Rechtsprechung
OLG München, 20.11.2015 - 10 U 1426/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zur Kostenerstattung für Einholung der Rechtsschutzdeckung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Schmerzensgeldes bei fünf Jahre nach dem Unfall fortbestehenden leichten Knieschmerzen; Ersatzfähigkeit der Kosten der Einholung einer Deckungszuage der Rechtsschutzversicherung
- rewis.io
Anforderungen an eine Berufungsbegründung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Höhe des Schmerzensgeldes bei fünf Jahre nach dem Unfall bestehenden leichten Knieschmerzen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Höhe des Schmerzensgeldes bei fünf Jahre nach dem Unfall bestehenden leichten Knieschmerzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1; BGB § 253; BGB § 249 Abs. 1
Höhe des Schmerzensgeldes bei fünf Jahre nach dem Unfall fortbestehenden leichten Knieschmerzen - rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 05.03.2015 - 17 O 4292/10
- OLG München, 20.11.2015 - 10 U 1426/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.2003 - II ZR 59/02
Zeitliche Grenzen eines Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus einer …
Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 10 U 1426/15
Die pauschale Bezugnahme auf den Sachvortrag oder die Rechtsausführungen I. Instanz stellt keine ausreichende Berufungsbegründung dar (BGH, Urt. v. 29.09.2003 - II ZR 59/02 Rn. 12 = NJW 2004, 66, 67). - BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13
Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der …
Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 10 U 1426/15
Der Berufungskläger muss konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Tatsachenfeststellung im angefochtenen Urteil begründen und deshalb ausnahmsweise eine neue Feststellung gebieten oder, wenn er sich gegen eine ihm nachteilige Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts wendet, deutlich machen, dass und aus welchen Gründen er die Beweiswürdigung für unrichtig hält (BGH Beschl. v. 11.03.2014, Az. VI ZB 22/13 [Juris]).