Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16340
BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14 (https://dejure.org/2015,16340)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2015 - 10 BN 3.14 (https://dejure.org/2015,16340)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 10 BN 3.14 (https://dejure.org/2015,16340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 2 S 1 Halbs 1 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 173 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der für eine gemeindliche wirtschaftliche Betätigung geltenden Subsidiaritätsklausel bei der Überprüfung der Bestimmungen einer Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

  • rewis.io

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGO § 121 Abs. 1 S. 2
    Anwendbarkeit der für eine gemeindliche wirtschaftliche Betätigung geltenden Subsidiaritätsklausel bei der Überprüfung der Bestimmungen einer Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14
    Vielmehr muss eine bestimmte höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert werden, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14
    In diesem Fall muss der Rechtsanwalt auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in der Handakte (bzw. auf ihnen aufgehefteten Fristenzetteln) prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - NJW-RR 2013, 1010 ).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14
    Selbst wenn jedoch die Berechnung, Notierung und Überwachung einer in der Praxis häufig vorkommenden Frist zulässiger Weise dem Büropersonal überlassen worden wäre, hat der Rechtsanwalt in jedem Falle den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 S. 7 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - XII ZB 116/13 - NJW-RR 2014, 698).
  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 116/13

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14
    Selbst wenn jedoch die Berechnung, Notierung und Überwachung einer in der Praxis häufig vorkommenden Frist zulässiger Weise dem Büropersonal überlassen worden wäre, hat der Rechtsanwalt in jedem Falle den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 S. 7 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - XII ZB 116/13 - NJW-RR 2014, 698).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 A 2382/20

    Verwaltungsprozessrecht

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 2015 - 10 BN 3.14 -, juris Rn. 6, und vom 28. Februar 2002 - 6 C 23.01 -, juris Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 10 BN 3.14 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 8 B 474/10 -, juris Rn. 19 f., m. w. N.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 3 N 20.21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es kann offenbleiben, ob auch die hier versäumte Frist zur Begründung des Zulassungsantrags zu den Fristen gehört, deren Berechnung und Eintragung gut ausgebildetem und sorgfältig beauftragtem Büropersonal überlassen werden kann (dagegen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 5 N 65.16 - juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 - juris Rn. 11; Beschluss vom 23. Juni 2015 - 10 BN 3.14 - juris Rn. 6).

    Selbst wenn die Berechnung, Notierung und Überwachung der Frist in zulässiger Weise dem Büropersonal überlassen wurde, hat der Rechtsanwalt jedenfalls den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 5 N 65.16 - juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 2020 - 3 ZB 19.2432 - juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 - juris Rn. 11; Beschluss vom 23. Juni 2015 - 10 BN 3.14 - juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2019 - 5 S 29.18

    Versäumung der Beschwerdefrist durch anwaltliches Verschulden

    In diesem Fall muss der Rechtsanwalt auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in der Handakte prüfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2015 - BVerwG 10 BN 3.14 -, juris Rn. 6).

    Es bedurfte keines - hier den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller erteilten - gerichtlichen Hinweises mehr, um den Lauf der Antragsfrist in Gang zu setzen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2015 - BVerwG 10 BN 3.14 -, juris Rn. 8 zur Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO).

  • VGH Bayern, 30.11.2023 - 1 CS 23.1574

    Versäumte Beschwerdebegründungsfrist - keine Wiedereinsetzung in den vorigen

    In diesem Fall muss der Rechtsanwalt auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in der Handakte (bzw. auf ihnen aufgehefteten Fristenzetteln) prüfen (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.2015 - 10 BN 3.14 - juris Rn. 6; BGH, B.v. 23.1.2013 - XII ZB 167/11 - NJW-RR 2013, 1010).

    Es bedurfte keines gerichtlichen Hinweises, um den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist in Gang zu setzen (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.2015 a.a.O.).

  • OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15

    Bestimmung des Laufs der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei

    Die Fristversäumung beruhte auf einem Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten, das sie sich gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.2015 - 10 BN 3/14 -, Rn. 5, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 8 A 1144/21

    Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Berufung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 2015 - 10 BN 3.14 -, juris Rn. 6, und vom 28. Februar 2002 - 6 C 23.01 -, juris Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2023 - 10 B 361/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 2015 - 10 BN 3.14 -, juris Rn. 6, und vom 28. Februar 2002 - 6 C 23.01 -, juris Rn. 6.
  • VGH Bayern, 20.10.2016 - 11 CS 16.1503

    Zu den Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist

    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass ein Rechtsanwalt zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnung, Notierung und Überwachung von im Bürobetrieb häufig vorkommenden Fristen an gut ausgebildetes und sorgfältig beaufsichtigtes Büropersonal delegieren darf, den Fristablauf aber dann selbst nachprüfen muss, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird (st. Rspr., z. B. BVerfG, B. v. 27.3.2002 - 2 BvR 636/01 - NJW 2002, 3014; BGH, B. v. 13.7.2015 - AnwZ (Brfg) 20/15 - juris Rn. 5; BVerwG, B. v. 23.6.2015 - 10 BN 3.14 - juris Rn. 6; v. 7.3.1995 - 9 C 390.94 - BayVBl 1995, 570; BayVGH, B. v. 17.10.2007 - 21 ZB 07.1741 - juris Rn. 4; NdsOVG, B. v. 20.1.2010 - 2 NB 400/09 - NJW 2010, 1391; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 60 Rn. 17 m. w. N.; Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 60 Rn. 46).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 5 N 65.16

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist; Geltendmachung eines

    Selbst wenn jedoch die Berechnung, Notierung und Überwachung einer in der Praxis häufig vorkommenden Frist zulässiger Weise dem Büropersonal überlassen worden wäre, hat der Rechtsanwalt jedenfalls den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen, spätestens sobald ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2015 - BVerwG 10 BN 3.14 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 3 N 8.18

    Zurechnung des Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten bei einer irrtümlichen

    Abgesehen davon, dass der Rechtsanwalt in jedem Fall den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 10 BN 3/14 - juris Rn. 6), hat der Verfahrensbevollmächtigte hier den Rechtsmittelschriftsatz mit dem fehlerhaften Hinweis auf die im Asylprozess nicht geltende Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO selbst unterschrieben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2022 - 18 B 973/22

    Wahrung und Überwachung von Fristen als wesentliche Aufgaben eines Rechtsanwalts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht