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   OLG Brandenburg, 24.08.2001 - 10 UF 158/01   

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https://dejure.org/2001,10019
OLG Brandenburg, 24.08.2001 - 10 UF 158/01 (https://dejure.org/2001,10019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2001 - 10 UF 158/01 (https://dejure.org/2001,10019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2001 - 10 UF 158/01 (https://dejure.org/2001,10019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhalt; Beschwerde; Abänderung; Verfahrenskosten; Unterhaltsfestsetzung

  • Judicialis

    UnterhaltsanpassungsG § 2; ; ZPO § 655; ; ZPO § 655 Abs. 5; ; ZPO ... § 655 Abs. 3; ; ZPO § 655 Abs. 5 Satz 2; ; ZPO § 659; ; ZPO § 645 Abs. 1; ; ZPO § 646; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; BGB § 1612 b; ; BGB § 1612 c; ; KindUG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein vereinfachtes Verfahren hinsichlich des Unterhalts eines volljährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1346
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 01.12.1999 - 7 WF 3949/99

    Umstellung von Alttiteln; Prozenttitel; Kindesunterhalt; Kind als Antragsteller;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2001 - 10 UF 158/01
    Deshalb ist beispielsweise Voraussetzung für die Umstellung von Unterhaltstiteln, die vor dem 1.7.1998 erwirkt wurden, auf dynamisierte Titel gemäß Art. 5 § 3 KindUG, dass das Kind noch minderjährig ist (vgl. Schumacher/Grün, FamRZ 1998, 778, 796, wonach es auf die Minderjährigkeit zum Abänderungszeitpunkt ankommt, sowie OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 372, wonach das antragstellende Kind im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung noch minderjährig sein muss).
  • OLG Koblenz, 31.01.2006 - 9 UF 16/06

    Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Dies wird aus dem Wortlaut des § 645 ZPO hergeleitet, wonach "der Unterhalt eines minderjährigen Kindes" im vereinfachten Verfahren festgesetzt wird (Thomas/Putzo/Hüsstege, ZPO , 27. Aufl., Rdn. 1 vor § 645 ZPO ; Sänger-Kemper, ZPO , Rdn. 2 vor §§ 645 - 660 ZPO ; OLG Schleswig, JAmt 2002, 271; Musielak-Borth, ZPO , 4. Aufl., Rdn. 3 vor § 645 ZPO ; wohl auch OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1346 ).
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