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   BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94   

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BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 (https://dejure.org/1995,456)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 (https://dejure.org/1995,456)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 (https://dejure.org/1995,456)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 276
  • NZA 1995, 1096
  • BB 1995, 1963
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94
    Hinweise des Senats: "Fortführung und Ergänzung der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen.".

    Fehlt es bei einer solchen "arbeitsleistungsbezogenen" Sonderzahlung an einer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, so entsteht kein Anspruch auf die Sonderzahlung (vgl. BAG Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94
    Hinweise des Senats: "Fortführung und Ergänzung der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen.".

    Dieser Sonderzahlung fehlt nämlich das für eine "arbeitsleistungsbezogene" Zahlung typische Synallagma zur geleisteten Arbeit (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden, daß eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung im einzelnen bestimmen könne, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen und daß über solche Bestimmungen hinaus der Regelung nicht der Rechtssatz entnommen werden könne, Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung sei auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum, auch wenn es Zweck der Sonderzahlung sein sollte, im Bezugszeitraum für den Betrieb geleistete Arbeit zusätzlich zu vergüten.
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93

    Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber, der eine Gratifikation zusagt, die Voraussetzungen bestimmen, unter denen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese haben soll (vgl. BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Zu Leitsatz 1.: Klarstellung von BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125 und 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - AP BErzGG § 15 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 145.

    Sofern den Entscheidungen des Senats vom 10. Mai 1995 (- 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125) und vom 14. August 1996 (- 10 AZR 70/96 - AP BErzGG § 15 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 145), deren Schwerpunkt andere Rechtsfragen betreffen, entnommen werden könnte, daß auch bei vereinbartem Freiwilligkeitsvorbehalt bereits ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine Gratifikation besteht, ist klarzustellen, daß diese Rechtsfolge erst bei vorbehaltloser Zusage im Bezugsjahr oder nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgrundsatzes eintritt.

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 595/97

    13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3 , 6 MuSchG

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind "arbeitsleistungsbezogene" Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter allerdings auch in den Fällen zu gewähren, in denen dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelungen das Entgelt auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung fortzuzahlen ist, wie z.B. im Falle des Urlaubs, der unverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder des Mutterschutzes (BAG Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP Nr. 174 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP Nr. 174 zu § 611 BGB Gratifikation) ausgeführt, eine Sonderzahlung stehe dann nicht im Austauschverhältnis, wenn sie unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erfolgt und der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Leistung (dort: Weihnachtsgeld) hat.
  • LAG Düsseldorf, 22.12.1997 - 18 Sa 1731/97

    Arbeitsentgelt: Kürzung einer Sonderzahlung während des Erziehungsurlaubs

    Fehlt es bei einer solchen arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlung an einer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, entsteht kein Anspruch auf die Sonderzahlung, ohne daß es einer vertraglichen Kürzungsregelung bedarf (BAG, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 126; BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 125).

    Allerdings sind diese arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter auch in den Fällen zu gewähren, in denen dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelungen das Entgelt auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung fortzuzahlen ist, so z. B. im Falle des Urlaubs, der unverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder des Mutterschutzes (BAG, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - a. a. O.).

    Für eine Sonderzahlung, mit der nicht ausschließlich erbrachte Arbeitsleistung honoriert werden soll, gilt seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.08.1992 - 10 AZR 88/90 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 90, daß sie um Fehltage im Bezugsjahr nur gekürzt werden darf, wenn sie unter den Vorbehalt gestellt worden ist, daß der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfange erbracht hat bzw. wenn eine ausdrückliche Kürzungsabrede getroffen worden ist (vgl. auch BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 669/92 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 111; BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 130).

    Voraussetzung dafür, daß sich eine Sonderzahlung ausschließlich als Vergütung für vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit im Sinne des § 611 Abs. 1 2. Hs. BGB darstellt, ist, daß der Arbeitnehmer einen unwiderruflichen Rechtsanspruch auf die Sonderleistung erwirbt, wenn er die als Gegenleistung nach § 611 Abs. 1 1. Hs. BGB geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat bzw. wenn er trotz Nichterbringung einen Vergütungsanspruch aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelungen besetzt (vgl. BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - a. a. O.).

    Hieran fehlt es, wenn sich der Arbeitgeber die Gewährung der Sonderzahlung als freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung vorbehalten hat (vgl. BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2009 - 2 Sa 470/09

    Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Der Hinweis auf die Widerrufbarkeit der Leistung ohne Einhaltung einer Frist diente - ausgehend von dem Verständnis eines verständigen und redlichen Vertragspartners - nur der Stützung des Freiwilligkeitsvorbehalts (vgl. BAG 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 125; LAG Düsseldorf 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05 - LAGE § 305c BGB 2002 Nr. 3; LAG Düsseldorf 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 - LAGE § 611 BGB Gratifikation Nr. 6).
  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

    So können Sonderzahlungen sowohl geleistete Dienste in der Vergangenheit belohnen und/oder einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue bieten (BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125).
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Betriebsübergang nach Konkurseröffnung

    Solche "arbeitsleistungsbezogenen" Sonderzahlungen werden nämlich als Vergütungsbestandteile in den jeweiligen Abrechnungsmonaten verdient, jedoch auf gespart und dann erst am vereinbarten Fälligkeitstag ausbezahlt (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 258/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Mutterschutz

    Bei dem Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 550/85 - und Urteil vom 1. November 1995 - 5 AZR 273/94 - AP Nr. 4 und 13 zu § 14 MuSchG 1968 sowie Urteile vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 -, vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP Nr. 173 und 174 zu § 611 BGB Gratifikation sowie Urteil vom 25. November 1998 - 10 AZR 595/97 - zur Veröffentlichung bestimmt) um einen gesetzlich begründeten arbeitsvertraglichen Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein Freiwilligkeits- bzw. Widerrufsvorbehalt oder eine Stichtagsregelung Eingang in die Prämienregelung gefunden hätte (vgl. BAG 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125; BAG 10.05.1995 - 10 AZR 648/94, EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; BAG 25.11.1998 - 10 AZR 595/97 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 152).

    Es ist in der Aktennotiz vielmehr eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung mit reinem Entgeltcharakter vereinbart worden (vgl. BAG 10.05.1995 - 10 AZR 648/94, EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; BAG 25.11.1998 - 10 AZR 595/97 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 152).

  • BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97

    Sonderzuwendung: Anspruch während des Erziehungsurlaubs

    Allerdings sind die "arbeitsleistungsbezogenen" Sonderleistungen mit reinem Entgeltcharakter auch in den Fällen zu gewähren, in denen die Arbeitsvergütung auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung fortzuzahlen ist, so zum Beispiel im Falle des Urlaubs, der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit oder des Mutterschutzes nach § 11 MuSchG ( BAG Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP Nr. 174 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.).

    Voraussetzung dafür ist, daß sich eine Sonderzahlung ausschließlich als Vergütung für vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit im Sinne des § 611 Abs. 1 2. Halbsatz BGB darstellt und daß der Arbeitnehmer einen unwiderruflichen Rechtsanspruch auf die Sonderleistung erwirbt, wenn er die als Gegenleistung nach § 611 Abs. 1 1. Halbsatz BGB geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat bzw. wenn er trotz Nichterbringung einen Vergütungsanspruch auf Grund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelungen besitzt (BAG Urteil vom 10. Mai 1995, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 22 Sa 7/02

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Sonderzahlung

  • LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05

    Inhaltskontrolle; Unklarheitsregelung

  • LAG Köln, 13.03.1997 - 5 Sa 1506/96

    Anspruch auf eine einzelvertraglich zugesagte Sonderzahlung während des

  • LAG Thüringen, 22.03.2007 - 3 Sa 66/07

    Herleitung eines Anspruchs auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation aus einer

  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für

  • LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01

    Auslegung eines Tarifvertrages Ende seiner Nachwirkung

  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 21 Sa 40/01

    Formulararbeitsvertrag - Ausschlußfristen

  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00

    Anteiliges Weihnachtsgeld - Tarifkonkurrenz

  • LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05

    Widerrufsvorbehalt

  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95

    Sonderzuwendungen: tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts

  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.2001 - 15 Sa 48/01

    Abgrenzung einer Gratifikation von einem 13. Monatsgehalt nach dem

  • LAG Hessen, 17.12.1999 - 7 Sa 1690/99

    Zahlung eines anteiligen 13. Monatsgehalts; Entgeltfortzahlung

  • LAG Düsseldorf, 14.12.1995 - 7 Sa 1085/95

    Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld; Erziehungsurlaub

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94

    Haftung des Betriebsnachfolgers für zur Zeit der Konkurseröffnung bereits

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2009 - 8 Sa 767/08

    Rückwirkender Wegfall einer Sonderzuwendung des BMT-AW II durch

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1039/94

    Haftung des Betriebsnachfolgers für zur Zeit der Konkurseröffnung bereits

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94

    Arbeitsentgelt: tarifliche Sonderzahlung - Fälligkeit - Haftung des

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1006/94

    Arbeitsentgelt: tarifliche Sonderzahlung - Fälligkeit - Haftung des

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1005/94

    Arbeitsentgelt: tarifliche Sonderzahlung - Fälligkeit - Haftung des

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99

    Provisionscharakter einer Prämienzahlung - Erlöschen des Anspruchs nach Kündigung

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 164/01
  • LAG Düsseldorf, 26.09.1995 - 16 Sa 759/95

    Gratifikation; Betriebliche Übung

  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 7 Sa 2130/99

    Anspruch auf Rückzahlung einer Sonderzahlung im Bankbereich; Zahlung einer

  • ArbG Stuttgart, 17.06.1998 - 30 Ca 11137/97

    Wirksamkeit zweier ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen; Sonderzahlung als

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.03.1997 - 3 Sa 378/96

    Freiwilligkeitsvorbehalt des Arbeitgebers bezüglich eines Anspruchs auf

  • LAG Nürnberg, 25.01.1996 - 8 Sa 349/94

    Verweigerung der Zahlung einer Hinterbliebenenrente aufgrund einer

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