Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 26.10.2000

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   OLG Koblenz, 04.10.2000 - 1 Ws 451/00   

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OLG Koblenz, 04.10.2000 - 1 Ws 451/00 (https://dejure.org/2000,15387)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.2000 - 1 Ws 451/00 (https://dejure.org/2000,15387)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 1 Ws 451/00 (https://dejure.org/2000,15387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachnähe; Beweisaufnahme; Dringender Tatverdacht; Haftbefehl

  • Judicialis

    StPO § 310 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 310 Abs. 1
    Haftbeschwerde; laufende Hauptverhandlung; vorläufige Beweiswürdigung durch Tatgericht; Sachnähe

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.10.2000 - 1 Ws 451/00   

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OLG Schleswig, 26.10.2000 - 1 Ws 451/00 (https://dejure.org/2000,45528)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.10.2000 - 1 Ws 451/00 (https://dejure.org/2000,45528)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 1 Ws 451/00 (https://dejure.org/2000,45528)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 29.02.2024 - 4 Ws 7/24

    Keine Annahmeberufung bei Absehen von Strafe

    Der Gesetzgeber wollte mit § 322a Satz 2 StPO lediglich die sachliche Prüfung nach § 313 Abs. 2 StPO einer weiteren gerichtlichen Kontrolle entziehen (vgl. BR-Drs. 12/1217, Seite 40); eine Auslegung des § 322a Satz 2 StPO dahingehend, auch die vorgelagerte, nach formalen Erwägungen zu treffende Entscheidung darüber, dass ein Bagatellfall im Sinne des § 313 Abs. 1 StPO vorliege, vom Anwendungsbereich des § 322 Abs. 2 StPO auszunehmen, wäre mit dieser Intention, dem Charakter der Norm als rechtswegbeschränkende Ausnahmevorschrift (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 4 Ws 18/2006 -, juris Rn. 5) und ihrem Wortlaut unvereinbar, der nicht auf "den Beschluss nach § 313 Abs. 2", sondern auf die Entscheidung über die Annahme der Berufung abstellt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, aaO; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 1 Ws 451/00 -, juris Rn. 3; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 2 Ws 246/98 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 4 Ws 311/98 -, juris Rn. 7; OLG Köln, NStZ 1996, 150, 151; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601; Gössel aaO Rn. 10; für eine analoge Anwendung des § 322 Abs. 2 StPO: OLG Dresden, Beschluss vom 6. November 2020 - 2 Ws 456/20 -, juris Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 2 Ws 7/06 -, juris Rn. 18 f.; KG, aaO; ohne Festlegung auf ein bestimmtes Rechtsmittel: OLG Jena, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - 1 Ws 371/99 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 1996 - 3 Ws 42/96 -, juris Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juni 1994 - 1 Ws 280-281/94 -, juris).
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