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   BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 1 Z 116/80   

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https://dejure.org/1980,1931
BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 1 Z 116/80 (https://dejure.org/1980,1931)
BayObLG, Entscheidung vom 22.12.1980 - BReg. 1 Z 116/80 (https://dejure.org/1980,1931)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Dezember 1980 - BReg. 1 Z 116/80 (https://dejure.org/1980,1931)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzlicher Zinssatz; Bindung; Gericht; Umstände; Einzelfall; Abwägung; Gläubiger; Schuldner; Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1382

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 404
  • FamRZ 1981, 392
  • BayObLGZ 1980, 421
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 31.03.2010 - II R 22/09

    Kein Anfall von Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend

    Ein gesetzlicher Anspruch auf Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs besteht nämlich nur bei Verzug (§ 288 BGB) und Rechtshängigkeit (§ 291 BGB; vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Dezember 1980 BReg 1 Z 116/80, Monatsschrift für Deutsches Recht 1981, 404, m.w.N.) sowie bei einer Stundung nach § 2331a BGB (§ 2331a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 i.V.m. § 1382 Abs. 2 und 4 BGB).
  • FG Münster, 08.12.2008 - 3 K 2849/06

    Zinslose Stundung eines Pflichtteilsanspruchs als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7

    Der Pflichtteilsanspruch ist zwar erst mit Verzug oder Rechtshängigkeit verzinslich (Bayerisches Oberstes Landesgericht , Beschluss vom 22.12.1980 BReg 1 Z 116/80, MDR 1981, 404 unter Hinweis auf BGH, DRiZ 1969, 278/281, wo das unveröffentlichte Urteil des BGH vom 11.03.1968 III ZR 215/65 zitiert wird).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Die gerichtliche Entscheidung über die Gewährung des höheren Vergütungssatzes ist eine Ermessensentscheidung und kann durch das Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt nachgeprüft werden, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLGZ 1980, 421/425; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    a) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530 f.; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1897 Rn. 25), nur auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 45/46), nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht, hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLGZ 1980, 421/425; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00

    Vormundschaftsgerichtlich genehmigte Abtretung einer Forderung

    Es handelte sich um eine Entscheidung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt nachgeprüft werden kann, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG aaO und BayObLGZ 1980, 421/425; Keidel/Kayser FGG 1.4. Au fl. § 27 Rn. 27 in.w.N.).
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