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   OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11   

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https://dejure.org/2012,3618
OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 (https://dejure.org/2012,3618)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 (https://dejure.org/2012,3618)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 1 Ws 568/11 (https://dejure.org/2012,3618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktenversendungspauschale; Begriff der "Versendung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KVGKG Nr. 9003 Nr. 3
    Aktenversendungspauschale; Begriff der "Versendung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Meiningen, 28.07.2005 - 5 K 463/04

    Kostenerinnerung des Prozessbevollmächtigten gegen Aktenversendungspauschale;

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Ihm steht im Innenverhältnis gegenüber dem Mandanten aus §§ 675, 670 BGB soweit erforderlich ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen zu (so BVerfG, Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95; VG Meiningen Beschluss vom 28.07.2005 5 K 463/04.Me; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juni 2009, 5 A 398/08).

    Für den Fall, dass die Akten lediglich in das Anwaltsfach bei dem aktenversendenden Gericht gelegt werden, entspricht die Auffassung, dass die Aktenversendungspauschale nicht anfällt, der übereinstimmend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (vgl. VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005, 5 K 463/04.Me; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 09. Februar 2007 - 1 Ta 62/06; Hartmann, GKG Kommentar, KV 9002, 9003 Rn. 2).

    Die Pauschale soll lediglich einen einheitlichen Auslagenersatz ermöglichen, unabhängig davon, wie hoch die tatsächlich anfallenden Transportkosten sind, die je nach Umfang der Akten variieren können (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 28. Juli 2005, 5 K 463/04.Me).

  • AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08

    Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    (vgl. AG Frankfurt Beschluss vom 25.08.2008 (941 OWi 52/08)).
  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Es kann deshalb dahin stehen, ob über die Beschwerde gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden gehabt hätte oder hierzu die Kammer als Kollegialgericht unter dem Gesichtspunkt, dass Einzelrichterentscheidungen in einer großen Strafkammer institutionell nicht vorgesehen sind (so BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04; Beschluss vom 23. Mai 2007, 1 StR 555/06; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005, 1 Qs 1027/05; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 76 GVG Rn. 7 m. w. N.), berufen gewesen wäre.
  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 555/06

    Erinnerung gegen den Gebührenansatz; Besetzung des Senats bei der Entscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Es kann deshalb dahin stehen, ob über die Beschwerde gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden gehabt hätte oder hierzu die Kammer als Kollegialgericht unter dem Gesichtspunkt, dass Einzelrichterentscheidungen in einer großen Strafkammer institutionell nicht vorgesehen sind (so BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04; Beschluss vom 23. Mai 2007, 1 StR 555/06; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005, 1 Qs 1027/05; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 76 GVG Rn. 7 m. w. N.), berufen gewesen wäre.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenübersendungspauschale

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Ihm steht im Innenverhältnis gegenüber dem Mandanten aus §§ 675, 670 BGB soweit erforderlich ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen zu (so BVerfG, Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95; VG Meiningen Beschluss vom 28.07.2005 5 K 463/04.Me; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juni 2009, 5 A 398/08).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06

    Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach,

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Für den Fall, dass die Akten lediglich in das Anwaltsfach bei dem aktenversendenden Gericht gelegt werden, entspricht die Auffassung, dass die Aktenversendungspauschale nicht anfällt, der übereinstimmend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (vgl. VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005, 5 K 463/04.Me; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 09. Februar 2007 - 1 Ta 62/06; Hartmann, GKG Kommentar, KV 9002, 9003 Rn. 2).
  • LG Frankenthal, 24.05.1995 - 209 Js 61969/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Die Ansicht, es würden mit der Aktenversendungspauschale allein die Serviceleistungen des Gerichts bezahlt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. November 2009 III-Ws 447/09, 1 Ws 447/09; OLG Köln, Beschluss vom 02. März 2009, 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24. Mai 1995, 1 Ns 209 Js 61969/93) steht im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut, der allein für die Versendung, nicht aber für die bloße Aushändigung über das Gerichtsfach oder in der Geschäftsstelle eine Gebühr gemäß Nr. 9003 KV GKG vorsieht.
  • LG Ulm, 12.04.2005 - 1 Qs 1027/05

    Kostenbeschwerde in Strafsachen: Vollbesetzung der Strafkammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Es kann deshalb dahin stehen, ob über die Beschwerde gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden gehabt hätte oder hierzu die Kammer als Kollegialgericht unter dem Gesichtspunkt, dass Einzelrichterentscheidungen in einer großen Strafkammer institutionell nicht vorgesehen sind (so BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04; Beschluss vom 23. Mai 2007, 1 StR 555/06; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005, 1 Qs 1027/05; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 76 GVG Rn. 7 m. w. N.), berufen gewesen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09

    Unanhängig voneinander anfallende Aktenversendungspauschale bei räumlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Die Ansicht, es würden mit der Aktenversendungspauschale allein die Serviceleistungen des Gerichts bezahlt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. November 2009 III-Ws 447/09, 1 Ws 447/09; OLG Köln, Beschluss vom 02. März 2009, 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24. Mai 1995, 1 Ns 209 Js 61969/93) steht im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut, der allein für die Versendung, nicht aber für die bloße Aushändigung über das Gerichtsfach oder in der Geschäftsstelle eine Gebühr gemäß Nr. 9003 KV GKG vorsieht.
  • OVG Sachsen, 25.06.2009 - 5 A 398/08

    Aktenversendungspauschale; Akteneinsicht; Prozessbevollmächtigter; Beteiligter

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Ihm steht im Innenverhältnis gegenüber dem Mandanten aus §§ 675, 670 BGB soweit erforderlich ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen zu (so BVerfG, Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95; VG Meiningen Beschluss vom 28.07.2005 5 K 463/04.Me; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juni 2009, 5 A 398/08).
  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).

    Nach Auffassung des Senats muss ein Transport durch die Wachtmeister des Oberlandesgerichts zum Landgericht Koblenz entgegen der tatsächlichen Handhabung als Versendung angesehen werden, weil es der Sache nach keinen Unterschied macht, ob ein derartiger Transport entgeltlich durch externe Dritte oder durch justizeigenes Personal, jedoch gleichermaßen im ausschließlichen Interesse der antragstellende Rechtsanwälte erfolgt (vgl. zu dieser Konstellation gleichwohl eine Versendungspauschale ablehnend Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - hingegen zustimmend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2009 III-Ws 447/09 - 1 Ws 447/09 sowie OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 - 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24.05.1995 - 1 Ns 209 Js 61969/93).

  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510 ).
  • AG Montabaur, 05.09.2012 - 5 C 102/12

    Gerichtskosten: Anfall der Aktenversendungspauschale bei Einlegung der Akte in

    Soweit die Beschwerde die Entscheidung des OLG Naumburg vom 26.01.2012 (Az. 1 Ws 568/11) anführt, vermag dieses das erkennende Gericht nicht zu überzeugen.
  • LG Arnsberg, 15.12.2014 - 6 Qs 118/14

    Aktenversendungspauschale

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510).
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