Weitere Entscheidung unten: LG Rostock, 30.06.2005

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   LG Rostock, 22.07.2005 - 10 O 134/05   

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https://dejure.org/2005,67526
LG Rostock, 22.07.2005 - 10 O 134/05 (https://dejure.org/2005,67526)
LG Rostock, Entscheidung vom 22.07.2005 - 10 O 134/05 (https://dejure.org/2005,67526)
LG Rostock, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 10 O 134/05 (https://dejure.org/2005,67526)
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   LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05   

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https://dejure.org/2005,43371
LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05 (https://dejure.org/2005,43371)
LG Rostock, Entscheidung vom 30.06.2005 - 10 O 134/05 (https://dejure.org/2005,43371)
LG Rostock, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 10 O 134/05 (https://dejure.org/2005,43371)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Mietzinsvorauszahlung nach Beschlagnahme einer Mietsache; Wirksamkeit einer Vereinbarung und Vorausverfügung über den Mietzins gegenüber einem Grundschuldgläubiger und einem Zwangsverwalter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 55/97

    Zur Wirksamkeit von Mietvorauszahlungen gegenüber dem neuen Eigentümer

    Auszug aus LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05
    Über die Behandlung eines nicht nach solchen Zeitabschnitten bemessenen Mietzinses verhält sich die Entscheidung des BGH v. 5.11.1997 (NJW 1998, 595 [BGH 05.11.1997 - VIII ZR 55/97] ).

    Die hier vertretene Auffassung, dass auch ein lediglich nach Zeitabschnitten bestimmbarer Zins für die Anwendung von § 1124 Abs. 2 BGB anwendbar ist, wird mittelbar auch durch die Begründung des BGH in seiner o.g. Entscheidung v. 05.11.1997 (NJW 1998, 595 [BGH 05.11.1997 - VIII ZR 55/97] ) gestützt.

  • BGH, 22.06.2001 - V ZR 128/00

    Bereicherungsansprüche des Mieters aufgrund Bebauung des gemieteten Grundstücks

    Auszug aus LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05
    Nach Aufhebung des notariellen Kaufvertrages hatte die Beklagte gegen den Schuldner wegen der von ihr vorgenommenen Aufwendungen einen Anspruch aus condictio ob rem nach §§ 812 Abs. 1 , S. 2, 2. Alt., 818 Abs. 2 BGB (vgl. BGH v. 22.06.2001, Az. V ZR 128/00 ).
  • BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 98/61

    Mietvorauszahlung. Rückzahlungspflicht des Grundstückserwerbers

    Auszug aus LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 11.07.1962, Az. VIII ZR 98/61 (BGHZ 37, 346) zu der den Fall einer Vorausverfügung über den Mietzins betreffenden Vorschrift des § 574 BGB a.F. (jetzt § 566 b BGB ) festgestellt, dass § 574 BGB (a.F.) ungeachtet des Zeitpunktes der Vereinbarung jedenfalls auf Vorauszahlungen eines nach periodischen Zeitabschnitten bemessenen Mietzinses anwendbar sei.
  • BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 151/57
    Auszug aus LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05
    Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass eine weitere Ausdehnung der Rechtsprechung hier nicht angebracht ist und zudem auch ausdrücklich vom BGH selbst nicht gewollt war (vgl. BGH NJW 1959, 380 [BGH 25.11.1958 - VIII ZR 151/57] ).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2003 - 10 U 59/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gegenüber dem Zwangsverwalter unwirksamen

    Auszug aus LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05
    Der anderen Auffassung des OLG Düsseldorf (v. 20.11.2003, Az. I - 10 U 59/03) zu folgen, sieht sich das Gericht hingegen nicht gehalten.
  • RG, 14.01.1919 - III 336/18

    Bestimmung der rechtlichen Natur eines Vertrags über die Einräumung eines

    Auszug aus LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05
    Das Reichsgericht hatte zunächst den Satz aufgestellt, dass Vorauserhebungen, die in Gemäßheit der mietvertraglichen Bestimmungen erfolgen, dem Ersteher (RGZ 94, 279 ff.) sowie auch dem Grundpfandgläubiger (RGZ 127, 116 ff.) gegenüber wirksam sind.
  • OLG Hamm, 07.03.1989 - 27 U 284/88

    Von welchem Zeitpunkt an sind die Pachtzinsen aus einem Grundstück der

    Auszug aus LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05
    Der hier vertretenen Auffassung entsprechen im Ergebnis auch die Entscheidungen des OLG Hamm v. 07.03.1989, Az. 27 U 284/88 und des LG Hamburg v. 17.03.1994, Az. 333 O 228/93.
  • LG Hamburg, 17.03.1994 - 333 O 228/93
    Auszug aus LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05
    Der hier vertretenen Auffassung entsprechen im Ergebnis auch die Entscheidungen des OLG Hamm v. 07.03.1989, Az. 27 U 284/88 und des LG Hamburg v. 17.03.1994, Az. 333 O 228/93.
  • RG, 20.01.1930 - VIII 386/29

    Findet auf Vermietung und Veräußerung eines zu einer Konkursmasse gehörigen

    Auszug aus LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05
    Das Reichsgericht hatte zunächst den Satz aufgestellt, dass Vorauserhebungen, die in Gemäßheit der mietvertraglichen Bestimmungen erfolgen, dem Ersteher (RGZ 94, 279 ff.) sowie auch dem Grundpfandgläubiger (RGZ 127, 116 ff.) gegenüber wirksam sind.
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