Rechtsprechung zu § 472 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
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Literatur im Internet zu § 472 BGB
Querverweise
Auf § 472 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- Beendigung, Erneuerung, Heimfall
- Erneuerung
- § 31
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