bestreiten der Zahlungsumstände durch Schuldner

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Meldung an Schufa von Kündigung des Kreditvertrags auch bei Bestreiten der Zahlungsumstände durch Schuldner

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Übermittlung an SCHUFA auch entgegen dem Willen des Betroffenen möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Verden, 13.12.2010 - 4 O 342/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16
    Dieser der Gesetzesformulierung zu entnehmende Zweck, der auch der amtlichen Begründung zu entnehmen ist (BT-DrS 16/10529, 14), kann nicht durch eine teleologische Reduktion oder individuelle Interessenabwägung (so aber Wolff/Brink/Kamp, Datenschutzrecht, 2013, § 28a BDSG Rdn. 111 mit Hinweis auf LG Verden BeckRS 2011, 13582) aufgehoben werden.
  • AG Frankfurt/Main, 27.02.2013 - 31 C 1001/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16
    § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG setzt nach überwiegender und zutreffender Ansicht nur voraus, dass die Kündigung objektiv mit Recht erfolgt; dass der Schuldner Zahlungsrückstände nicht bestreitet, ist dagegen, anders als in den Fällen des § 28a Abs. 1 Nr. 2 - 4 BDSG, keine formale Voraussetzung für die Übermittlung schuldner- und forderungsbezogener Daten an eine Auskunftei (Simitis-Ehmann, BDSG, 7. Aufl., § 28a Rdn. 69 ff.; Däubler-Weichert, BDSG, 4. Aufl., § 28a Rdn. 10; Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl., § 28a Rdn. 10; AG Frankfurt, U. v. 27.2.2013, Az. 31 C 1001/12).
  • OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18

    Kündigung eines Darlehens wegen Zahlungsrückständen aufgrund von Krankheit

    Ein solches Interesse ergibt sich schon aus der Beteiligung an einem Warnsystem - wie der Schufa - (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2016 - 1 W 9/16 - juris -).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.05.2016 - I-1 W 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11002
OLG Köln, 17.05.2016 - I-1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,11002)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.2016 - I-1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,11002)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - I-1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,11002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    ZPO: Rechtsmittel gegen Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1342
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 131/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Im streitigen Zivilprozess gilt § 99 Abs. 1 ZPO und nicht § 91a Abs. 2 ZPO auch dann, wenn über eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung entschieden wird und der unterlegenen Partei die Kosten auferlegt werden; die unterlegene Partei kann dann nicht gemäß § 91a Abs. 2 ZPO sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einlegen, sondern muss das Urteil insgesamt mit der Berufung angreifen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1971 - IV ZR 26/70, BGHZ 57, 224, zitiert juris Rn. 12; vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92, NJW-RR 1993, 765, zitiert juris Rn. 10; Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 131/07, NJW-RR 2009, 188, zitiert juris Rn. 5; Musielak/Voit/Fleckenhaus, ZPO, 13. Aufl., § 91a Rn. 48; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 91a Rn. 57).

    Die Berufungsinstanz prüft sodann die Zulässigkeit und Begründetheit des auf Feststellung der Erledigung gerichteten Antrags erneut; erforderlichenfalls wird über die erledigenden Tatsachen sowie über die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage im Zeitpunkt der Erledigung Beweis erhoben (BGH, Beschluss vom 25. September 2008, aaO mwN).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Hiernach handelt es sich bei der Erledigungserklärung um eine Prozesshandlung, die - wenn sie einseitig bleibt - eine nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung darstellt; sie umfasst für diesen Fall den Antrag festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, zitiert juris Rn. 21; Beschluss vom 26. Mai 1994 - I ZB 4/94, NJW 1995, 2364, zitiert juris Rn. 10; Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 157/98, NJW 2002, 442, zitiert juris Rn. 19).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Hiernach handelt es sich bei der Erledigungserklärung um eine Prozesshandlung, die - wenn sie einseitig bleibt - eine nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung darstellt; sie umfasst für diesen Fall den Antrag festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, zitiert juris Rn. 21; Beschluss vom 26. Mai 1994 - I ZB 4/94, NJW 1995, 2364, zitiert juris Rn. 10; Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 157/98, NJW 2002, 442, zitiert juris Rn. 19).
  • BGH, 26.03.2015 - III ZB 80/13

    Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Sie geht jedoch zu Lasten der Kostengerechtigkeit und schließt eine Anfechtung selbst dann aus, wenn der Anfechtende nur durch die Kostenentscheidung beschwert ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1995 - V ZB 28/95, BGHZ 131, 185, zitiert juris Rn. 7; vom 26. März 2015 - III ZB 80/13, NJW-RR 2015, 1405, zitiert juris Rn. 7; Hk- ZPO/Gierl, 6. Aufl., § 99 Rn. 1; jeweils mwN).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Im streitigen Zivilprozess gilt § 99 Abs. 1 ZPO und nicht § 91a Abs. 2 ZPO auch dann, wenn über eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung entschieden wird und der unterlegenen Partei die Kosten auferlegt werden; die unterlegene Partei kann dann nicht gemäß § 91a Abs. 2 ZPO sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einlegen, sondern muss das Urteil insgesamt mit der Berufung angreifen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1971 - IV ZR 26/70, BGHZ 57, 224, zitiert juris Rn. 12; vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92, NJW-RR 1993, 765, zitiert juris Rn. 10; Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 131/07, NJW-RR 2009, 188, zitiert juris Rn. 5; Musielak/Voit/Fleckenhaus, ZPO, 13. Aufl., § 91a Rn. 48; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 91a Rn. 57).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Hiernach handelt es sich bei der Erledigungserklärung um eine Prozesshandlung, die - wenn sie einseitig bleibt - eine nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung darstellt; sie umfasst für diesen Fall den Antrag festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, zitiert juris Rn. 21; Beschluss vom 26. Mai 1994 - I ZB 4/94, NJW 1995, 2364, zitiert juris Rn. 10; Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 157/98, NJW 2002, 442, zitiert juris Rn. 19).
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Sie geht jedoch zu Lasten der Kostengerechtigkeit und schließt eine Anfechtung selbst dann aus, wenn der Anfechtende nur durch die Kostenentscheidung beschwert ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1995 - V ZB 28/95, BGHZ 131, 185, zitiert juris Rn. 7; vom 26. März 2015 - III ZB 80/13, NJW-RR 2015, 1405, zitiert juris Rn. 7; Hk- ZPO/Gierl, 6. Aufl., § 99 Rn. 1; jeweils mwN).
  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Im streitigen Zivilprozess gilt § 99 Abs. 1 ZPO und nicht § 91a Abs. 2 ZPO auch dann, wenn über eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung entschieden wird und der unterlegenen Partei die Kosten auferlegt werden; die unterlegene Partei kann dann nicht gemäß § 91a Abs. 2 ZPO sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einlegen, sondern muss das Urteil insgesamt mit der Berufung angreifen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1971 - IV ZR 26/70, BGHZ 57, 224, zitiert juris Rn. 12; vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92, NJW-RR 1993, 765, zitiert juris Rn. 10; Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 131/07, NJW-RR 2009, 188, zitiert juris Rn. 5; Musielak/Voit/Fleckenhaus, ZPO, 13. Aufl., § 91a Rn. 48; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 91a Rn. 57).
  • LG Köln, 07.03.2016 - 36 O 135/15

    Rückzahlungsanspruch eines Geldbetrages aufgrund Darlehensvertrags; Beweislast

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung im Urteil der 36. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. März 2016 - 36 O 135/15 - wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.
  • LG Aachen, 14.12.1994 - 11 O 284/94

    Telekom; Beweislast bei überhöhter Telefonrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16
    Hiernach handelt es sich bei der Erledigungserklärung um eine Prozesshandlung, die - wenn sie einseitig bleibt - eine nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung darstellt; sie umfasst für diesen Fall den Antrag festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, zitiert juris Rn. 21; Beschluss vom 26. Mai 1994 - I ZB 4/94, NJW 1995, 2364, zitiert juris Rn. 10; Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 157/98, NJW 2002, 442, zitiert juris Rn. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,80953
OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,80953)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.02.2016 - 1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,80953)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,80953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Ermittlungspflicht des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16
    Zudem muss der Notar durch eine entsprechende Bestätigung zum Ausdruck bringen, dass das Verzeichnis von ihm aufgenommen wurde und er selbst für den Inhalt verantwortlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2012 - I-2 W 32/12, juris Rn. 11; in diesem Sinne auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 4 W 318/01, juris Rn. 9).

    Der Notar darf sich daher nicht darauf beschränken, Angaben des Erben wiederzugeben und von diesem vorgelegte Belege lediglich auf Plausibilität zu prüfen, selbst wenn er den Erben über dessen Wahrheitspflicht belehrt hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10, Rn. 15, juris).

  • OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12

    Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16
    Sie bildet kein notarielles Nachlassverzeichnis im Sinne der genannten Norm (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2012 - I-2 W 32/12, juris Rn. 11).

    Zudem muss der Notar durch eine entsprechende Bestätigung zum Ausdruck bringen, dass das Verzeichnis von ihm aufgenommen wurde und er selbst für den Inhalt verantwortlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2012 - I-2 W 32/12, juris Rn. 11; in diesem Sinne auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 4 W 318/01, juris Rn. 9).

  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16
    Denn der Notar entscheidet unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände nach eigenem Ermessen, welche Ermittlungen er vornimmt (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.03.2014 - 2 W 495/13, juris Rn. 28).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 56/12

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16
    Allein der Erfüllungseinwand des Schuldners ist grundsätzlich auch im Verfahren der Zwangsvollstreckung nach §§ 887, 888 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.06.2013 - I ZB 56/12, juris Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16
    Zudem muss der Notar durch eine entsprechende Bestätigung zum Ausdruck bringen, dass das Verzeichnis von ihm aufgenommen wurde und er selbst für den Inhalt verantwortlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2012 - I-2 W 32/12, juris Rn. 11; in diesem Sinne auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 4 W 318/01, juris Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16
    Ein notarielles Verzeichnis soll nämlich eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. April 2010 - 5 W 81/10, juris Rn. 13).".
  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16
    Zudem muss der Notar durch eine entsprechende Bestätigung zum Ausdruck bringen, dass das Verzeichnis von ihm aufgenommen wurde und er selbst für den Inhalt verantwortlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2012 - I-2 W 32/12, juris Rn. 11; in diesem Sinne auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 4 W 318/01, juris Rn. 9).
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