Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 17.09.2004

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   OLG Celle, 15.09.2004 - 1 Ws 272/04 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2004,5194
OLG Celle, 15.09.2004 - 1 Ws 272/04 (StrVollz) (https://dejure.org/2004,5194)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.09.2004 - 1 Ws 272/04 (StrVollz) (https://dejure.org/2004,5194)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. September 2004 - 1 Ws 272/04 (StrVollz) (https://dejure.org/2004,5194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwaltungsvorschrift Nr. 2 Abs. 1d zu § 10 StVollzG; § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG; § 10 StVollzG; § 152 Abs. 2 StPO; § 115 StVollzG; § 267 StPO
    Sofortige Ablösung eines Gefangenen aus dem offenen Vollzug; Verlegung eines Strafgefangenen aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug nach Einleitung eines Strafverfahrens; Anhängigkeit eines Strafverfahrens; Voraussetzungen der Rückverlegung vom offenen in den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Ablösung eines Gefangenen aus dem offenen Vollzug; Verlegung eines Strafgefangenen aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug nach Einleitung eines Strafverfahrens; Anhängigkeit eines Strafverfahrens; Voraussetzungen der Rückverlegung vom offenen in den ...

  • Judicialis

    StVollzG § 10

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 10
    Ablösung aus dem offenen Vollzug wegen Strafanzeige; Begriff des anhängigen Strafverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 29
  • StV 2005, 340
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2004 - 1 Ws 272/04
    Als Grundlage für ihre Beurteilung, ob ein neues Strafverfahren begründete Zweifel entstehen lässt, der Gefangene genüge (immer noch) den Anforderungen des offenen Vollzuges, reicht die Ermittlung folgender Umstände aus (dazu s.a. OLG Stuttgart NStZ 1996, 45):.
  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (BT-Drs. 15/2252 S. 6; zur Senatsrechtsprechung zu § 115 StVollzG a.F. vgl. zuletzt Beschluss vom 15. September 2004 - 1 Ws 272/04 - abgedruckt in NStZ-RR 2005, 29; s.a. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 115 Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Celle, 17.01.2020 - 3 Ws 291/19

    Abwägungskriterien bei Zweifeln am Verbleib des offenen Vollzugs

    9 Der Senat hat bereits wiederholt ausgeführt (Beschluss vom 17.09.2004 [NStZ-RR 2005, 29; Beschluss vom 31.10.2008 [NdsRpfl 2009, 15]; Beschluss vom 8.2.2017 [NdsRpfl 2018, 113], dass ein neues Ermittlungsverfahren zwar grundsätzlich geeignet sein kann, eine frühere, für günstig erachtete Prognose nachträglich als nicht mehr gerechtfertigt erscheinen zu lassen, und eine Ablösung aus dem offenen Vollzug hiernach häufig unvermeidbar sein wird, andererseits aber allein die Anhängigkeit eines neuen Ermittlungsverfahrens dem Antragsteller nicht zwingend die Eignung zum offenen Vollzug abspricht, zum Beispiel in Bagatellsachen.
  • LG Kassel, 25.01.2017 - 2 StVK 258/16
    In der Regel wird die Ablösung aus dem offenen Vollzug unvermeidbar sein (OLG Celle NStZ-RR 2005, 29 [OLG Celle 15.09.2004 - 1 Ws 272/04 (StrVollz)] ), gleichwohl ist grundsätzlich eine Abwägung im Einzelfall zu treffen, da § 14 Abs. 2 und 3 HStVollzG für einen Widerruf oder eine Rücknahme ein Ermessen eröffnen ("können") (BeckOK Strafvollzug Hessen/Kunze HStVollzG § 13 Rn. 27).
  • OLG Jena, 12.05.2005 - 1 Ws 150/05

    StVollzG

    Die Gerichte haben folglich nur zu überprüfen, ob die Anordnung der Vollzugsbehörde auf einem ausreichend ermittelten Sachverhalt beruht, der zutreffende Begriff des Versagungs- bzw. Widerrufsgrundes zugrunde gelegt worden ist und sich die Vollzugsbehörde im Rahmen des eingeräumten Beurteilungsermessens gehalten hat (s. etwa Senatsbeschluss vom 26.11.2004, 1 Ws 314/04; KG NStZ 1993, 100, 102; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 318 f; OLG Celle NStZ-RR 2005, 29 f).
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OLG Celle, Entscheidung vom 17.09.2004 - 1 Ws 272/04 (StrVollz) (https://dejure.org/2004,22079)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. September 2004 - 1 Ws 272/04 (StrVollz) (https://dejure.org/2004,22079)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

    Auszug aus OLG Celle, 17.09.2004 - 1 Ws 272/04
    Als Grundlage für ihre Beurteilung, ob ein neues Strafverfahren begründete Zweifel entstehen lässt, der Gefangene genüge (immer noch) den Anforderungen des offenen Vollzuges, reicht die Ermittlung folgender Umstände aus (dazu s.a. OLG Stuttgart NStZ 1996, 45):.
  • OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17

    Zweifel an der Eignung für den offenen Vollzug wegen einer im geschlossenen

    Bei der Beurteilung, ob eine Befürchtung im Sinne des § 12 Abs. 2 NJVollzG besteht, ist ein neues Ermittlungsverfahren in jedem Fall Anlass für eine besonders sorgfältige Prüfung der Eignung der oder des Gefangenen für den offenen Vollzug (vgl. noch zu § 10 StVollzG: OLG Celle, Beschluss vom 17. September 2004 - 1 Ws 272/04 -, juris).
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