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   OLG Frankfurt, 08.01.2013 - 11 AR 232/12   

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https://dejure.org/2013,3051
OLG Frankfurt, 08.01.2013 - 11 AR 232/12 (https://dejure.org/2013,3051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2013 - 11 AR 232/12 (https://dejure.org/2013,3051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 11 AR 232/12 (https://dejure.org/2013,3051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 Abs 1 Nr 1 InsO, § 143 InsO, § 29a ZPO, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO
    Zuständigkeit für die Rückforderung geleisteter Mietzinszahlungen wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des § 29a ZPO auf Ansprüche aus einem gesetzlichen Rechtsverhältnis i.R.d. Rückforderung von geleisteten Mietzinszahlungen wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anwendung des ausschließlichen Gerichtsstands für Mieträume bei Rückforderung von Mietzinszahlungen wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Rückforderung von Mietzahlung auf Grund Insolvenzanfechtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Mietzahlungen bei Insolvenz: Zuständigkeit für Rückforderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Kein Miet-Gerichtsstand für Rückforderung von Miete nach Insolvenzanfechtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückforderung geleisteter Mietzinszahlungen wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit stellt keine mietrechtliche Streitigkeit dar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschließlicher Gerichtsstand bei Anfechtung von Mietzahlungen in der Insolvenz? (IMR 2013, 212)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 824
  • ZIP 2013, 851 (Ls.)
  • NZM 2013, 856
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2013 - 11 AR 232/12
    Die Rechtshängigkeit ist spätestens mit der Abgabe der Sache an das Prozessgericht eingetreten (BGH, NJW 2009, 1213).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2013 - 11 AR 232/12
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfG NJW 2009, 1584).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 11 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Beurteilung einer Auseinandersetzung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2013 - 11 AR 232/12
    worden ist (BVerfG aaO; Beschluss des Senats vom 16.12.2010, 11 AR 3/10).
  • BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2013 - 11 AR 232/12
    Sie bilden die verfahrensrechtliche Grundlage für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts (BayObLG, NJW-RR 1991, 187).
  • OLG Stuttgart, 02.06.2016 - 3 AR 5/16

    Bindungswirkung der Verweisung eines Rechtsstreits an die Kammer für

    Ein Verweisungsbeschluss ist in der Regel auch dann bindend, wenn er auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung beruht oder das verweisende Gericht einer absoluten Mindermeinung folgt (vgl. Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 281, Rdnr. 17, OLG Frankfurt vom 08.01.2013, 11 AR 232/12, Rdnr. 13, mwN., in juris).

    Ein Verweisungsbeschluss ist jedoch ausnahmsweise nicht bindend in Fällen, in denen der Verweisungsbeschluss unter Übergehung einer eindeutigen Zuständigkeitsvorschrift ergeht und nicht näher begründet ist oder jedenfalls nicht erkennbar ist, dass sich der verweisende Spruchkörper mit einer einhelligen gegenteiligen Rechtsansicht überhaupt auseinandergesetzt hat (vgl. OLG Frankfurt vom 08.01.2003, 11 AR 232/12, NJW-RR 2013, 824; OLG München vom 05.03.2015, 34 AR 35/15, MDR 2015, 1034; OLG Hamm vom 14.05.2014,1-32 SA 32/14, MDR 2014, 1106, jeweils in juris).

  • OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17

    Garantenstellung bei Prospekthaftung

    Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist (Zöller/Greger § 281 Rn. 17), was der Fall sein kann, wenn das Gericht den Kerngehalt des Parteivortrags verkennt und ihm einen Sinngehalt gibt, den ihm die Parteien nicht geben (Senat Beschluss vom 21.1.2016, 34 AR 257/15 juris), das Klagebegehren evident falsch erfasst (OLG Hamm NJOZ 2014, 1174) bzw. zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (KG v. 14.5.2009, 2 AR 15/19 = BeckRS 2009, 13804) und sich mit der zitierten Rechtsprechung unzureichend auseinandersetzt (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2013, 824).
  • AG Bremen, 28.04.2017 - 9 C 20/17
    § 29a ZPO ist daher aus formalen Gründen nicht einschlägig, obgleich im Regressverfahren auch mietrechtliche Fragestellungen zu entscheiden sein werden und die Erforderlichkeit einer Beweiserhebung in Bremen nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint (vgl. Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Vorwerk/Wolf 24. Edition Stand: 01.03.2017, Rn. 12-15 und OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 824 für Rückforderung geleisteter Mietzahlungen wegen Anfechtbarkeit).
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