Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4058
VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99 (https://dejure.org/2000,4058)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.11.2000 - 10 TG 2627/99 (https://dejure.org/2000,4058)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. November 2000 - 10 TG 2627/99 (https://dejure.org/2000,4058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 BHO, § 94 BHO, § 1 BRHG, § 35 VwVfG
    Prüfungsankündigung des Bundesrechnungshofs - Verwaltungsakt

  • Judicialis

    BHO § 91; ; BHO § 94 Abs. 1; ; BRHG § 1 Abs. 1 S. 1; ; VwVfG § 35 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesrechnungshof, Prüfung, Prüfungsanordnung, Verwaltungsakt, Einstweilige Anordnung, Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis des Bundesrechnungshofes zum Treffen von vorläufig vollziehbaren Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG; Rechtsschutzinteresse des Bundesrechnungshofes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Ankündigung, Anordnung bzw. ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 81
  • DVBl 2001, 938 (Ls.)
  • DÖV 2001, 873
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99
    Die Einräumung von Prüfungsrechten biete nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 1991, 267 f.) zugleich die gesetzliche Grundlage für den Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes.

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung hält der beschließende Senat im vorliegenden Fall auch den Bundesrechnungshof für befugt, Prüfungsankündigungen bzw. -anordnungen als Verwaltungsakte zu erlassen, zumal auch sonst in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass beispielsweise feststellende Verwaltungsakte einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage nicht bedürfen (vgl. BVerwGE 72, 265 = NJW 1986, 1120 sowie BVerwG, NVwZ 1991, 267).

  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 34.92

    Bayerischer Rechnungshof - Handwerkskammer - Haushalts- und Wirtschaftsführung -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99
    Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Urteil vom 04.11.1995 - 1 C 34/92 - (BVerwGE 98, 163 ff. = NVwZ 1995, 889 ff.) als unbegründet zurückgewiesen und in seinem Urteil ausdrücklich bestätigt, dass die streitbefangene Prüfungsanordnung ihrem Inhalt nach als Verwaltungsakt zu qualifizieren sei.
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99
    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung hält der beschließende Senat im vorliegenden Fall auch den Bundesrechnungshof für befugt, Prüfungsankündigungen bzw. -anordnungen als Verwaltungsakte zu erlassen, zumal auch sonst in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass beispielsweise feststellende Verwaltungsakte einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage nicht bedürfen (vgl. BVerwGE 72, 265 = NJW 1986, 1120 sowie BVerwG, NVwZ 1991, 267).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99
    Zwar mag bei Feststellungs- und Leistungsklagen der Verwaltung - insbesondere im Beamtenverhältnis - der Umstand, dass die Behörde die Möglichkeit hat, das Rechtsverhältnis durch Erlass eines Verwaltungsakts zu regeln, das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage dann nicht entfallen lassen, wenn von Anfang an mit einer gerichtlichen Austragung des Streitfalls zu rechnen ist (vgl. BVerwGE 25, 280 = NJW 1967, 946; BVerwGE 28, 155 = DVBl. 1968, 598).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 27.64

    Alternatives Vorgehen zum Erstattungsbeschluss - Fehlen des

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99
    Zwar mag bei Feststellungs- und Leistungsklagen der Verwaltung - insbesondere im Beamtenverhältnis - der Umstand, dass die Behörde die Möglichkeit hat, das Rechtsverhältnis durch Erlass eines Verwaltungsakts zu regeln, das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage dann nicht entfallen lassen, wenn von Anfang an mit einer gerichtlichen Austragung des Streitfalls zu rechnen ist (vgl. BVerwGE 25, 280 = NJW 1967, 946; BVerwGE 28, 155 = DVBl. 1968, 598).
  • OVG Hamburg, 22.10.1988 - Bs I 195/88

    Einstweilige Anordnung gegen Lehrerstreik; Streikrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99
    Gleiches kann jedoch nicht für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Behörde gelten, wenn diese die gewünschte Regelung selbst durch einen Verwaltungsakt im Rahmen der Eingriffsverwaltung treffen kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.10.1988, NJW 1989, 605; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 131, S. 58/59).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 53.09

    Bundesrechnungshof; bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen

    Ungeachtet der Frage der Verwaltungsaktbefugnis des Bundesrechnungshofs (vgl. zum Streitstand z.B. Groß, VerwArch 2004 , 194 ; Hauser, DÖV 2004, 786 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2000 - 10 TG 2627/99 - DÖV 2001, 873 ) ist ein Rechtsschutzinteresse der Klägerin zu bejahen, weil der Erlass eines Verwaltungsakts keine gegenüber der Leistungsklage einfachere Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen wäre.
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

    Der vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Entscheidung des VGH Kassel (Beschl. v. 19.09.2001 - 1 TG 2902/00 -, DÖD 2001, 95), nach der eine Beurteilung, deren Beurteilungszeitraum im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung länger als 12 Monate zurückliegt, als nicht mehr aktuell für einen Leistungsvergleich anzusehen ist, hat sich der beschließende Senat - das ergibt sich aus den vorstehend zitierten und auch von dem Verwaltungsgericht benannten Entscheidungen - nicht angeschlossen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    58b und c; a. A. Hess.VGH, Beschluss vom 19.09.2000, IÖD 2001, 26=ZBR 2001, 413=DÖD 2001, 95; OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999, ZBR 2000, 251; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 23.08.1993, ZBR 1994, 83, 84; OVG Hamburg, Beschluss vom 13.08.1991, HmbJVBl.
  • VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05

    Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung,

    Der für die Auswahlentscheidung erforderliche aktuelle Leistungsvergleich setzt voraus, dass der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegt (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - HessVGRspr. 1990, 63; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - DÖD 2001, 95).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2018 - 4 L 75/16

    Land muss Krankenhausfinanzierung offenlegen

    Ungeachtet der Frage der Verwaltungsaktbefugnis des Landesrechnungshofs (zum Streitstand im Hinblick auf den Bundesrechnungshof z.B. Groß , VerwArch 2004 , S. 194 ; Hauser , DÖV 2004, S. 786 ff.; VGH Hessen, Beschluss vom 21. November 2000 - 10 TG 2627/99 -, DÖV 2001, S. 873 ) besteht ein Rechtsschutzinteresse des Klägers, weil der Erlass eines Verwaltungsakts keine gegenüber der Leistungsklage einfachere Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Beklagten zu 1) gewesen wäre.
  • VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5108/15

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des

    Denn der Kläger ist im Verhältnis zum Beklagten Dritte; er gehört nicht zum behördlichen Innenbereich des Beklagten und er ist auch nicht Organ desselben Rechtsträgers (vgl. zum Ganzen: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 35 Rn. 124 ff und BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 8 C 5/09, juris Rn. 32 zu einem ähnlich gelagerten Fall (Prüfung der Industrie- und Handelskammern durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof); OVG Bautzen, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 4 B 544/05, juris Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. März 2006, - 3 LB 106/03, juris Rn. 40 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2000 - 10 TG 2627/99 juris, Rn. 23 ff. m.w.N; Stackmann, DVBl. 1996, 414).
  • VG Köln, 30.09.2010 - 13 K 717/09

    Zugang zu Informationen des Bundesrechnungshofes betreffend die Prüfung von

    Dem steht nicht entgegen, dass im Rahmen der Erörterung der Frage, ob die Prüfungsankündigung (§ 25 PO-BRH) im Wege eines Verwaltungsaktes möglich ist, die Behördeneigenschaft teilweise insoweit bejaht wird, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 21. November 2000, - 10 TG 2627/99 -, juris, bejaht den Behördenbegriff nicht nur für die "eigene Verwaltung" im Rahmen der Frage, ob mit der Prüfungsankündigung ein Verwaltungsakt vorliegt, im Prüfungsverfahren bei der Sachverhaltsermittlung und der Ablaufsteuerung im Verhältnis zum Prüfungsunterworfenen, denn damit ist keine Aussage über den Charakter des gesamten Prüfverfahrens und insbesondere nicht über die die Prüfung abschließende Entscheidung getroffen.
  • VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5027/15

    Befugnis des Landesrechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und

    Denn die Klägerin ist im Verhältnis zum Beklagten Dritte; sie gehören nicht zum behördlichen Innenbereich des Beklagten und sie ist auch nicht Organ desselben Rechtsträgers (vgl. zum Ganzen: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 35 Rn. 124 ff und BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 8 C 5/09, juris Rn. 32 zu einem ähnlich gelagerten Fall (Prüfung der Industrie- und Handelskammern durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof); OVG Bautzen, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 4 B 544/05, juris Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. März 2006, - 3 LB 106/03, juris Rn. 40 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2000 - 10 TG 2627/99 juris, Rn. 23 ff. m. w. N; Stackmann, DVBl. 1996, 414).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 106/03

    Landesrechnungshof, Prüfungsanordnung, Verwaltungsaktsbefugnis

    Die Einräumung eines Prüfungsrechts bietet zugleich die gesetzliche Grundlage für den Erlass eines entsprechenden Verwaltungsakts (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.07.1992 - 22 B 91.1708 -, DVBl. 1992, 1606, 1608, und HessVGH, Beschl. v. 21.11.2000 - 10 TG 2627/99 -, DÖV 2001, 873, 875).
  • VG Lüneburg, 08.03.2005 - 1 B 77/04

    Aktueller Leistungsvergleich; Auswahlfehler; Auswahlverfahren; auswärtiger

    Auch wenn eine starre zeitliche Grenze nicht generell gezogen werden kann, so ist eine derart lang zurückliegende Beurteilung als nicht mehr aktuell für einen Leistungsvergleich anzusehen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 19.9.2000 - 1 TG 2902/00 -, DÖD 2001, 95, für eine Beurteilung, deren Beurteilungszeitraum länger als zwölf Monate zurückliegt).
  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 9 G 3510/04

    Anforderungsprofil; Ausschreibung; EIGNUNG; EIGNUNGSVERGLEICH;

  • VG Kassel, 23.06.2003 - 7 G 1679/02
  • VG München, 21.01.2013 - M 21 E 12.3976

    Beförderung; dienstbereichsübergreifende Beförderungslisten; gebündelte

  • VG Schleswig, 17.06.2003 - 14 A 148/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht