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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12   

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https://dejure.org/2012,6054
OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,6054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.04.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,6054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,6054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO durch Bestellen eines Verteidigers seines Vertrauens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 4; StPO § 141 Abs. 3 S. 4
    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO durch Bestellen eines Verteidigers seines Vertrauens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Unverzüglich” ist nicht sofort - jedenfalls bei der Pflichtverteidigerbestellung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 213
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat der Angeschuldigte vorliegend auch nicht über einen wesentlichen Zeitraum die Verteidigung durch Rechtsanwalt H. widerspruchslos hingenommen (BGH StV 2001, 3 f.), mit der Folge, dass er hieran dauerhaft festgehalten werden könnte.

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Hier kann vielmehr auf Antrag des Beschuldigten der bestellte Pflichtverteidiger gegen den von dem Beschuldigten nunmehr benannten Verteidiger seines Vertrauens ausgewechselt werden, ohne dass es auf eine Störung der Vertrauensbeziehung zu dem bestellten Pflichtverteidiger ankommt (LG Frankfurt/Oder, StV 2010, 235; OLG Düsseldorf, StV 2010, 350 f.; LG Krefeld, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ws 213/07

    Pflichtverteidiger; notwendige Verteidigung; Auswechselung des

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.).
  • LG Frankfurt/Oder, 26.02.2010 - 21 Qs 18/10

    Pflichtverteidigung: Anhörung und Belehrung des Beschuldigten vor Beiordnung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Hier kann vielmehr auf Antrag des Beschuldigten der bestellte Pflichtverteidiger gegen den von dem Beschuldigten nunmehr benannten Verteidiger seines Vertrauens ausgewechselt werden, ohne dass es auf eine Störung der Vertrauensbeziehung zu dem bestellten Pflichtverteidiger ankommt (LG Frankfurt/Oder, StV 2010, 235; OLG Düsseldorf, StV 2010, 350 f.; LG Krefeld, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.).
  • LG Krefeld, 13.07.2010 - 21 Qs 190/10

    Auswechselung des Pflichtverteidigers bei Anhaltspunkten für ein fehlendes

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Das Gebot der "Unverzüglichkeit" im Sinne des § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO ist nicht gleichbedeutend mit "zeitgleich" mit dem Erlass des Haftbefehls, sondern bedeutet - wie auch sonst im Recht (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ) - "ohne schuldhaftes Zögern" (LG Krefeld, StV 2011, 274 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

    Ist die Bestellung ohne Mitwirkungsmöglichkeit des Beschuldigten erfolgt, ist auf nachfolgende Benennung eines Verteidigers seines Vertrauens durch den Beschuldigten die Bestellung aufzuheben und der vom Beschuldigten vorgeschlagene Verteidiger zu bestellen, soweit keine anderen Gründe dagegen sprechen (BVerfG NJW 2011, 3695; BGH NJW 2001, 237; OLG Stuttgart StV 2014, 11; 2007, 288; OLG Dresden NStZ-RR 2012, 213; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 1 Ws 550/04, juris; OLG Celle a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 141 Rn. 3a, § 142 Rn. 19; KK-Laufhütte/Willnow a.a.O., § 142 Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die

    So wurden etwa in der obergerichtlichen Rechtsprechung solche Fälle anerkannt, dass der Beschuldigte seine ursprüngliche Auswahl unter hohem Zeitdruck, mitunter unverzüglich treffen musste (vgl. etwa OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012 - 4 Ws 40/12, juris).
  • OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20

    In-Lauf-Setzen der Frist für einen Antrag auf Auswechslung des

    Einer Geltendmachung dieses Rechts steht auch nicht etwa eine widerspruchslose Hinnahme der Verteidigung durch den bisher bestellten Pflichtverteidiger über einen wesentlichen Zeitraum entgegen (so die Eingrenzung durch die bisherige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. 5 StR 408/00 v. 25.10.2000 - Rn. 11 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 50/11 v. 02.02.2011 - Rn. 17 n. juris; 2 Ws 748/13 v. 16.01.2014 - BeckRS 2014, 8898; OLG Dresden, Beschl. 1 Ws 66/12 v. 04.04.2012 - NStZ-RR 2012, 213; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 469/05 v. 07.10.2005 - juris).
  • LG Hagen, 03.08.2015 - 31 Qs 1/15

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, Kostenneutralität

    Zwar kann über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung vorliegen, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung eines Beschuldigten verletzt worden ist (vgl. KG, Beschluss v. 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12, BeckRS 2012, 2211; OLG Dresden, Beschluss v. 04.04.2012 - 1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213); beispielsweise, wenn dem Beschuldigten keine Gelegenheit gegeben wurde, binnen einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (§ 142 Abs. 1 Satz 1 StPO).
  • LG Stendal, 15.04.2015 - 501 Qs 19/15

    Pflichtverteidigerbestellung: Unverzüglichkeit der Bestellung nach Verkündung

    Jedenfalls dann, wenn er -wie hier- binnen kurzer Frist einen Verteidiger seines Vertrauens benennt und die Entpflichtung des bestellten Pflichtverteidigers beantragt, ist ein Pflichtverteidigerwechsel auch ohne Darlegung wichtiger Anhaltspunkte, die für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem vom Gericht bestellten Verteidiger sprechen, begründet (LG Krefeld, Beschluss vom 13. Juli 2010 -21 Qs 8 Js 353/10-190/10, 21 Qs 190/10-, juris; LG Bochum, Beschluss vom 01. Dezember 2010 -II-21 KLs-36 Js 370/10-25/10, 21 KLs-36 Js 370/10-25/10-, juris; KG, Beschluss vom 30. April 2012 -4 Ws 40/12, NStZ-RR 2012, 351; OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 -1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213).
  • LG Osnabrück, 16.01.2014 - 1 Qs 4/14

    Bestehen einer Anhörungspflicht bei Notwendigkeit der Verteidigung durch

    Vielmehr ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen auch wenn Anhaltspunkte für eine Störung - des Vertrauensverhältnisses zum früheren Verteidiger nicht bestehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12, 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 [...]; OLG Dresden, Beschluss vom 04.04,2012 - 1 Ws 66/12 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011 - 111-4 Ws 127/11; 4 Ws 127/11 [...]; OLG Koblenz, Beschluss vorn 02.02.2011 - 2 Ws 5.0/11 [...]; LG Krefeld, Beschluss vom 13.07.2010 - 21 Os 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Os 190/10 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010e- Ill-4 Ws 163/10, 4 Ws 163/10 -, [...], alle jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.06.2012 - 1 Ws 66/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,102390
OLG Brandenburg, 20.06.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,102390)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,102390)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,102390)
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Wird zitiert von ...

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 7/12

    Strafverfahrensrechtlicher Beschleunigungsgrundsatz; Subsidiaritätsgrundsatz;

    wegen des Beschlusses des Landgerichts Potsdams vom 3. April 2012, Az. 25 KLs 8/10, und des Beschlusses des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20. Juni 2012, Az. 1 Ws 66/12,.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.09.2012 - 1 Ws 66/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,80681
OLG Bremen, 13.09.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,80681)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.09.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,80681)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. September 2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,80681)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    Art. 9 Abs. 3, Art. 14 ÜberstÜbk; § 67 d Abs. 6 StGB; § 67e StGB
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 14.02.2011 - Ws 5/11
    Auszug aus OLG Bremen, 13.09.2012 - 1 Ws 66/12
    Insbesondere hat das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 14.02.2011 (Ws 5/11) im vorliegenden Verfahren bereits entschieden, dass aufgrund der rechtskräftigen Exequaturentscheidung die Frage der wesentlichen Entsprechung der österreichischen Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und der nach Umwandlung ausgesprochenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach deutschem Recht nicht Gegenstand einer Überprüfung nach § 67d Abs. 6 StGB sein kann.

    Ergänzend wird auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 14.02.2011 (Az.: Ws 5/11) verwiesen.

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Ws 445/05

    Internationale Rechtshilfe: Anwendung deutschen Vollstreckungsrechts auf aus dem

    Auszug aus OLG Bremen, 13.09.2012 - 1 Ws 66/12
    Aufgrund von Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk richtet sich die Vollstreckung der mit der Exequaturentscheidung in die Anordnung der Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus umgewandelte Sanktion ausschließlich nach deutschem Vollstreckungsrecht (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 217).

    Dies bedarf aber auch keiner Vertiefung, weil im Rahmen der Vollstreckungshilfe alleine deutsches Strafvollstreckungsrecht zur Anwendung kommt und die zuständigen deutschen Gerichte nicht zur Anwendung ausländischer Strafaussetzungsnormen befugt sind (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 217; OLG Karlsruhe, MDR 1988, 800, 801).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.1988 - 1 AK 7/88
    Auszug aus OLG Bremen, 13.09.2012 - 1 Ws 66/12
    Wegen des zwischenstaatlichen Rechtshilfecharakters des Rechtsinstituts der Vollstreckungshilfe ist es dem ersuchenden Staat jedoch nicht verwehrt, Maßnahmen zugunsten des Verurteilten zu treffen (Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Geß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, 2012, vor § 48 IRG, Rn. 15), die gegebenenfalls zu einer Beendigung der Vollstreckung ohne förmliche Aufhebung der Vollstreckbarkeitsentscheidung führen können (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1988, 800, 801).

    Dies bedarf aber auch keiner Vertiefung, weil im Rahmen der Vollstreckungshilfe alleine deutsches Strafvollstreckungsrecht zur Anwendung kommt und die zuständigen deutschen Gerichte nicht zur Anwendung ausländischer Strafaussetzungsnormen befugt sind (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 217; OLG Karlsruhe, MDR 1988, 800, 801).

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