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   OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06   

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OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06 (https://dejure.org/2006,25027)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.10.2006 - 1 Ws 212/06 (https://dejure.org/2006,25027)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 1 Ws 212/06 (https://dejure.org/2006,25027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zur Bewährung; Vornahme einer Gesamtabwägung unter Berücksichtigung der täterbezogenen und tatbezogenen Umstände; Beanstandungsfreie Führung im (offenen) Vollzug, ein ...

  • Judicialis

    StGB § 12 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 57 Abs. 1; ; StGB § 57 Abs. 2; ; StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 57 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 465 Abs. 1

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 2 Ws 497/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).

    Als geeignet angesehen werden zum einen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; OLG Hamm, StV 1998, 503; Thüring. OLG, StV 1998, 504; OLG München, NStZ 1987, 74).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 2 StGB nicht wie bei § 56 Abs. 2 StGB darum geht, ob ein Straftäter für seine Tat überhaupt Strafe verbüßen soll, sondern darum, ob ein Straftäter, der bereits die Hälfte einer nicht unerheblich langen Freiheitsstrafe verbüßt hat, schon vor Ablauf von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden soll, weshalb es im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, den Umständen der Tat ein geringeres und den besonderen Umständen in der Persönlichkeit des Täters ein größeres Gewicht beizumessen als bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB (vgl. OLG Frankfurt, StV 2005, 277; Thüring. OLG, StV 1998, 503; OLG Stuttgart, StV 1995, 261; OLG Zweibrücken, MDR 1979, 601).

  • OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).

    Als geeignet angesehen werden zum einen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; OLG Hamm, StV 1998, 503; Thüring. OLG, StV 1998, 504; OLG München, NStZ 1987, 74).

  • OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04

    Voraussetzungen der Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 2 StGB nicht wie bei § 56 Abs. 2 StGB darum geht, ob ein Straftäter für seine Tat überhaupt Strafe verbüßen soll, sondern darum, ob ein Straftäter, der bereits die Hälfte einer nicht unerheblich langen Freiheitsstrafe verbüßt hat, schon vor Ablauf von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden soll, weshalb es im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, den Umständen der Tat ein geringeres und den besonderen Umständen in der Persönlichkeit des Täters ein größeres Gewicht beizumessen als bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB (vgl. OLG Frankfurt, StV 2005, 277; Thüring. OLG, StV 1998, 503; OLG Stuttgart, StV 1995, 261; OLG Zweibrücken, MDR 1979, 601).
  • OLG Nürnberg, 28.02.2001 - Ws 200/01

    Mündliche Anhörung eines Sachverständigen bei isoliertem Verzicht nur des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 19.12.1991 - Ws 564/91

    Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Auch kann es ausreichen, wenn eine größere Anzahl nur durchschnittlicher Milderungsgründe vorliegt, diese aber insgesamt ein solches Gewicht haben, dass sie den Grad der besonderen Umstände i. S. d. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB erreichen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1989, 24; OLG Bamberg, StV 1994, 252).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.1988 - 1 Ws 245/88

    Widerruf; Strafaussetzung; Strafrestaussetzung; Verurteilter; Dauer des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Auch kann es ausreichen, wenn eine größere Anzahl nur durchschnittlicher Milderungsgründe vorliegt, diese aber insgesamt ein solches Gewicht haben, dass sie den Grad der besonderen Umstände i. S. d. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB erreichen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1989, 24; OLG Bamberg, StV 1994, 252).
  • OLG Stuttgart, 23.01.1995 - 4 Ws 265/94

    Strafaussetzung; Schuld; Besondere Umstände der Tat; Besondere Umstände der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 2 StGB nicht wie bei § 56 Abs. 2 StGB darum geht, ob ein Straftäter für seine Tat überhaupt Strafe verbüßen soll, sondern darum, ob ein Straftäter, der bereits die Hälfte einer nicht unerheblich langen Freiheitsstrafe verbüßt hat, schon vor Ablauf von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden soll, weshalb es im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, den Umständen der Tat ein geringeres und den besonderen Umständen in der Persönlichkeit des Täters ein größeres Gewicht beizumessen als bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB (vgl. OLG Frankfurt, StV 2005, 277; Thüring. OLG, StV 1998, 503; OLG Stuttgart, StV 1995, 261; OLG Zweibrücken, MDR 1979, 601).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1992 - 3 Ws 237/92

    Sozialprognose; Kriminalprognose; Besondere Umstände; Vollstreckungsgericht ;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 2 Ws 95/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Als geeignet angesehen werden zum einen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; OLG Hamm, StV 1998, 503; Thüring. OLG, StV 1998, 504; OLG München, NStZ 1987, 74).
  • OLG Celle, 24.08.1999 - 1 Ws 187/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 1 Ws 128/07

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer Umstände i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 2

    Besondere Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die über die bereits gestellte günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Hälfte der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 Ws 53/97 - 21. Oktober 1999 - 1 Ws 187/99 - 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01- ; 19. Oktober 2006 - 1 Ws 212/06 - OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Tröndle-Fischer, StGB 53. A., § 57 Rn. 29 m.w.N.).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 2 StGB nicht wie bei § 56 Abs. 2 StGB darum geht, ob ein Straftäter für seine Tat überhaupt Strafe verbüßen soll, sondern darum, ob ein Straftäter, der bereits die Hälfte einer nicht unerheblich langen Freiheitsstrafe verbüßt hat, schon vor Ablauf von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden soll, weshalb es im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, den Umständen der Tat ein geringeres und den besonderen Umständen in der Persönlichkeit des Täters ein größeres Gewicht beizumessen als bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB (vgl. OLG Frankfurt, StV 2005, 277; Thüring. OLG, StV 1998, 503; OLG Stuttgart, StV 1995, 261; OLG Zweibrücken, MDR 1979, 601; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 Ws 212/06 -).

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