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   OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 51/05   

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https://dejure.org/2006,13164
OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 51/05 (https://dejure.org/2006,13164)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.02.2006 - 10 U 51/05 (https://dejure.org/2006,13164)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - 10 U 51/05 (https://dejure.org/2006,13164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Planungsleistungen für ein Bauvorhaben der Ortsentwässerung eines Stadtgebietes ; Fehler bei der Planung einer Regenwasserkanalisation auch bei verbleibender Möglichkeit der grundsätzlichen Umsetzung; Vorliegen eines Mangels bei Außerachtlassen der Vorgabe ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 472; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 4; ; VOB/B § 13 Nr. 6; ; HOAI § 55; ; HOAI § 55 Nr. 3; ; HOAI § 55 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Mangelhaftigkeit einer Regenwasserkanalisation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Planung einer Regenkanalisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung mangelhaft trotz Genehmigung und Realisierbarkeit? (IBR 2006, 627)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 51/05
    Voraussetzung dafür wäre, dass die Klägerin aufgrund konkreter Umstände annehmen durfte, die N. GmbH sei ermächtigt, als Vertreterin der Beklagten den in Rede stehenden Vertrag zu schließen, und dass die Beklagte einen solchen Eindruck selbst veranlasst oder gerechtfertigt hat (BGH, VersR 1992, 989; NJW 2002, 2325, 2327).
  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91

    Leistung einer Vorauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag unter Abtretung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 51/05
    Voraussetzung dafür wäre, dass die Klägerin aufgrund konkreter Umstände annehmen durfte, die N. GmbH sei ermächtigt, als Vertreterin der Beklagten den in Rede stehenden Vertrag zu schließen, und dass die Beklagte einen solchen Eindruck selbst veranlasst oder gerechtfertigt hat (BGH, VersR 1992, 989; NJW 2002, 2325, 2327).
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