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   OLG Koblenz, 13.03.2009 - 10 U 1038/08   

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https://dejure.org/2009,4156
OLG Koblenz, 13.03.2009 - 10 U 1038/08 (https://dejure.org/2009,4156)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.03.2009 - 10 U 1038/08 (https://dejure.org/2009,4156)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. März 2009 - 10 U 1038/08 (https://dejure.org/2009,4156)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung durch Belassen eines Fahrzeugschlüssels in einem im Auto liegenden Kleidungsstück

  • Judicialis

    VVG § 61; ; ZPO § 286

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG a. F. § 61
    Der Versicherer muss die Ursächlichkeit grob fahrlässigen Verhaltens für die Herbeiführung des Versicherungsfalls nachweisen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung durch Belassen eines Fahrzeugschlüssels in einem im Auto liegenden Kleidungsstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Versicherungsschutz trotz Schlüssel im Auto

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Schusseliger Fahrer vergisst Schlüssel im Auto - Versicherung bezahlt trotzdem

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung: Autoschlüssel im Pkw - Leistungsfreiheit des Versicherers bei Pkw-Diebstahl?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung: Autoschlüssel im Pkw - Leistungsfreiheit des Versicherers bei Pkw-Diebstahl?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung: Autoschlüssel im Pkw - Leistungsfreiheit des Versicherers bei Pkw-Diebstahl?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Zurücklassen des Ersatzschlüssels im Fahrzeug: Wann wird der VR leistungsfrei?

  • nomos.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1275
  • VersR 2009, 1526
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2009 - 10 U 1038/08
    Das von außen nicht sichtbare Belassen von Fahrzeugschlüsseln im Fahrzeuginneren ist jedenfalls für einen in der Regel vorher gefassten Diebstahlsentschluss nicht ursächlich (vgl. BGH, VersR 1996, 621).

    Voraussetzung dafür wäre nämlich, dass im Hinblick auf die Art des Abstellens und des gewählten Platzes dringende Diebstahlsgefahr bestanden hätte (vgl. BGH, VersR 1996, 621 m. w. N.).

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2009 - 10 U 1038/08
    Dabei kommen dem Versicherer grundsätzlich keine Beweiserleichterungen zu; vielmehr hat er durch die Darlegung und den Beweis von Indizien die für seine Leistungsfreiheit erforderliche Kausalität des grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers für die Herbeiführung des Versicherungsfalles zu beweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04 -, VersR 2005, 1387).

    Zumal auch unter Berücksichtigung von BGH IV ZR 62/04 (unter anderem in VersR 2005, 1387) dürften die Fragen des Beweismaßes allgemein und insbesondere die einer möglichen Beweiserleichterung für den Versicherer bezüglich der Entwendungskausalität nicht als grundsätzlich zu thematisieren sein.

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2009 - 10 U 1038/08
    Es muss sich demnach um ein Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - IV ZR 321/95 -).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2009 - 10 U 1038/08
    Das ist nicht der Fall, wenn der Täter vor seinem Diebstahlsentschluss nicht gesehen hat, dass sich der Fahrzeugschlüssel in dem Fahrzeug befindet, da es dann an der Kausalität fehlt (vgl. BGH, VersR 1995, 909).
  • OLG Koblenz, 05.03.1999 - 10 U 155/98

    Herbeiführung eines nächtlichen Unfalls auf einer Landstraße bei 150 km/h ist

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2009 - 10 U 1038/08
    Dabei hat der Versicherer grundsätzlich den Vollbeweis zu erbringen (vgl. Senat, Urteil vom 5.3.1999 - 10 U 155/98 -, VersR 2000, 720), wobei sich der Versicherer grundsätzlich nicht auf einen Anscheinsbeweis stützen kann, sondern einen für die Überzeugungsbildung im Sinne des § 286 ZPO erforderlichen "Mindestsachverhalt" positiv nachweisen können muss.
  • OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21

    Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Teilkaskoversicherung

    Ihre diesbezügliche Beweislast kann weder umgekehrt noch eingeschränkt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04 -, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2014 - 12 U 44/14 -, juris Rn. 33; OLG Koblenz, Urteil vom 13.03.2009 - 10 U 1038/08 -, juris Rn. 28).

    Schließlich kann auch nicht bei einer Gesamtwürdigung der Umstände - unbeaufsichtigtes Stehenlassen des unverschlossenen Wohnmobils bei von außen nicht sichtbarem Zurücklassen beider Fahrzeugschlüssel und des Fahrzeugscheins im Fahrzeuginneren - eine grobe Fahrlässigkeit des Klägers angenommen werden, weil schon mangels Ursächlichkeit das Verstecken des Zweitschlüssels (wie auch des Fahrzeugscheins) bzw. mangels Zurechenbarkeit das Nichtverschließen des Wohnmobils unberücksichtigt bleiben müssen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13.03.2009 - 10 U 1038/08 -, juris Rn. 30).

  • LG Ingolstadt, 09.02.2010 - 43 O 1591/09

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Fahrzeugdiebstahls

    Für einen in der Regel vorher gefassten Diebstahlsentschluss kann es nicht ursächlich gewesen sein, die Schlüssel im Fahrzeuginneren von außen nicht sichtbar zurückzulassen (so zuletzt Urteil des OLG Koblenz vom 13.3.2009, Az. 10 U 1038/08).
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