Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Ersatzzustellung, Wirksamkeit, unleserliches Datum
- Justiz Rheinland-Pfalz
- IWW
- JurPC
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
- RA Kotz
Ersatzzustellung: Klarheit über Datum auf Postzustellungsurkunde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bei Ersatzzustellung in den Briefkasten muss das Datum lesbar sein!
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Das Datum auf dem Briefumschlag ist unleserlich - Die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten bei Unleserlichkeit des Datums auf dem Umschlag; Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Unwirksame Ersatzzustellung bei unleserlichem Datum auf dem Briefumschlag
Verfahrensgang
- LG Trier, 03.03.2023 - 6 O 112/22
- OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 270
- MDR 2024, 396
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Hinzukommen muss noch die zumindest konkludente Äußerung des Willens, das zur Empfangnahme angebotene Schriftstück dem Angebot entsprechend als zugestellt entgegenzunehmen (BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VIII ZB 55/14 -, Rn. 12, juris).Ein hierbei vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat, BGH, Beschluss vom 13.01.2015, a. a. O., Rn. 12.
- BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
Vermerken des Datums der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Der Bundesgerichtshof hat mit Versäumnisurteil vom 15.03.2023 - VIII ZR 99/22 (für einen Fall, in dem auf dem Umschlag gar kein Datum vermerkt war) entschieden, dass es sich bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 Satz 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, um eine zwingende Zustellungsvorschrift im Sinne des § 189 ZPO handelt mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt, vgl. dort insb. - BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Zudem gewährleisteten die Vorschriften über die Zustellung den Anspruch des Zustellungsadressaten auf rechtliches Gehör, indem sie sicherstellen, dass der Betroffene Kenntnis von dem zuzustellenden Dokument nehmen und seine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darauf einrichten könne (vgl. BVerfGE 67, 208, 211). - OLG Schleswig, 04.01.2018 - 7 U 146/15
Berufung im Verkehrsunfallprozess: Unabwendbares Ereignis bei reflexhaftem …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Danach ist das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil das Vollstreckungsorgan die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil erst einstellen und getroffene Vollstreckungsmaßnahmen aufheben darf, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird, aus der sich die Aufhebung der Entscheidung ergibt (§§ 775 Nr. 1, 776 ZPO; vgl. OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01 - Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.01.2018 - 7 U 146/15 - Rn. 61;… Zöller-Heßler, a. a. O., Rn. 59). - OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01
Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Danach ist das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil das Vollstreckungsorgan die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil erst einstellen und getroffene Vollstreckungsmaßnahmen aufheben darf, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird, aus der sich die Aufhebung der Entscheidung ergibt (§§ 775 Nr. 1, 776 ZPO; vgl. OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01 - Schleswig-Holsteinisches OLG…, Urteil vom 04.01.2018 - 7 U 146/15 - Rn. 61;… Zöller-Heßler, a. a. O., Rn. 59).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 1 AGH 41/23 Bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 S. 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, handelt es sich um eine zwingende Zustellungsvorschrift im Sinne des § 189 ZPO mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt ( BGH, Versäumnisurteil vom 15.03.2023, VIII ZR 99/22 juris-Rn 18 ff.; BGH, Beschluss vom 29.07.2022, AnwZ (Brfg) 28/20 juris-Rn 15; OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.2023, 10 U 472/23 Rn 22;… Zöller-Schultzky, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 180 Rn 9 ).