Rechtsprechung
   BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6353
BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00 (https://dejure.org/2000,6353)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.2000 - 1Z BR 11/00 (https://dejure.org/2000,6353)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 1Z BR 11/00 (https://dejure.org/2000,6353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederannahme des Geburtsnamens durch den allein sorgeberechtigten Elternteil nach Scheidung; Anspruch auf Entgegennahme und Beurkundung der Erklärung über die Änderung des Geburtsnamens der Kinder; Einschränkung des Namensbestimmungsrechts der Eltern durch die ...

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.
  • vfst.de

    § 1618 BGB, §§ 30, 45 PStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618; PStG § 30, § 45
    Zur analogen Anwendung des § 1618 BGB nach Namenswechsel des sorgeberechtigten Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 6 UR III 106/98
  • LG Augsburg - 4 T 370/99
  • BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00
    Eine gesetzliche Regelungslücke, die im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung im Gesetz vorgesehener rechtsähnlicher Tatbestände geschlossen werden könnte, liegt, jedoch nicht vor; es fehlt an einer "planwidrigen Unvollständigkeit" (vgl. BGHZ 65, 300/302; NJW 1981, 1726/1727; 88, 2109/2110; vgl. Palandt/Heinrichs Einl. Rn. 47).
  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00
    Eine gesetzliche Regelungslücke, die im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung im Gesetz vorgesehener rechtsähnlicher Tatbestände geschlossen werden könnte, liegt, jedoch nicht vor; es fehlt an einer "planwidrigen Unvollständigkeit" (vgl. BGHZ 65, 300/302; NJW 1981, 1726/1727; 88, 2109/2110; vgl. Palandt/Heinrichs Einl. Rn. 47).
  • BGH, 05.02.1981 - III ZR 66/80

    Amtspflicht - Richter - Verwalter - Vergütungsanspruch - Ausfallanspruch -

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00
    Eine gesetzliche Regelungslücke, die im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung im Gesetz vorgesehener rechtsähnlicher Tatbestände geschlossen werden könnte, liegt, jedoch nicht vor; es fehlt an einer "planwidrigen Unvollständigkeit" (vgl. BGHZ 65, 300/302; NJW 1981, 1726/1727; 88, 2109/2110; vgl. Palandt/Heinrichs Einl. Rn. 47).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZB 30/02

    Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Rückgängigmachung einer Einbenennung

    Da somit davon auszugehen ist, daß der Gesetzgeber die vorliegende Problematik gesehen hat, verbietet sich die Annahme einer Regelungslücke, die der Ausfüllung durch die Rechtsprechung zugänglich wäre (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 49, 50 m.N.; Gaaz FUR 2002, 125, 132 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    So aber VG Ansbach, Urteil vom 15. September 1999 - AN 15 K 98.01841 -, NJW 2000, 452 (453); nachgehend: BayVGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - 5 ZB 99.3553 - wohl auch: BayObLG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1Z BR 11/00 -, StAZ 2000, 299 f.

    Im Ergebnis ebenfalls für eine Anwendbarkeit des § 3 NÄG: OVG Nds., Urteil vom 23. Mai 2000 - 10 L 3281/99 -, NJW 2000, 3151 ff.; VG Minden, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 2 K 2940/97 -, S. 3 UA; VG Oldenburg, Urteil vom 23. Februar 1999 - 12 A 1467/98 -, S. 5 f. UA; Urteil vom 12. Mai 1999 - 12 A 637/99 -, S. 5 f. UA; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 1999 - 25 K 11147/98 -, S. 7 UA; Urteil vom 16. November 1999 - 25 K 5733/98 -, S. 5 f. UA; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29. März 2000 - 1 K 997/99 -, S. 5 f. UA; Gaaz, StAZ 1998, 241 (248 f.); gegen einen Analogieschluss auch: BayObLG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1Z BR 11/00 -, StAZ 2000, 299 f.

    vgl. OVG Nds., Urteil vom 23. Mai 2000 - 10 L 3281/99 -, NJW 2000, 3151 (3153); Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucksache 13/4899, S. 29 (92); zur Zielsetzung des § 1618 BGB vgl. auch: OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Juni 1999 - 11 UF 26/99 -, NJW 2000, 367 f.; Beschluss vom 16. November 1999 - 11 UF 121/99 -, FamRZ 2000, 694; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 5 WF 46/99 -, FamRZ 2000, 696; OLG Rostock, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 8 UF 402/99 -, FamRZ 2000, 695 f.; BayOblG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1Z BR 11/00 -, StAZ 2000, 299 (300); Wagenitz, FamRZ 1998, 1545 (1551 f.).

  • OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 374/04

    Einbenennung: Keine erneute Namensänderung des Kindes nach vorheriger

    Nachdem diese Rechtsfrage zuvor in Rechtsprechung und Literatur umstritten war (vgl. OLG Dresden StAZ 2000, 341; OLG Hamm FamRZ 2002, 1731; BayObLG StAZ 2000, 299; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1618 Rn. 26; Erman/Michalke, BGB, 10. Aufl., § 1618 Rn. 12; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1617 c Rn. 9 und § 1618 Rn. 12; Staudinger/Coester, BGB, 13. Aufl., § 1617 c Rn. 41 f und § 1618 Rn. 44; Wagenitz/Bornhofen, Deutsches Namensrecht, § 1618 BGB Rn. 63; MünchKomm/von Sachsen - Gessaphe, BGB, 4. Aufl., § 1618 Rn. 29; Roth JZ 2002, 654; Gaaz FPR 2002, 132) hat der Bundesgerichtshof in dem genannten Beschluss rechtsgrundsätzlich entschieden, dass nach der Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB und einem nachfolgenden Namenswechsel des sorgeberechtigten Elternteils aufgrund § 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB eine Namensänderung des Kindes trotz des nach § 1618 Satz 6 BGB entsprechend geltenden § 1617 c BGB ausscheidet, da in diesen Fällen die Voraussetzungen des allein in Betracht kommenden § 1617 c Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB nicht erfüllt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 929/00

    Namensänderung - Scheidungshalbwaise

    Denn die zivilrechtlichen Vorschriften stellen lediglich für die dort ausdrücklich aufgeführten Tatbestände abschließende Regelungen dar (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 23.05.2000, NJW 2000, 3151 ff.; Gaaz, Ausgewählte Probleme des neuen Eheschließungs- und Kindschaftsrechts, StAZ 1998, 248; a.A.: VG Ansbach, Urteil vom 15.09.1999, NJW 2000, 452 ff.; Bay. OLG, Beschluss vom 30.05.2000 - 1 Z BR 11/00 -).
  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03

    Namenserteilung für ein Kind nach dem Tod von dessen sorgeberechtigter Mutter

    Weitere Fälle der Namensangleichung aus Anlass eines Sorgerechtswechsels hat der Gesetzgeber nicht regeln wollen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.5.2000, 1Z BR 11/00 = FamRZ 2001, 49).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Beruht die Namensungleichheit zwischen dem Kind und seinem sorgeberechtigten Elternteil nicht auf einer Eheschließung des Sorgeberechtigten mit einem Dritten, sondern auf einem Wechsel im Sorgerecht, kommt eine unmittelbare Anwendung von § 1618 BGB nicht in Betracht (vgl. Staudinger, 13. Bearbeitung 2000 (Coester), § 1618, Rdnr. 1.) Die begehrte Namensänderung lässt sich jedoch auf § 1618 BGB analog stützen: Wenn auch die Vorschriften zur Namensgestaltung zwingendes Recht enthalten und das Namensbestimmungsrecht der Eltern durch die vom Gesetz vorgegebenen Wahlmöglichkeiten eingeschränkt ist (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., vor § 1616 Rdnr. 4), kann eine gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung der im Gesetz vorgesehenen rechtsähnlichen Tatbestände geschlossen werden, wenn eine planwidrige Unvollständigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 65, 300, 302; NJW 1988, 2109, 2110; BayObLG FamRZ 2000, 1435, 1436; StAZ 2000, 299; LG Bremen StAZ 1999, 337).
  • OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00

    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes;

    Allein der Namenswechsel des sorgeberechtigten Elternteils ohne neue Familiengründung, etwa durch Wiederannahme eines früher geführten Namens des unverheiratet bleibenden sorgeberechtigten Elternteils, genügt nicht, wenn das Kind den Namen des anderen Elternteils trägt (BayObLG FamRZ 2001, 49).
  • BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00

    Änderung des Familiennamens des Kindes bei nachträglicher Übertragung des

    »Der Elternteil, dem die elterliche Sorge nachträglich übertragen wird, kann dem Kind in entsprechender Anwendung des § 1617a Abs. 2 BGB mit Einwilligung des anderen Elternteils seinen eigenen Namen erteilen (Abgrenzung zu BayObLG vom 30.5.2000, 1Z BR 11/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht