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   OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 W 94/00   

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https://dejure.org/2000,5471
OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 W 94/00 (https://dejure.org/2000,5471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2000 - 10 W 94/00 (https://dejure.org/2000,5471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 10 W 94/00 (https://dejure.org/2000,5471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Anwaltsblatt

    § 28 BRAGebO, § 43 BRAGebO, § 91 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2; ; ZPO § 78; ; ZPO § 689; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 43 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltswechsel im streitigen Verfahren nach Mahnbescheid - Kostenerstattung bei Unterbevollmächtigung - Kostenersparnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendiger Anwaltswechsel; Mahnverfahren; Mahnanwalt; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten; Kostenerstattungspflicht; Unterbevollmächtigung

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 306
  • Rpfleger 2001, 148
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 10 W 127/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 W 94/00
    (Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Senatsrechtsprechung, Beschluß vom 1. Dez. 1994, Az. 10 W 127/94, veröffentlicht in JurBüro 1995, 262; MDR 1995, 422 sowie OLGR-D'dorf 1995, 140).

    Eine Anrechnung der Gebühr für das Mahnverfahren auf die nachfolgend entstehende Prozeßgebühr nach § 43 Abs. 2 BRAGO findet wegen der Personenverschiedenheit des Mahnanwaltes sowie des Prozeßbevollmächtigten nicht statt (Beschluß vom 1. Dezember 1994, Az.: 10 W 127/94, veröffentlicht in JurBüro 1995, 262; MDR 1995, 422 sowie OLGR-Düsseldorf 1995, 140; zuletzt Senatsbeschluß vom 3. August 2000, Az.: 10 W 57/00).

    Die Widerspruchsprognose erweist sich in der Praxis als ein weitgehend untaugliches Abgrenzungskriterium, denn sie führt zu einer in ihrer Fülle kaum zu überschauenden Kasuistik (vgl. die Anmerkung von Hansens zu der Senatsentscheidung vom 1. Dezember 1994, Az.: 10 W 127/94 in JurBüro 1995, 262 ff. sowie die Übersicht bei Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert a.a.O., § 43, Rdnr. 21 f.).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 10 W 57/00

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 W 94/00
    Eine Anrechnung der Gebühr für das Mahnverfahren auf die nachfolgend entstehende Prozeßgebühr nach § 43 Abs. 2 BRAGO findet wegen der Personenverschiedenheit des Mahnanwaltes sowie des Prozeßbevollmächtigten nicht statt (Beschluß vom 1. Dezember 1994, Az.: 10 W 127/94, veröffentlicht in JurBüro 1995, 262; MDR 1995, 422 sowie OLGR-Düsseldorf 1995, 140; zuletzt Senatsbeschluß vom 3. August 2000, Az.: 10 W 57/00).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren

    (2) Ein Wechsel in der Person des Rechtsanwalts ist nach der seit dem 1. Januar 2000 geltenden Rechtslage in Verfahren, die zur Zuständigkeit der Landgerichte gehören, beim Übergang vom Mahnverfahren in das streitige Verfahren im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht mehr erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, AnwBl. 2001, 306, 307; OLG Brandenburg, MDR 2001, 1135 [LS]; OLG Oldenburg, MDR 2003, 778, 779).
  • OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Im Interesse Kosten sparender Prozessführung sind die Parteien vielmehr grundsätzlich gehalten, Anwälte in Gerichtsnähe mit der Prozessvertretung zu betrauen (Abweichung von OLG Düsseldorf, 26.10.2000, 10 W 94/00, JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt, 31.7.2000, 6 W 126/00, JurBüro 2000, 587 sowie Enders in JurBüro 2001, 198/199).«.

    Die Neuregelung von § 78 ZPO ist für diese Beurteilung ohne Belang (OLG Hamburg JurBüro 2001, 203; OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 201 ; a.A. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; Enders JurBüro 2001, 198).

  • OLG Oldenburg, 17.01.2003 - 15 W 3/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Wird neben dem zuvor als Mahnanwalt tätig gewesenen am Wohnsitz der Klägerin in B... ansässigen Prozessbevollmächtigten ein Unterbevollmächtigter zur Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem Streitgericht in O... beauftragt, so sind die dadurch entstandenen Mehrkosten nur in dem Umfang erstattungsfähig, in welchem für den Prozessbevollmächtigten Kosten für die Wahrnehmung des Gerichtstermins erspart worden sind (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 23. Auflage, Rdnr. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort: Reisekosten des Anwalts; OLG Düsseldorf Rpfl. 2001, 148; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 202).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2000 (Aktenzeichen 10 W 94/00, zur Veröffentlichung vorgesehen) offengelassen, ob im Hinblick auf die Neufassung des § 78 Abs. 1 ZPO eine Partei weiterhin grundsätzlich zur Bestellung eines am Sitz des Prozeßgerichtes ansässigen Rechtsanwaltes zum Prozeßbevollmächtigten verpflichtet ist.
  • OLG Dresden, 03.09.2001 - WVerg 6/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Verfahrensbevollmächtigen im

    Die Auslegung von § 91 Abs. 2 ZPO ist seit der Aufgabe des Lokalisationsprinzips für den landgerichtlichen Zivilprozess zum 01.01.2000 schon im unmittelbaren Anwendungsbereich der Vorschrift umstritten (vgl. etwa OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587; OLG Schleswig JurBüro 2001, 197; OLG Düsseldorf - 10. Senat -, JurBüro 2001, 199 und 256; OLG Düsseldorf - 2. Senat -, JurBüro 2001, 255; Kammergericht JurBüro 2001, 257; a. A. OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 202; OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203; OLG München MDR 2001, 773); das betrifft in besonderem Maße das Verhältnis von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz ZPO einerseits und § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO andererseits.
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