Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 14.01.2004 - 10 WF 4042/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Bezifferung einer Klage auf Rückzahlung nicht mehr geschuldeter Unterhaltsleistungen; Schwierigkeiten der Bezifferung infolge monatlich unterschiedlicher Leistungsbeträge und Pfändungsbeträge; Entscheidung über die Prozesskostenhilfe für den Hilfsantrag vor ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 323 Abs. 4; ZPO § 256; BGB § 812
Die Rückforderungsklage wegen nicht mehr geschuldeter Unterhaltsleistungen ist in Form einer bezifferten Leistungsklage zu erheben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org , S. 16 (Kurzinformation)
Bezifferung von Unterhaltsrückzahlungsansprüchen
Verfahrensgang
- AG Cham, 18.11.2003 - 1 F 460/03
- OLG Nürnberg, 14.01.2004 - 10 WF 4042/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1734
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2004 - 10 WF 4042/03
Zur Begründung dieser Antragstellung führte der Klägervertreter aus, der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung, abgedruckt in FamRZ 1992, Seite 1152, 1155, den hier gestellten Hilfsantrag ausdrücklich für zulässig erklärt.Die vom Kläger beabsichtigte Rückforderungsklage kann nach steter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (erstmals FamRZ 1985, Seite 368, später z.B. FamRZ 98, Seite 951, 952, mit prozessualen Hinweisen in FamRZ 92, Seite 1152, 1155) nur als Leistungsklage erhoben werden.
- BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2004 - 10 WF 4042/03
Könne eine Bezifferung jedoch nicht in vollem Umfang erfolgen, habe der Bundesgerichtshof (MDR 1983, Seite 1018) die Erhebung der Feststellungsklage für zulässig erklärt.Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (MDR 1983, 1018) zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Feststellungsanträgen bei nur möglicher Teilbezifferung kann daher auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragen werden.
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2004 - 10 WF 4042/03
Die vom Kläger beabsichtigte Rückforderungsklage kann nach steter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (erstmals FamRZ 1985, Seite 368, später z.B. FamRZ 98, Seite 951, 952, mit prozessualen Hinweisen in FamRZ 92, Seite 1152, 1155) nur als Leistungsklage erhoben werden.Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung FamRZ 1998, Seite 951, 952 herausgehoben, dass die Ausnahmefunktion der Rückforderungsklage nicht durch einen Feststellungsantrag, sondern nur durch einen Leistungsantrag gewährleistet ist (…so auch die Darstellung bei Klein in Weinreich/Klein, Kompaktkommentar FamR, vor § 1360, Rn 275 und Gerhardt in Handbuch des Fachanwalts, Familienrecht, 4. Auflage, 6. Kap., Rn 563).