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   FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06 B   

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https://dejure.org/2008,14766
FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06 B (https://dejure.org/2008,14766)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2008 - 10 K 10521/06 B (https://dejure.org/2008,14766)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2008 - 10 K 10521/06 B (https://dejure.org/2008,14766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Übergangs von einem Abzweigungsbegehren auf einen Erstattungsanspruch; Bemesung des Kindergelds nach Aufteilung des Gesamtkindergeldanspruchs nach Kopfteilen der Zahlkinder gemäß der für die Pfändung von Kindergeldansprüchen geltenden Regelung; ...

  • Judicialis

    EStG § 66 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 2; ; EStG § 76 S. 2 Nr. 1; ; SGB X § 104 Abs. 1 S. 4; ; SGB X § 104 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Jugendhilfe; Berechnung des auf das betreute Kind entfallenden Kindergeldbetrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Jugendhilfe - Berechnung des auf das betreute Kind entfallenden Kindergeldbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1399
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.01.2006 - III R 89/03

    Klage der Familienkasse gegen den Sozialleistungsträger auf Rückerstattung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06
    Familienkasse und Sozialleistungsträger sind bei derartiger Erstattung zur engen Zusammenarbeit nach § 86 SGB X verpflichtet, stehen sich dabei aber nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis gegenüber, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. BFH, Urteil vom 26. Januar 2006 - III R 89/03 - BStBl. II 2006, 544).
  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Zählkindvorteil

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06
    Mithin stellt § 104 Abs. 1 S. 4 SGB X eine verkürzte Form der Zwangsvollstreckung dar und handelt es sich funktional um die Pfändung eines Steuervergütungsanspruchs bzw. einer Sozialleistung (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Januar 1998 -B 14/10 KG 24/96 R- zu §§ 48 Abs. 1 Satz 2 und 54 Abs. 5 Satz 2 SGB I betreffend sozialrechtliches Kindergeld mit nicht berücksichtigtem Zählkindervorteil; ebenso FG Köln, Urteil vom 31. August 2000 -2 K 2108/99- betreffend den Ausgleich des Zahlkindvorteils).
  • BFH, 13.08.2007 - III B 51/07

    Kindergeld; Abzweigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06
    Ein nach der Rechtsprechung unzulässiger Übergang von einem Abzweigungsbegehren auf einen Erstattungsanspruch (vgl. Beschluss des BFH vom 13. August 2007 -III B 51/07- BFH/NV 2007, 2276) liegt nicht vor.
  • BFH, 12.06.1997 - I R 70/96

    Stundungszinsen bei Einbringungen nach dem UmwStG 1977

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06
    Denn der Kläger hat beginnend mit der Anmeldung im Schreiben vom 24./26. Mai 2006 bis hin zur Klagebegründung durchgängig einen Erstattungsanspruch nach Maßgabe von § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 SGB X geltend gemacht, den die Beklagte in dieser Höhe nicht anerkannt hat, so dass es für die Einordnung in das System der Klagearten und die prozessuale Würdigung nicht auf die äußere Entscheidungsform der Familienkasse sowie die Bezeichnung des Klagetyps durch den Sozialeistungsträger, sondern auf den wirklichen Inhalt des Klagebegehrens (Urteilsspruchs) ankommt (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juni 1997 -I R 70/96- BStBl. II 1998, 38; Gräber-von Groll, FGO, 6. Auflage, Rz. 11 zu § 40) und der Klageantrag entsprechend umgestellt werden konnte.
  • FG Köln, 31.08.2000 - 2 K 2108/99

    Ermittlung des Erstattungsbetrages nach § 74 Abs. 3 (früher: § 74 Abs. 5 ) EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06
    Mithin stellt § 104 Abs. 1 S. 4 SGB X eine verkürzte Form der Zwangsvollstreckung dar und handelt es sich funktional um die Pfändung eines Steuervergütungsanspruchs bzw. einer Sozialleistung (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Januar 1998 -B 14/10 KG 24/96 R- zu §§ 48 Abs. 1 Satz 2 und 54 Abs. 5 Satz 2 SGB I betreffend sozialrechtliches Kindergeld mit nicht berücksichtigtem Zählkindervorteil; ebenso FG Köln, Urteil vom 31. August 2000 -2 K 2108/99- betreffend den Ausgleich des Zahlkindvorteils).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06

    Bemessung des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06
    Gleichwohl ist an der entsprechenden Anwendung festzuhalten, weil sie allgemein geeignet ist, gerade auch im Fall der bei einem Kindergeldberechtigten parallel vorstellbaren Abzweigung und Erstattung von Kindergeld für verschiedene Zahlkinder die Verteilung der Gesamtsumme des Kindergelds systemkonform vorzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 17. April 2008 -10 K 10321/06-).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 44/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage, mit welcher der Kläger die Erstattung von jeweils 154 EUR monatlich für B und F begehrte, durch Urteil vom 17. April 2008  10 K 10521/06 B (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1399) ab.
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