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OLG Rostock, 10.09.2007 - 10 WF 162/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Gewährung für die Verteidigung gegen eine nicht zugestellte Widerklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen eine Widerklage; Zustellung der Klage als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 166; ; ZPO § 261
Verfahrensgang
- AG Ludwigslust, 21.05.2007 - 5 F 66/06
- OLG Rostock, 10.09.2007 - 10 WF 162/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2007 - 10 WF 162/07
Solange noch nicht feststeht, ob und in welchem Umfang eine Klage bzw. Widerklage erhoben werden wird, bedarf es noch keiner Rechtsverteidigung und damit auch noch keiner Gewährung von Prozesskostenhilfe für diese (vgl. BGH FamRZ 2004, 1708, 1709 li.Sp. m.w.N.;… Zöller/Philippi, ZPO, 26.Auflage § 114 Rn. 25).
- OLG Jena, 30.08.2013 - 1 WF 429/13
Erfolgsaussicht einer Kostenbeschwerde nach Antragsrücknahme
Zu Recht hat das Amtsgericht darauf hingewiesen, dass es für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung eines rechtshängigen Antrages bedarf (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2008, 67).