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   LAG München, 13.04.2005 - 10 Sa 1115/04   

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https://dejure.org/2005,11846
LAG München, 13.04.2005 - 10 Sa 1115/04 (https://dejure.org/2005,11846)
LAG München, Entscheidung vom 13.04.2005 - 10 Sa 1115/04 (https://dejure.org/2005,11846)
LAG München, Entscheidung vom 13. April 2005 - 10 Sa 1115/04 (https://dejure.org/2005,11846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Automatischer Eintritt des Annahmeverzugs des Arbeitgebers bei einseitiger Veränderung der Arbeitzeit ohne Berechtigung durch den Arbeitgeber; Enthaltensein Kündigungsregelung einer befristeten Arbeitszeitregelung in 3 Manteltarifvertrag für die Angestellten der ...

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 615 Satz 1; ; BGB § 625; ; TzBfG § 15 Abs. 3; ; MTV für die Ang. der Bayer. Metall- und Elektroindustrie § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug bei einseitiger Änderung einer befristeten Arbeitszeiterhöhung durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 26.09.2002 - 5 Sa 748/02

    Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten

    Auszug aus LAG München, 13.04.2005 - 10 Sa 1115/04
    Ist dieser Sachvortrag, den die Klägerin immerhin unter Vorlage der Arbeitszeitnachweise der Beklagten (Bl. 106 bis 110 d. A.) belegt, zutreffend und hat die Beklagte davon Kenntnis gehabt, was angesichts des Umfangs der erbrachten Arbeitsleistung nur schwer in Abrede zu stellen wäre, wäre die Klage schon deshalb begründet, weil dann selbst bei Wirksamkeit der Änderung der Arbeitszeit ab 1.6.2003 das Arbeitsverhältnis tatsächlich dennoch zu den alten Bedingungen fortgesetzt und damit auf unbestimmte Zeit verlängert worden wäre (§ 625 BGB), so dass in diesem Fall auch der bisherige Vergütungsanspruch der Klägerin für die Zeit ab 1.6.2003 gem. § 611 Abs. 1 BGB zwischen den Parteien weiter bestanden hätte (vgl. BAG vom 24.10.2001 - AP Nr. 9 zu § 57c HRG; LAG Düsseldorf NZA-RR 2003, 175).
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