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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17   

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https://dejure.org/2017,26531
OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17 (https://dejure.org/2017,26531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.07.2017 - 10 U 2/17 (https://dejure.org/2017,26531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17 (https://dejure.org/2017,26531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Honoraransprüche einer mit einem Plankrankenhaus verbundenen Privatklinik

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 1 S 5 KHG, § 134 BGB
    Behandlungsvertrag mit einer Privatklinik: Wirksamkeit einer die pflegesatzfähigen Beträge überschreitenden Honorarvereinbarung; Sportklinik als krankenhausrechtliche "Einrichtung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Honoraransprüche einer mit einem Plankrankenhaus verbundenen Privatklinik

  • rechtsportal.de

    KHG § 17 Abs. 1 S. 5; BGB § 611
    Höhe der Honoraransprüche einer mit einem Plankrankenhaus verbundenen Privatklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • arzthaftung-rechtsanwalt-peters.de (Kurzinformation)

    Behandlungsvertrag mit Privatklinik kann nichtig sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erste Entscheidung in Klagewelle um Privatabrechnungen der ARCUS Sportklinik in Pforzheim

  • versr.de (Kurzinformation)

    Erste Entscheidung in Klagewelle um Privatabrechnungen der ARCUS Sportklinik in Pforzheim

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Erste Entscheidung in Klagewelle um Privatabrechnungen der ARCUS Sportklinik in Pforzheim

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 21.09.2017)

    Fallpauschalen auch für Privatklinik wirksam

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Privatkliniken - Abrechnungsgrenzen bei Verbund mit öffentlich Krankenhäusern

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erste Entscheidung in Klagewelle um Privatabrechnungen der ARCUS Sportklinik in Pforzheim

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 122 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Einrichtung in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus (§ 17 KHG)

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Privatkliniken - Abrechnungsgrenzen bei Verbund mit öffentlich Krankenhäusern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 12 U 143/16

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17
    Der Beklagte verteidigt das erstinstanzliche Urteil unter Bezugnahme auf sein bisheriges Vorbringen und mehrere zwischenzeitlich ergangene Urteile (u.a. OLG Karlsruhe vom 28. März 2017 - 12 U 143/16 - und Hanseatisches Oberlandesgericht vom 13.06.2017 - 9 U 242/16 -).

    Soweit die Vergütungsvereinbarung die Zahlung höherer als die nach § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG pflegesatzfähigen Beträge vorsieht, ist sie gemäß § 134 BGB nichtig, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (OLG Karlsruhe RuS 2017, 313; Hanseatisches Oberlandesgericht - Urteil vom 13.06.2017 - 9 U 242/16 -).

    Schon dies ist hinreichend (Senat a.a.O.; OLG Karlsruhe RuS 2017, 313).

    § 20 KHG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG von dem darin angeordneten Anwendungsausschluss nicht erfasst wird (OLG Karlsruhe, GesR 2016, 244; RuS 2017, 313; Hanseatisches Oberlandesgericht, aaO.).

    bb) Selbst wenn man nach dem Wortlaut des § 20 KHG von einem Ausschluss der Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 5 KHG auf nicht geförderte Einrichtung ausgehen müsste, läge insoweit ein redaktionelles Versehen vor (OLG Karlsruhe, GesR 2016, 244; RuS 2017, 313; Hanseatisches OLG aaO.).

    Im Unterschied zu der spätestens in der Senatsentscheidung vom 11.12.2015 (OLG Karlsruhe, GesR 2016, 244) geäußerten Annahme, wonach eine Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG auf nicht geförderte Privatkrankenhäuser wie die A. Sportklinik nicht durch § 20 KHG ausgeschlossen sein dürfte, wurde die gegenteilige Rechtsauffassung der Klägerin zum Zeitpunkt der Gesetzesnovelle soweit ersichtlich in Schrifttum und Rechtsprechung nicht vertreten (vgl. OLG Karlsruhe, RuS 2017, 313).

    § 17 Abs. 1 S. 5 KHG ist weder formell (a) noch materiell (b) verfassungswidrig (OLG Karlsruhe, RuS 2017, 313; Hanseatisches Oberlandesgericht, aaO.).

    Dass Abgeordnete vor einer Abstimmung über ein Gesetz die hierzu eingebrachten Änderungsvorschläge des Gesundheitsausschusses nicht zur Kenntnis nehmen, kann weder angenommen werden, noch ist dies entscheidungserheblich (OLG Karlsruhe, RuS 2017, 313).

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2015 - 10 U 32/13
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17
    Jedenfalls sei in Übereinstimmung mit dem OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 10 U 32/13 - von einem redaktionellen Versehen des Gesetzgebers auszugehen.

    a) Das KHG ist grundsätzlich auch auf Privatkliniken anwendbar (vgl. Senat, Urteil vom 11.12.2015 - 10 U 32/13, GesR 2016, 244).

    § 20 KHG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG von dem darin angeordneten Anwendungsausschluss nicht erfasst wird (OLG Karlsruhe, GesR 2016, 244; RuS 2017, 313; Hanseatisches Oberlandesgericht, aaO.).

    bb) Selbst wenn man nach dem Wortlaut des § 20 KHG von einem Ausschluss der Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 5 KHG auf nicht geförderte Einrichtung ausgehen müsste, läge insoweit ein redaktionelles Versehen vor (OLG Karlsruhe, GesR 2016, 244; RuS 2017, 313; Hanseatisches OLG aaO.).

    Bei einem Ausschluss aller nicht geförderten Krankenhäuser von der Anwendung der Entgeltobergrenze des § 17 Abs. 1 S. 5 KHG wäre der Sinn und Zweck dessen Einfügung nicht zu erreichen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.12.2015 - 10 U 32/13 - Rz. 58).

    Im Unterschied zu der spätestens in der Senatsentscheidung vom 11.12.2015 (OLG Karlsruhe, GesR 2016, 244) geäußerten Annahme, wonach eine Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG auf nicht geförderte Privatkrankenhäuser wie die A. Sportklinik nicht durch § 20 KHG ausgeschlossen sein dürfte, wurde die gegenteilige Rechtsauffassung der Klägerin zum Zeitpunkt der Gesetzesnovelle soweit ersichtlich in Schrifttum und Rechtsprechung nicht vertreten (vgl. OLG Karlsruhe, RuS 2017, 313).

  • BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10

    Krankenhausentgeltrecht: Anwendbarkeit auf eine von dem Träger eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17
    Insbesondere sind Privatkrankenanstalten, die nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KHG gefördert werden, grundsätzlich in ihrer Preisgestaltung frei (vgl. BGH, GesR 2011, 492).

    Bei der Einführung des § 17 Abs. 1 S. 5 KHG handelt es sich um eine explizite Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2011 (III ZR 114/10).

    In dieser Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Anwendung des Krankenhausentgeltrechts auf ein aus einem Plankrankenhaus ausgegründetes, mit diesem aber räumlich und organisatorisch verbundenen Privatkrankenhaus im Hinblick auf die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Ziff. 2 KHEntG ausdrücklich abgelehnt (BGH, MedR 2011, 801).

  • BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12

    Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss in Übereinstimmung mit dem Gesetzeswortlaut räumlich und organisatorisch mit Plankrankenhäusern verbundene Privatkliniken als von der Norm umfasst betrachtet, ohne nach der Reihenfolge der Betriebsaufnahme zu differenzieren (BVerfG, Beschluss vom 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12 und 1 BvR 2684/12, MedR 2014, 159).

    Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17
    Grundlage einer sinnvollen Beratung muss eine hinreichende Information der Abgeordneten über den Beratungsgegenstand sein (BVerfGE 125, 104 - Tz. 59).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17
    Ein solcher liegt vor, wenn im Gesetzgebungsverfahren eine neue Regelungsmaterie eingeführt wird, ohne dass auch nur eine thematisch verwandte Regelung Gegenstand des vorherigen Verfahrens gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.01.2008 - 2 BvL 12/01 -, Rn. 69, juris).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17
    Für ranggleiches innerstaatliches Recht gilt im Fall der Kollision der Grundsatz "lex posterior derogat legi priori", es sei denn, die ältere Regelung ist spezieller als die jüngere oder die Geltung dieses Grundsatzes wird abbedungen (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvL 1/12 -, juris).
  • BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17

    Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der

    Wird gegen eine solche Preisbestimmung verstoßen, führt dies nicht zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung, sondern dazu, dass der Vertrag mit dem zulässigen - im Streitfall bereits bezahlten - Preis aufrechterhalten bleibt (BeckOGK/Vossler, BGB, § 134 Rn. 193 [Stand: 1. März 2018]; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 134 Rn. 27; zu Abrechnungen der ARCUS Sportklinik siehe OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 60 ff und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 29 f sowie OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 12; jeweils mwN).

    Dies ist dann der Fall, wenn Inhalt der Beschlussempfehlung eine neue Regelungsmaterie ist, ohne dass auch nur eine thematisch verwandte Regelung Gegenstand des vorherigen Verfahrens gewesen wäre (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 59 unter Hinweis auf BVerfGE 120, 56, 78).

    Es war nicht erforderlich, dass in der Plenardebatte die vom Ausschuss für Gesundheit empfohlene Ergänzung des § 17 Abs. 1 KHG auch ausdrücklich zur Sprache kam (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 86 f und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 60 f).

    Dafür, dass der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal der "Einrichtung" in § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG in einem von der Legaldefinition des § 2 Nr. 1 KHG abweichenden Sinn verstanden wissen will, ist nichts ersichtlich (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 35).

    Die Norm bestimmt somit allgemein den Anwendungsbereich der Vorschriften zu den Krankenhauspflegesätzen und beschränkt diese auf öffentlich geförderte Krankenhäuser (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 72 und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 45).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG nur eine räumliche und keine unmittelbare Nähe verlangt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 37; OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 12 f).

  • OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe an, dass eine Vergütungsvereinbarung gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig ist, soweit sie höhere als die nach § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG pflegesatzfähigen Beträge vorsieht (OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.03.2017, Az.12 U 143/16 Urteil v. 19.07.2017, Az. 10 U 2/17).

    ab (so auch OLG Karlsruhe, Urteil v. 19.07.2017, Az. 10 U 2/17).

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des OLG Karlsruhe im Urteil vom 19.07.2017 an (Az. 10 U 2/17) an, auf die zunächst Bezug genommen wird.

    Zurecht weist in diesem Zusammenhang das OLG Karlsruhe (Urteil v. 19.07.2017, Az. 10 U 2/17) darauf hin, dass es auch mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz kaum zu rechtfertigen wäre, aus einem Plankrankenhaus ausgegründete Privatkliniken der Entgeltbindung zu unterwerfen, nicht aber im selben Umfang organisatorisch und räumlich mit einem Plankrankenhaus verbundene Privatkliniken, die zeitlich vor dem Plankrankenhaus bestanden haben.

    Bereits die Vermeidung von Quersubventionierungen durch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an mit Privatkliniken verbundene Plankrankenhäuser stellt einen hinreichenden Bezug zu der im GKV-Versorgungsstrukturgesetz behandelten Problematik dar (so zutreffend OLG Karlsruhe, Urteil v. 19.07.2017, Az. 10 U 2/17).

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 12 U 143/16

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

    Die Vereinbarung von darüber hinausgehenden Honoraren ist gemäß § 134 BGB nichtig, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (Quaas Medizinrecht 3., Aufl. 2014 § 26 Rz 391; LG Karlsruhe 3 O 278/16 unter 2 d - nicht rechtskräftig - Berufungsverfahren Oberlandesgericht Karlsruhe 10 U 2/17).
  • OLG Köln, 01.12.2017 - 20 U 135/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für in einer privaten

    Dies gilt auch im Fall einer gegen § 17 Abs. 1 S. 5 KHG verstoßenden, überhöhten ärztlichen Honorarforderung auf Grundlage eines Behandlungsvertrages (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.07.2017 - Az. 10 U 2/17; Urt. v. 28.03.2017, - Az. 12 U 143/16 -, RuS 2017, 313; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urt. v. 13.06.2017 - Az. 9 U 242/16 - jeweils zu Abrechnungen der B Sportklinik).

    Sie liegt vor, wenn sie durch rechtliche Grundlagen, wie etwa über eine gemeinsame Trägerschaft oder in sonstiger organisatorischer Weise, z.B. durch Nutzung des gleichen Personals oder durch Nutzung von gemeinsamer Infrastruktur, gegeben ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.03.2017 - 12 U 143/16 - und v. 19.07.2017 - 10 U 2/17) und ergibt sich hier aus folgenden Umständen:.

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2017 - 5 U 36/17

    Krankheitskostenversicherung: Entgeltbeschränkung bei verbundenen Einrichtungen;

    Der Senat folgt in dieser Frage der - ebenfalls Patienten der A. Sportklinik betreffenden - Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 28.03.2017, VersR 2017, 944; siehe auch die auf eine Zahlungsklage der Klinik gegen einen Patienten ergangene Entscheidung OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.07.2017 - 10 U 2/17 - juris), des OLG Bamberg (Urt. v. 28.09.2017 - 1 U 29/17, Anlage B19) und des OLG Stuttgart (Beschlüsse vom 12.07.2017 und vom 22.08.2017 - 7 U 74/17, vom 22.06.2017 und vom 22.08.2017 - 7 U 64/17, und vom 25.10.2017 - 7 U 140/17, Anlagen B20-B24).

    Der Tatbestand des § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG fordert keine räumliche Nähe jedes einzelnen Bauteils der Privatklinik zum Plankrankenhaus (dazu OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.07.2017 - 10 U 2/17 - juris).

  • OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 42/17

    Private Krankenversicherung: Nichtigkeit eines mit einer Privatklinik

    Vereinbarungen über Entgelte mit den in der Vorschrift genannten Einrichtungen sind daher insoweit nichtig, als die vereinbarten Entgelte die in den Regelungen des KHG, des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung bestimmten Entgelte übersteigen (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 20.12.2017 - 5 U 36/17, juris Rn. 38; OLG Karlsruhe Urt. v. 28.03.2017 - 12 U 143/16, juris Rn.60; OLG Karlsruhe Urt. v. 19.07.2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 29; OLG Stuttgart Beschl. v. 28.7.2017 - 7 U 46/17, Bl. 580 d.A.).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 11 ME 175/21

    Anwendungsbereich des Krankenhausfinanzierungsgesetzes; Auskunftspflicht;

    Dementsprechend wird auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass das Krankenhausfinanzierungsgesetz grundsätzlich auch auf Privatkliniken anwendbar ist (siehe OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.7.2017 - 10 U 2/17 -, juris, Rn. 31; dasselbe, Urt. v. 11.12.2015 - 10 U 32/13 - juris, Rn. 52 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,81926
OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17 (https://dejure.org/2020,81926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.2020 - 10 U 2/17 (https://dejure.org/2020,81926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 10 U 2/17 (https://dejure.org/2020,81926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 VOB/B, § 5 Abs 3 VOB/B, § 5 Abs 4 VOB/B, § 8 Abs 1 Nr 1 VOB/B, § 8 Abs 3 Nr 1 VOB/B
    Kündigung eines VOB-Vertrags mit dem Nachunternehmer durch den Generalunternehmer: Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen Nichteinhaltung von Ausführungsfristen infolge unzureichender Baustellenausstattung; Zahlungsanspruch für Ersatzvornahmekosten nach ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Kosten einer Ersatzvornahme nach außerordentlicher Kündigung eines Bauvertrags über Elektroarbeiten Androhung einer Auftragsentziehung Umdeutung in eine freie Kündigung Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauablaufstörung verhindert Kündigung wegen drohendem Verzug!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauablaufstörung verhindert Kündigung wegen unzureichender Baustellenausstattung! (IBR 2022, 449)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 73/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme einer Bauwesenversicherung und der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Lediglich Preisnebenabreden, die mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht tritt, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, unterliegen der Inhaltskontrolle (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - VII ZR 73/00, juris Rn. 9 zu einer Kostenbeteiligung für den Abschluss einer Bauwesenversicherung).

    Sie führt nicht zu einer verdeckten Erhöhung oder Verbilligung der eigentlichen Vergütung für die Werkleistung der Beklagten, sondern ermöglicht lediglich eine Verrechnung der rechtlich voneinander unabhängigen Forderungen der Beklagten auf Werklohn und der Klägerin auf Vergütung der Bereitstellung der Container, der Abfuhr und der Deponiegebühren (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - VII ZR 73/00, juris Rn. 11 f.).

    Sie unterliegt als Preisvereinbarung nicht der AGB-Kontrolle (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - VII ZR 73/00, juris Rn. 10 ff.; Markus in Markus/Kapellmann/Pioch, AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln, 5. Aufl., Rn. 333).

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Rückgabeadressat ist gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B der Auftragnehmer, hier also die Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 227/07 Rn. 12).

    Er kann daher auch die Rückgabe an den Bürgen verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 227/07 Rn. 11 f.: Verpflichtung, ein Erlöschen der Bürgschaftsverpflichtung des Bürgen herbeizuführen; Hildebrandt/Abu Saris in BeckOK VOB/B, Stand: 31.7.2019, § 17 Abs. 1 VOB/B Rn. 27).

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Die bloße, pauschal gehaltene Rüge, die Rechnung sei nicht prüffähig, genügt nicht, vielmehr müssen die Einwendungen die Teile der Rechnung und die Gründe konkret bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zu dem Mangel fehlender Prüffähigkeit führen, da sie den Auftragnehmer in die Lage versetzen sollen, die fehlenden Anforderungen an die Prüffähigkeit nachzuholen (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118, juris Rn. 24; Urteil vom 22. April 2010 - VII ZR 48/07 Rn. 18).

    Die Rüge muss darüber hinaus erkennen lassen, dass der Auftraggeber wegen der beanstandeten fehlenden Prüfbarkeit nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, in eine inhaltliche Prüfung der Rechnungspositionen einzusteigen (BGH, Urteil vom 22. April 2010, a.a.O., juris Rn. 18).

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Der Unternehmer rechnet nach den angebotenen Einheitspreisen ab und muss eventuelle Preisnachlässe oder -zuschläge bei der Pauschalierung berücksichtigen (BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 458/97, juris Rn. 45, 47).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Die Abrechnung muss den Besteller in die Lage versetzen, die Berechtigung der Forderung auf der Grundlage des Vertrags zu überprüfen (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 366, juris Rn. 9).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Die bloße, pauschal gehaltene Rüge, die Rechnung sei nicht prüffähig, genügt nicht, vielmehr müssen die Einwendungen die Teile der Rechnung und die Gründe konkret bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zu dem Mangel fehlender Prüffähigkeit führen, da sie den Auftragnehmer in die Lage versetzen sollen, die fehlenden Anforderungen an die Prüffähigkeit nachzuholen (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118, juris Rn. 24; Urteil vom 22. April 2010 - VII ZR 48/07 Rn. 18).
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und deren Bewertung muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, diese dahin zu überprüfen, ob sie den vertraglichen Grundlagen entsprechen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - VII ZR 103/01, juris Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BGHZ 144, 242, juris Rn. 47 [insoweit in BGHZ nicht abgedruckt]; Versäumnisurteil vom 13. Mai 2004 - VII ZR 424/02 juris Rn. 8; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 9. Teil Rn. 16).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Soweit zur Bewertung der erbrachten Leistungen Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsabschluss nicht vorhanden oder nicht ergiebig sind, insbesondere für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Vertragsabschluss eine (Ur-)Kalkulation der zu erbringenden Bauleistung nicht vorgenommen hat, muss der Unternehmer im Nachhinein im Einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zu bewerten sind (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, juris Rn. 28; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 9. Teil Rn. 20).
  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 127/98

    Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Diese bestimmen und begrenzen Umfang und Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 1999 - VII ZR 127/98, juris Rn. 15; Urteil vom 26. Oktober 2000 - VII ZR 99/99, juris Rn. 8).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Diese bestimmen und begrenzen Umfang und Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 1999 - VII ZR 127/98, juris Rn. 15; Urteil vom 26. Oktober 2000 - VII ZR 99/99, juris Rn. 8).
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 103/01

    Streitgegenstand einer Werklohnklage

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 424/02

    Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 11.10.2017 - VII ZR 46/15

    Kündigung eines VOB-Vertrags durch den öffentlichen Auftraggeber aus wichtigem

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 365/98

    Keine Inhaltskontrolle für Preisabreden (Überwälzung von Wasserkosten auf den

  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 16 U 196/04

    Gewährleistungseinbehalt: Konkludente Abbedingung bei selbstschuldnerischer

  • OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel zur Bauschuttbeseitigung

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