Rechtsprechung
   BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3674
BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05 (https://dejure.org/2006,3674)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2006 - 10 ABR 57/05 (https://dejure.org/2006,3674)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2006 - 10 ABR 57/05 (https://dejure.org/2006,3674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung von Arbeitnehmern ; Tätigkeit der Arbeitnehmer als ICE/EC/IC-Betreuer bei der Deutschen Bahn; Einruppierung von Arbeitnehmern in die Entgeltgruppe E 7 oder E 6 des Entgelttarifvertrages für die Arbeitnehmer ...

  • Judicialis

    KonzernETV vom 1. August 2002 § 5 Abs. 1; ; ErsteingruppierungsTV vom 15. März 1994 § 2 Abs. 3; ; ErsteingruppierungsTV vom 15. März 1994 § 2 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Eingruppierung Privatwirtschaft; Gleichbehandlung - Umgruppierung; ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn; Besitzstand; Gleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 336 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    Ein solcher Einwand ist unabhängig davon beachtlich, wann sich der Betriebsrat darauf berufen hat, denn die Gerichte dürfen ungültige Normen nicht zur Grundlage ihrer Ersetzungsentscheidung machen (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135).

    (1) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz setzt voraus, dass die Tarifvertragsparteien bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht lassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gleichheitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135; 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - BAGE 94, 273).

    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Regelung haben sie einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 -aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31; ErfK/Dieterich 6. Aufl. GG Art. 3 Rn. 27).

    Die Tarifvertragsparteien können im Interesse der Praktikabilität, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit auch typisierende Regelungen treffen (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - aaO).

    Ein solcher Verweigerungsgrund kommt im Zusammenhang mit einer Eingruppierung oder Umgruppierung nicht in Frage (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    bb) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber nicht nur eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - 9. November 2005 - 4 AZR 304/04 - 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207).

    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muss die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - 9. November 2005 - 4 AZR 304/04 - 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8 mwN).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift aber nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht beim bloßen Normenvollzug (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - 9. November 2005 - 4 AZR 304/04 - 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 304/04

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    bb) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber nicht nur eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - 9. November 2005 - 4 AZR 304/04 - 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207).

    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muss die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - 9. November 2005 - 4 AZR 304/04 - 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8 mwN).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift aber nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht beim bloßen Normenvollzug (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - 9. November 2005 - 4 AZR 304/04 - 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    Dabei ist es ausreichend, wenn die Zustimmungsverweigerung es als möglich erscheinen lässt, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (BAG 14. Dezember 2005 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).

    aa) Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin sind bei der Umgruppierung die Richtbeispiele des bereits durch den KonzernETV 1999 abgelösten ETV nicht heranzuziehen (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621).

    bb) Zwischen den Beteiligten ist nicht in Streit, dass die Tätigkeit als ICE/EC/IC- Betreuer die Voraussetzungen der Entgeltgruppe E 6 erfüllt, nicht jedoch diejenigen der Entgeltgruppe E 7. Es ist nicht ersichtlich und wird auch vom Betriebsrat nicht behauptet, dass diese Tätigkeit über E 6 hinaus erweiterte Fachkenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt oder sich gegenüber E 6 durch gesteigerten Arbeitsinhalt (vgl. hierzu BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582) abhebt.

  • BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn - Zustimmungsersetzung

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    aa) Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin sind bei der Umgruppierung die Richtbeispiele des bereits durch den KonzernETV 1999 abgelösten ETV nicht heranzuziehen (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621).

    bb) Zwischen den Beteiligten ist nicht in Streit, dass die Tätigkeit als ICE/EC/IC- Betreuer die Voraussetzungen der Entgeltgruppe E 6 erfüllt, nicht jedoch diejenigen der Entgeltgruppe E 7. Es ist nicht ersichtlich und wird auch vom Betriebsrat nicht behauptet, dass diese Tätigkeit über E 6 hinaus erweiterte Fachkenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt oder sich gegenüber E 6 durch gesteigerten Arbeitsinhalt (vgl. hierzu BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582) abhebt.

    (1) Die Eingruppierung geht von der jeweiligen Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus, indem geklärt wird, welchen Merkmalen der im Betrieb geltenden Vergütungsordnung diese Tätigkeit entspricht (BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 -).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Regelung haben sie einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 -aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31; ErfK/Dieterich 6. Aufl. GG Art. 3 Rn. 27).

    Die Tarifvertragsparteien können im Interesse der Praktikabilität, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit auch typisierende Regelungen treffen (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - aaO).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    Dabei ist es ausreichend, wenn die Zustimmungsverweigerung es als möglich erscheinen lässt, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (BAG 14. Dezember 2005 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).

    aa) Als ein Verstoß gegen ein Gesetz, der den Betriebsrat zur Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG berechtigen würde, kann grundsätzlich eine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, welcher als Ausdruck der Grundsätze von Recht und Billigkeit iSd. § 75 BetrVG einen Zustimmungsverweigerungsgrund darstellen könnte, in Betracht kommen (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102; 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329; Fitting BetrVG 23. Aufl. § 99 Rn. 164; Thüsing in Richardi BetrVG 10. Aufl. § 99 Rn. 191).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    Dabei ist es ausreichend, wenn die Zustimmungsverweigerung es als möglich erscheinen lässt, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (BAG 14. Dezember 2005 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).

    aa) Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin sind bei der Umgruppierung die Richtbeispiele des bereits durch den KonzernETV 1999 abgelösten ETV nicht heranzuziehen (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621).

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    Wortlaut und Gesamtzusammenhang, auf die bei der Auslegung der tariflichen Regelung nach ständiger Rechtsprechung vorrangig abzustellen sind (vgl. nur BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), sprechen vielmehr für einen begrenzten Besitzstand, solange keine andere Tätigkeit ausgeübt wird.

    Eine gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien kann zur Auslegung eines Tarifvertrages herangezogen werden, sofern das Ergebnis nicht im Widerspruch zum Tarifvertrag steht (BAG 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 -BAGE 26, 198; 3. Dezember 1986 - 4 AZR 19/86 - AP TVAL II § 51 Nr. 6 = EzA TVG § 1 Nr. 32; 28. Juli 1988 - 6 AZR 349/87 - BAGE 59, 77; 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift aber nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht beim bloßen Normenvollzug (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - 9. November 2005 - 4 AZR 304/04 - 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99

    Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage

  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 349/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 59/05

    Eingruppierung - Saalchef-Assistent und Saalchef

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 19/86

    Eingruppierung eines Schwergerätemechanikers bei den

  • LAG München, 04.05.2005 - 10 TaBV 69/04

    Umgruppierung der IR-Zugchefs der DB AG wegen Wegfall der Interregio-Züge

  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 492/00

    Besitzstandszulage - Wechsel des Arbeitsplatzes

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 348/99

    Eingruppierung - Werkmeister bei der Deutsche Bahn AG

  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

    a) Eine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kommt grundsätzlich als ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG in Betracht (vgl. BAG 20. September 2006 - 10 ABR 57/05 - Rn. 36 mwN ) .
  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der

    Die Gerichte dürfen ungültige Normen nicht zur Grundlage ihrer Ersetzungsentscheidung machen (BAG 20. September 2006 - 10 ABR 57/05 - Rn. 17; 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 102, 135) .
  • LAG Düsseldorf, 22.05.2013 - 12 TaBV 131/12

    Eingruppierung in Tarifvertrag DB Sicherheit GmbH (TV Sicherheit) - zum Verstoß

    Entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin kommt allerdings ein Verstoß gegen diesen Grundsatz als Zustimmungsverweigerungsgrund gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG in Betracht (BAG 20.09.2006 - 10 ABR 57/05, juris Rn. 36).

    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muss die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (BAG 20.09.2006 a.a.O. Rn. 37).

    Auch wenn der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers eingreift, nicht beim bloßen Normenvollzug (BAG 20.09.2006 a.a.O. Rn. 38), findet er hier Anwendung.

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 862/09

    Tarifliche Entfernungsentschädigung für Arbeitnehmer in der niedersächsischen

    Ohne Anhalt im Text kann allein auf nachträgliche Äußerungen keine Auslegung gestützt werden (vgl. BAG 20. September 2006 - 10 ABR 57/05 - Rn. 30) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 5 TaBV 322/17

    Zuständigkeit der paritätischen Entgeltkommission nach Ziff. 14 ERA-TV Berlin und

    Für eine ordnungsgemäße Zustimmungsverweigerungserklärung des Betriebsrates ist es ausreichend, wenn diese es als möglich erscheinen lässt, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (BAG v. 20.09.2006 - 10 ABR 57/05, Rz. 17).
  • VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1165/13

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei außergewöhnlicher Kündigung mit

    Es muss jedoch bei verständiger Auslegung die Möglichkeit bestehen, dass sich der im Zustimmungsverweigerungsschreiben genannte Sachverhalt bzw. die dort genannten Gründe zumindest einem der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe zuordnen und dessen Eingreifen als möglich erscheinen lassen (Kammer B. v. 12.4.2013 - 23 N 1006/13.F.PV - n. v.; BAG U. v. 20.9.2006 - 10 ABR 57/05 - NJOZ 2007, 2255, 2257 Rn. 17 m.w.N.; Thüsing in Richardi, BetrVG, 13. Aufl., § 99 BetrVG Rn. 266 f.; zum HPVG Burkholz in HBR I § 69 HPVG Rn. 97; zu § 77 Abs. 2 BPersVG Kaiser in Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 3. Aufl., § 77 BPersVG Rn. 28; Fischer/Goeres/Gronimus in GKÖD Band V, Stand 2012, § 77 BPersVG Rn. 15; allgemein zu § 77 Abs. 2 BPersVG entsprechenden landesrechtlichen Regelungen BVerwG B. v. 7.12.1994 - 6 P 35.92 - PersR 1995, 296, 298; st. Rspr.).
  • VG Frankfurt/Main, 21.01.2008 - 23 K 3653/07

    Unbeachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Herabgruppierung nach

    Die hier zu beurteilende Zustimmungsverweigerung unterscheidet sich deshalb auch von der Fallkonstellation, die das BAG in seinem Beschluss v. 20.9.2006 (10 ABR 57/05 - juris) zu beurteilen hatte.
  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2013 - 23 N 1006/13

    Zustimmungsverweigerung bei nicht vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitskräften

    Die für die Zustimmungsverweigerung konkret angeführten Gründe müssen es als möglich erscheinen lassen, dass ein Zustimmungsverweigerungsgrund besteht (BAG U. v. 20.9.2006 - 10 ABR 57/05 - NJOZ 2007, 2255, 2257 Rn. 17 m.w.N.; Thüsing in Richardi, BetrVG, 13. Aufl., § 99 BetrVG Rn. 266 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 12.08.2011 - 9 L 1348/11

    Anforderung an eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates nach § 99 BetrVG

    Auch insoweit ist offenkundig, dass das mangelnde Einverständnis des Antragstellers nicht einmal im Ansatz eine nach § 99 Abs. 2 BetrVG berechtigte Zustimmungsverweigerung auslösen kann und daher von vornherein unbeachtlich ist, also nicht die Notwendigkeit begründet, ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG in Gang zu setzen (BAG B. v. 20.9.2006 - 10 ABR 57/05 - NJOZ 2007, 2255, 2257 Rn. 17 m. w. N.; Thüsing in Richardi, BetrVG, 12. Aufl., § 99 BetrVG Rn. 266 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht