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   FG München, 18.09.2008 - 10 K 4398/07   

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https://dejure.org/2008,26608
FG München, 18.09.2008 - 10 K 4398/07 (https://dejure.org/2008,26608)
FG München, Entscheidung vom 18.09.2008 - 10 K 4398/07 (https://dejure.org/2008,26608)
FG München, Entscheidung vom 18. September 2008 - 10 K 4398/07 (https://dejure.org/2008,26608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Änderungsantrag und Neuantrag im Kindergeldrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines sich in einer Ausbildung befindlichen Kindes auf Kindergeld; Unterscheidung eines Neuantrages auf Kindergeld zu einem Änderungsantrag

  • Judicialis

    FGO § 47 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 366; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Änderungsantrag und Neuantrag im Kindergeldrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.05.2005 - I R 103/04

    Nachweis des Zugangs von Verwaltungsakten bei Organisationsmängeln des

    Auszug aus FG München, 18.09.2008 - 10 K 4398/07
    Wird der Zugang eines Bescheids bzw. einer Einspruchsentscheidung --wie im vorliegenden Fall-- bestritten, ist im Wege der freien Beweiswürdigung aufgrund der vorliegenden Indizien, insbesondere des der Versendung nachfolgenden Verhaltens des Adressaten, zu prüfen, ob ein Zugang festgestellt werden kann (s. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31.05.2005 I R 103/04, BFHE 209, 416, BStBl II 2005, 623 ).
  • BFH, 13.10.2005 - IV R 44/03

    Förmliche Zustellung von Feststellungsbescheiden - Angabe des Gegenstands der

    Auszug aus FG München, 18.09.2008 - 10 K 4398/07
    Dabei ist ein Zugang des Schriftstücks beim Empfangsberechtigten auch dann anzunehmen, wenn diesem nur eine Kopie des ursprünglichen versandten Verwaltungsakts zugeht (BFH-urteil vom 13.10.2005 IV R 44/03, BFHE 211, 9, BStBl II 2006, 214).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 86/06

    Kindergeld: keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide

    Auszug aus FG München, 18.09.2008 - 10 K 4398/07
    Im Übrigen hat der BFH bereits entschieden, dass die Bestandskraft eines Bescheids, mit welchem die FK die Festsetzung von Kindergeld für ein abgelaufenes Kalenderjahr wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG rückwirkend aufgehoben hat, durch eine spätere Entscheidung des BVerfG, nach der im Wege verfassungskonformer Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG die Einkünfte des Kindes um die von ihm gezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu mindern sind, unberührt bleibt (BFH-Urteil vom 15.03.2007 III R 86/06, BFH/NV 2007, 1485).
  • FG Niedersachsen, 18.05.2022 - 9 K 140/21

    Auszahlungsbeschränkung für festgesetztes Kindergeld

    Zur Abgrenzung von Neu- und Änderungsanträgen im Rahmen des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG (mit Hinweis auf FG München, Urteil vom 18.09.2008, 10 K 4398/07).

    Damit folgt der Senat den Ausführungen des FG München im Urteil vom 18. September 2008 (10 K 4398/07, juris) zur Abgrenzung von Neu- und Änderungsanträgen und konkretisiert diese für die Annahme eines Neuantrags im Sinne des § 70 Abs. 1 EStG dahin, dass die Familienkasse eine Entscheidung gegenüber dem Antragsteller für das betreffende Kind und den Antragszeitraum noch nicht getroffen haben darf.

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