Rechtsprechung
   LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09   

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https://dejure.org/2010,35850
LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09 (https://dejure.org/2010,35850)
LG Hannover, Entscheidung vom 18.08.2010 - 10 O 15/09 (https://dejure.org/2010,35850)
LG Hannover, Entscheidung vom 18. August 2010 - 10 O 15/09 (https://dejure.org/2010,35850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 87 a
    Bei der Rückforderung eines Kleinststornos bis zu einem Betrag von 100 Euro bedarf es keines Nachweises von Nachbearbeitungsbemühungen durch den Versicherer L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1008
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09
    Die Maßnahmen genügen aber nicht den zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.1982, I ZR 125/80; OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001, 11 U 221/00; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2004, 35 W 2/04; LArbG München, Urteil vom 27.09.1990, 6 Sa 562/88; LArbG BadenWürttemberg, Urteil vom 28.09.2000, 21 Sa 23/00 - jeweils zitiert nach juris): Grundsätzlich hat.
  • OLG Celle, 28.06.2001 - 11 U 221/00

    Provisionsrückzahlungsansprüche gegen einen Handelsvertreter aufgrund

    Auszug aus LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09
    Die Maßnahmen genügen aber nicht den zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.1982, I ZR 125/80; OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001, 11 U 221/00; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2004, 35 W 2/04; LArbG München, Urteil vom 27.09.1990, 6 Sa 562/88; LArbG BadenWürttemberg, Urteil vom 28.09.2000, 21 Sa 23/00 - jeweils zitiert nach juris): Grundsätzlich hat.
  • OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04

    Nichtigkeit einer Vereinbarung über Provisionsabrechnungen in einem

    Auszug aus LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09
    Die Maßnahmen genügen aber nicht den zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.1982, I ZR 125/80; OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001, 11 U 221/00; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2004, 35 W 2/04; LArbG München, Urteil vom 27.09.1990, 6 Sa 562/88; LArbG BadenWürttemberg, Urteil vom 28.09.2000, 21 Sa 23/00 - jeweils zitiert nach juris): Grundsätzlich hat.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 21 Sa 23/00

    Inhalt und Umfang der Nachbearbeitungspflicht des Versicherers bei notleidenden

    Auszug aus LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09
    Die Maßnahmen genügen aber nicht den zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.1982, I ZR 125/80; OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001, 11 U 221/00; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2004, 35 W 2/04; LArbG München, Urteil vom 27.09.1990, 6 Sa 562/88; LArbG BadenWürttemberg, Urteil vom 28.09.2000, 21 Sa 23/00 - jeweils zitiert nach juris): Grundsätzlich hat.
  • LAG München, 27.09.1990 - 6 Sa 562/88

    Handelsvertreter ; Provision

    Auszug aus LG Hannover, 18.08.2010 - 10 O 15/09
    Die Maßnahmen genügen aber nicht den zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.1982, I ZR 125/80; OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001, 11 U 221/00; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2004, 35 W 2/04; LArbG München, Urteil vom 27.09.1990, 6 Sa 562/88; LArbG BadenWürttemberg, Urteil vom 28.09.2000, 21 Sa 23/00 - jeweils zitiert nach juris): Grundsätzlich hat.
  • OLG Köln, 10.05.2012 - 19 U 3/12

    Feststellung eines vertraglichen Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter

    Soweit für Kleinstbeträge in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, eine Nachbearbeitungspflicht entfalle, wenn der Versicherer davon ausgehen könne, dass auch der Versicherungsvertreter keine Maßnahmen ergriffen hätte, deren Aufwand außer Verhältnis zur Provision gestanden hätten (OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001 - 11 U 221/00, OLGR Celle 2001, 267-269, veröffentlicht auch bei juris; LG Hannover Urteil vom 18.08.2010 -10 O 15/09, BeckRS 2011, 20123, veröffentlicht auch bei juris), so ist fraglich, ob diese Grundsätze Allgemeingültigkeit beanspruchen können.
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 06.08.2009 - 10 O 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32457
LG Mönchengladbach, 06.08.2009 - 10 O 15/09 (https://dejure.org/2009,32457)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06.08.2009 - 10 O 15/09 (https://dejure.org/2009,32457)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06. August 2009 - 10 O 15/09 (https://dejure.org/2009,32457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personen mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates sind gem. Art. 2 Abs. 1 EuGVVO vor den Gerichten dieses Staates zu verklagen; Eine unerlaubte Handlung liegt bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen einer Veruntreuung oder Unterschlagung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.07.1989 - 198/87

    Kerzmann / Rechnungshof

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2009 - 10 O 15/09
    Geht man vom Grundsatz der autonomen Auslegung der europarechtlichen Vorschriften aus und legt die Definition des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seiner Entscheidung vom 27.09.1988 - 198/87, Kalfelis - zugrunde, derzufolge sich der Begriff der unerlaubten Handlung "auf alle Klagen bezieht, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO anknüpfen", erscheint zweifelhaft, ob ein schlüssiger Vortrag einer zuständigkeitsbegründenden unerlaubten Handlung im europarechtlichen Sinn vorliegt.

    Diese Zurechnungsnorm, die eine Zuordnung eines Tatbeitrags als täterschaftliches Handeln oder als Beihilfe für das Erzielen der begehrten Rechtsfolge entbehrlich machen und auch den Nachweis einer Kausalität eines Tatbeitrags nicht erfordert, kann als nationale Norm entgegen der Ansicht des Klägers nicht zur Begründung oder Auslegung des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO mit dem autonom zu beurteilenden Begriff der "unerlaubten Handlung" herangezogen werden (s. EUGH, Urteil vom 27.09.1988 - 198/87, Kalfelis - ausdrücklich ebenso Weller, IPRax 2000, 202, 206 f.; vgl. weiter Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. 2006, Art. 5 EuGVVO, Rdnr. 86 a; Münchener Kommentar/Gottwald, ZPO, 3. Aufl. 2008, Art. 5 EuGVO, Rdnr. 55).

    Vielmehr heißt es in den Vorbemerkungen zur EuGVVO unter Nr. 11: "Die Zuständigkeitsvorschriften müssen in hohem Maße vorhersehbar sein und sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten richten, und diese Zuständigkeit muss stets gegeben sein außer in einigen genau festgelegten Fällen, in denen aufgrund des Streitgegenstands oder der Vertragsfreiheit der Parteien ein anderes Anknüpfungskriterium gerechtfertigt ist." In seinen Entscheidungen stellt der EUGH dementsprechend konsequent darauf ab, dass es sich bei den weiteren Gerichtsständen gemäß Art. 5, 6 EuGVVO um Ausnahmen vom Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzstaats des Beklagten handelt, die einschränkend auszulegen sind (EUGHE 1976, 1735; EUGH, Urteil vom 27.09.1988 - 198/87, Kalfelis - EUGH, Urteil vom 11.01.1990, - 220/88, Dumez France u.a. / Hess. Landesbank u.a. -).

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2009 - 10 O 15/09
    Als Ort, an dem das schädigende Ereignis nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO eingetreten ist, sind sowohl der Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, als auch der "Ort des ursächlichen Geschehens" anzusehen (vgl. EuGH vom 30.11.1976 - 21/76, Bier/Mines des Potasse d'Alsace -).

    Vielmehr heißt es in den Vorbemerkungen zur EuGVVO unter Nr. 11: "Die Zuständigkeitsvorschriften müssen in hohem Maße vorhersehbar sein und sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten richten, und diese Zuständigkeit muss stets gegeben sein außer in einigen genau festgelegten Fällen, in denen aufgrund des Streitgegenstands oder der Vertragsfreiheit der Parteien ein anderes Anknüpfungskriterium gerechtfertigt ist." In seinen Entscheidungen stellt der EUGH dementsprechend konsequent darauf ab, dass es sich bei den weiteren Gerichtsständen gemäß Art. 5, 6 EuGVVO um Ausnahmen vom Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzstaats des Beklagten handelt, die einschränkend auszulegen sind (EUGHE 1976, 1735; EUGH, Urteil vom 27.09.1988 - 198/87, Kalfelis - EUGH, Urteil vom 11.01.1990, - 220/88, Dumez France u.a. / Hess. Landesbank u.a. -).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 15 U 18/07

    Keine Aufklärungspflichten nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 , 2 WpHG a.F. für nachgelagerte

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2009 - 10 O 15/09
    Eigenen vertraglichen Aufklärungspflichten hätte die Beklagte wegen der getroffenen Rechtswahl jedoch lediglich an ihrem Sitz in London nachkommen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil des 15. Zivilsenats vom 23.01.2008, I 15 U 18/07).

    Soweit die abweichende Auffassung auf die unerlaubte Handlung eines Haupt- oder Mittäters abstellt, die den Schwerpunkt des Rechtsstreits darstelle, weil gerade durch die Handlung des anderen Tatbeteiligten die eigentliche Hürde für die Durchführung der unerlaubten Handlung genommen werden müsse, nämlich das Anwerben des Klägers und ihn zur Verfügung über sein Geld zu bewegen (so insbesondere OLG Düsseldorf, Urteil des 17. Zivilsenats vom 12.09.2008, I-17 U 123/07; Urteil des 15. Zivilsenats vom 23.01.2008, I-15 U 18/07), kann sich die Kammer dem nicht anschließen.

  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2009 - 10 O 15/09
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.05.2008 (NJW 2008, 2344), die dies im Rahmen einer Entscheidung zu den gleichlautenden Bestimmungen des Luganer Übereinkommens für möglich hält, überzeugt deshalb nicht.
  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2009 - 10 O 15/09
    Liegen - wie hier - auch auf der Grundlage des Klägervortrags die Voraussetzungen von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ vor, kommt eine Zuständigkeit aus Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ nicht mehr in Betracht (so EuGH in NJW 2005, 811, 814; Leible in NJW 2005, 796).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 17 U 123/07

    Anerkennung eines Sturzes nach dem letzten Auftritt eines Spielmannszuges der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2009 - 10 O 15/09
    Soweit die abweichende Auffassung auf die unerlaubte Handlung eines Haupt- oder Mittäters abstellt, die den Schwerpunkt des Rechtsstreits darstelle, weil gerade durch die Handlung des anderen Tatbeteiligten die eigentliche Hürde für die Durchführung der unerlaubten Handlung genommen werden müsse, nämlich das Anwerben des Klägers und ihn zur Verfügung über sein Geld zu bewegen (so insbesondere OLG Düsseldorf, Urteil des 17. Zivilsenats vom 12.09.2008, I-17 U 123/07; Urteil des 15. Zivilsenats vom 23.01.2008, I-15 U 18/07), kann sich die Kammer dem nicht anschließen.
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 169/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Geltendmachung von

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. August 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 15/09) aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 04.02.2010 - 10 O 15/09   

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https://dejure.org/2010,47528
LG Lüneburg, 04.02.2010 - 10 O 15/09 (https://dejure.org/2010,47528)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 04.02.2010 - 10 O 15/09 (https://dejure.org/2010,47528)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 10 O 15/09 (https://dejure.org/2010,47528)
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