Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BV Art. 91 Abs. 1; RVG § 15a Abs. 2; VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4, Nr. 1008
Verfassungsbeschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Gehörsverstoßes erfolgreich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsbeschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss für die Anrechnung einer Geschäftsgebühr wegen Gehörsverstoßes
- rewis.io
Verfassungsbeschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Gehörsverstoßes erfolgreich
- ra.de
Verfahrensgang
- AG München, 28.10.2016 - 432 C 22336/12
- VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
- VerfGH Bayern, 16.11.2017 - 1-VI-17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der …
Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
a) Der Verfassungsgerichtshof überprüft Entscheidungen, die - wie hier - in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge in verfahrensrechtlicher Hinsicht daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör 13 gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/97; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 18).Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 20 m. w. N.).
Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; VerfGH vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 20 m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15
Ergänzende Auslegung eines Gesellschaftsvertrags
Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - juris Rn. 18).Auf die weitere Rüge einer Verletzung des Art. 118 Abs. 1 BV wegen Willkür kommt es damit nicht mehr an (VerfGH vom 7.7.2015 BayVBl 2015, 853 Rn. 30;… vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 32).
- VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14
Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch
Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
Auf die weitere Rüge einer Verletzung des Art. 118 Abs. 1 BV wegen Willkür kommt es damit nicht mehr an (…VerfGH vom 7.7.2015 BayVBl 2015, 853 Rn. 30; vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 32).Eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70;… vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102 Rn. 26; vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 33;… vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 36).
- VerfGH Bayern, 27.04.2017 - 32-VI-16
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungserheblichen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
Eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70;… vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102 Rn. 26;… vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 33; vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 36). - VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14
Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der …
Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
Eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102 Rn. 26;… vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 33;… vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 36). - VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12
Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem …
Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
a) Der Verfassungsgerichtshof überprüft Entscheidungen, die - wie hier - in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge in verfahrensrechtlicher Hinsicht daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör 13 gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/97;… vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 18). - VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09
Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung
- VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10
Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf …
Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58;… VerfGH vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 20 m. w. N.). - VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52;… vom 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - juris Rn. 18). - VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige …
Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13;… vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 20 m. w. N.).
Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 16.11.2017 - 1-VI-17 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 28.10.2016 - 432 C 22336/12
- VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
- VerfGH Bayern, 16.11.2017 - 1-VI-17
Wird zitiert von ... (10)
- VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17
Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen
a) Der Verfassungsgerichtshof überprüft Entscheidungen, die - wie hier - in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge in verfahrensrechtlicher Hinsicht daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/97; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 14). - VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17
Anspruch auf rechtliches Gehör
Durch die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts vom 31. August 2017 wird dessen Beschluss vom 26. Oktober 2017 über die Anhörungsrüge sowie die Gegenvorstellung gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70;… vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 26;… VerfGHE 68, 65 Rn. 87; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 -juris Rn. 26). - VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem …
Mit der Aufhebung von Nr. 2 Satz 2 des Beschlusses vom 31. Juli 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 22. August 2019, mit dem der Rechtsbehelf des Beschwerdeführers vom 9. August 2019 zurückgewiesen wurde, gegenstandslos (…vgl. VerfGH vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 26; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 26;… vom 12.6.2019 - Vf. 26-VI-19 - juris Rn. 25;… vgl. auch BVerfG vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 35).
- VerfGH Bayern, 12.06.2019 - 26-VI-19
Anspruch auf rechtliches Gehör
a) Der Verfassungsgerichtshof überprüft gerichtliche Entscheidungen, die - wie hier - in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge in verfahrensrechtlicher Hinsicht daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/97; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 14).Durch die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Amberg vom 11. Oktober 2018 wird dessen Beschluss vom 18. Dezember 2018, mit dem es die Gehörsrüge des Beschwerdeführers zurückgewiesen hat, gegenstandslos (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70;… vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 26;… vom 20.10.2015 BayVBl 2016, 279 Rn. 33;… vom 27.4.2017 BayVBl 2018, 206 Rn. 36; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 26).
- VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20
Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben, …
Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (vgl. VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 15;… vom 14.12.2021 - Vf. 91-VI-20 - juris Rn. 34). - VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils am Maßstab des Grundrechts auf …
Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 15). - VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 15). - VerfGH Bayern, 17.05.2021 - 14-VI-19
Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde bzgl. Nichtzulassung zum …
Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 15). - VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungsentscheidung wegen eines …
Durch die Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg vom 8. November 2018 wird dessen Beschluss vom 4. Januar 2019, mit dem es die Gehörsrüge der Beschwerdeführer zurückgewiesen hat, gegenstandslos (…VerfGH vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 26; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 26;… vom 12.6.2019 - Vf. 26-VI-19 - juris Rn. 25). - VerfGH Bayern, 14.12.2021 - 91-VI-20
Verfassungsbeschwerde betreffend die Aussetzung der Vollziehung steuerrechtlicher …
Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 15).