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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 10 Sa 393/07   

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https://dejure.org/2009,14425
LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 10 Sa 393/07 (https://dejure.org/2009,14425)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.03.2009 - 10 Sa 393/07 (https://dejure.org/2009,14425)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. März 2009 - 10 Sa 393/07 (https://dejure.org/2009,14425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung; Fehlender Nachweis einer konkret insolvenzbedrohten Unternehmenslage bei willkürlicher Bilanzierung eines Insolvenzszenarios; Beweiswürdigung zur wirtschaftlichen Lage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung - Insolvenzgefahr

  • Judicialis

    BAT § 55 Abs. 2; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 1; ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 1. Alt.; ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 3; ; HGB § 249 Abs. 3 Satz 2; ; KSchG § 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung; fehlender Nachweis einer konkret insolvenzbedrohten Unternehmenslage bei willkürlicher Bilanzierung eines Insolvenzszenarios; Beweiswürdigung zur wirtschaftlichen Lage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 10 Sa 393/07
    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 01.03.2007 (2 AZR 580/05 - AP Nr. 207 zu § 626 BGB) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    I. Die Berufungskammer ist nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass sich die Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Änderungskündigung im März 2004 in einer "konkret insolvenzbedrohten Lage" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 580/05 - AP Nr. 207 zu § 626 BGB sowie BAG Urteile vom 29.11.2007 - 2 AZR 789/06, 2 AZR 1095/06, 2 AZR 17/07, 2 AZR 22/07; nicht amtlich veröffentlicht) befunden hat.

    Ob diese Behauptung zutrifft, hatte die Berufungskammer nach den Vorgaben des Revisionsurteils vom 01.03.2007 (BAG - 2 AZR 580/05; siehe Rdn. 37) aufzuklären.

    II. Weil die Beklagte eine konkret insolvenzbedrohte Lage nicht nachweisen konnte, kann dahinstehen, ob ihre übrigen Sanierungsmaßnahmen nicht so offensichtlich unzureichend waren, dass eine Insolvenz trotz der Einschnitte bei der Jahressondervergütung in keinem Fall hätte abgewendet werden können, was nach den Vorgaben des Revisionsurteils vom 01.03.2007 (BAG 2 AZR 580/05, Rdn. 38) an zweiter Stelle aufzuklären war.

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 22/07

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 10 Sa 393/07
    I. Die Berufungskammer ist nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass sich die Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Änderungskündigung im März 2004 in einer "konkret insolvenzbedrohten Lage" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 580/05 - AP Nr. 207 zu § 626 BGB sowie BAG Urteile vom 29.11.2007 - 2 AZR 789/06, 2 AZR 1095/06, 2 AZR 17/07, 2 AZR 22/07; nicht amtlich veröffentlicht) befunden hat.
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 789/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 10 Sa 393/07
    I. Die Berufungskammer ist nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass sich die Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Änderungskündigung im März 2004 in einer "konkret insolvenzbedrohten Lage" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 580/05 - AP Nr. 207 zu § 626 BGB sowie BAG Urteile vom 29.11.2007 - 2 AZR 789/06, 2 AZR 1095/06, 2 AZR 17/07, 2 AZR 22/07; nicht amtlich veröffentlicht) befunden hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2005 - 6 Sa 1064/04

    Außerordentliche Änderungskündigung - unkündbarer Arbeitnehmer - Wegfall des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 10 Sa 393/07
    Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.07.2004 (6 Ca 549/04) der Änderungsschutzklage stattgegeben, die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 21.04.2005 (6 Sa 1064/04) zurückgewiesen.
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1095/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 10 Sa 393/07
    I. Die Berufungskammer ist nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass sich die Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Änderungskündigung im März 2004 in einer "konkret insolvenzbedrohten Lage" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 580/05 - AP Nr. 207 zu § 626 BGB sowie BAG Urteile vom 29.11.2007 - 2 AZR 789/06, 2 AZR 1095/06, 2 AZR 17/07, 2 AZR 22/07; nicht amtlich veröffentlicht) befunden hat.
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 17/07

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 10 Sa 393/07
    I. Die Berufungskammer ist nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass sich die Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Änderungskündigung im März 2004 in einer "konkret insolvenzbedrohten Lage" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 580/05 - AP Nr. 207 zu § 626 BGB sowie BAG Urteile vom 29.11.2007 - 2 AZR 789/06, 2 AZR 1095/06, 2 AZR 17/07, 2 AZR 22/07; nicht amtlich veröffentlicht) befunden hat.
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