Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 10 Ta 81/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 104 ZPO, § 91 Abs 2 ZPO
Kostenerstattung - Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine zweckentsprechende Rechtsverfolgung bei Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts durch eine in ihrem eigenen Gerichtsstand verklagte Partei; Voraussetzungen für die Erstattung von Mehrkosten für die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 17; ZPO § 91 Abs. 2; ZPO § 104
Kostenerstattung für Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; Reisekosten bei Erledigung von Personalangelegenheiten durch Konzernzentrale - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 08.04.2009 - 2 Ca 1320/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 10 Sa 384/09
- ArbG Ludwigshafen, 07.12.2010 - 2 Ca 1320/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 10 Ta 81/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 10 Ta 81/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Beschwerdekammer folgt, kann die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig angesehen werden, wenn die Partei in ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird (BGH Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06 - MDR 2007, 984-985). - OLG Köln, 24.03.1993 - 17 W 290/92
Rechtsstreit; Unternehmer; Hauptsitz; Niederlassung; Mehrkosten; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 10 Ta 81/11
Es handelt sich hierbei vielmehr um aus der internen Organisationsform folgende Betriebskosten, die - ebenso wie sonstige Prozessbearbeitungskosten - der allgemeinen Aufgaben- und Belastungssphäre des Unternehmens zuzurechnen sind (vgl. OLG Köln Beschluss vom 24.03.1993 - 17 W 290/92 - Rpfleger 1993, 420).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2021 - 2 Ta 28/21
Kostenfestsetzung - erstattungsfähige Reisekosten - außerhalb des Sitzes der …
Es handelt sich hierbei vielmehr um aus der internen Organisationsform folgende Betriebskosten, die - ebenso wie sonstige Prozessbearbeitungskosten - der allgemeinen Aufgaben- und Belastungssphäre des Unternehmens zuzurechnen sind (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.05.2011 - 10 Ta 81/11 - Rn. 11, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 24.03.1993 - 17 W 290/92 - Rn. 2, juris).