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   LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99   

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https://dejure.org/1999,7096
LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99 (https://dejure.org/1999,7096)
LAG München, Entscheidung vom 10.12.1999 - 10 Sa 501/99 (https://dejure.org/1999,7096)
LAG München, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 10 Sa 501/99 (https://dejure.org/1999,7096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Omnibusfahrers auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung zum Führen eines LKWs; Schadensersatz wegen Verdienstausfall; Wirksamkeit eines pauschalen Nebentätigkeitsverbots; Beeinträchtigung der vertraglich geschuldeten Leistung des Arbeitnehmers; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebentätigkeit: tariflicher Ausschluss von Nebentätigkeiten für Vollzeitbeschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99
    Der Antrag kann jedoch insoweit als Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für eine zukünftigen Schaden ausgelegt werden, für den ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen ist (vgl. BGH BB 1991, 2476 ; BGH BB 1991, 1670 ; BAG v. 5.5.1985 - 8 AZR 484/85 - AP Nr. 2 zu § 831 BGB ).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99
    Ob dies auch für eine tarifliche Regelung gilt (vgl. dazu: BAG v. 30.5.1996 -- AP Nr. 2 zu § 611 BGB "Nebentätigkeit"; BAG v. 18.1.1996 -- a.a.O.; Küttner/Kania Personalbuch 2000 Nebentätigkeit Rn. 12 m.w.N.), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

    Auszug aus LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99
    Der Antrag kann jedoch insoweit als Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für eine zukünftigen Schaden ausgelegt werden, für den ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen ist (vgl. BGH BB 1991, 2476 ; BGH BB 1991, 1670 ; BAG v. 5.5.1985 - 8 AZR 484/85 - AP Nr. 2 zu § 831 BGB ).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98

    Kirchliche Schlichtungsstelle - Prozeßeinrede

    Auszug aus LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99
    Damit erfüllt der Antrag das Bestimmtheitserfordernis gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG v. 18.5.1999 -- 9 AZR 682/98; BAG v. 17.2.1998 -- AP Nr. 26 zu § 618 BGB ).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Auszug aus LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99
    Denn dann wäre bereits äußerst zweifelhaft, ob er die Voraussetzungen für einen Antrag auf wiederkehrende Leistungen nach Erlass eines Urteils gemäß § 258 ZPO überhaupt erfüllen würde (vgl. dazu: BAG v. 21.3.1995 - 9 AZR 596/93 - AP Nr. 7 zu § 49 BAT ) und würde jedenfalls dem Bestimmtheitserfordernis nicht genügen.
  • BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85

    Ersatz des gesamten Unfallschaden, soweit der Anspruch nicht auf öffentliche

    Auszug aus LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99
    Der Antrag kann jedoch insoweit als Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für eine zukünftigen Schaden ausgelegt werden, für den ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen ist (vgl. BGH BB 1991, 2476 ; BGH BB 1991, 1670 ; BAG v. 5.5.1985 - 8 AZR 484/85 - AP Nr. 2 zu § 831 BGB ).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Dezember 1999 - 10 Sa 501/99 - wird zurückgewiesen.
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