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   VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675   

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VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675 (https://dejure.org/2023,15401)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2023 - 11 CS 22.2675 (https://dejure.org/2023,15401)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 11 CS 22.2675 (https://dejure.org/2023,15401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 80 Abs. 5, 146; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 8, 46 Abs. 1 S. 1; FeV Anlage 4 zur Nr. 4, Nr. 6.4., Nr. 6.5
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens (Herzrhythmusstörungen, Zustand nach Schlaganfall, Gehirnschäden, Gehirnschwund, fortgeschrittene Durchblutungsstörungen) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens, sofortige Vollziehung, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Ermessensfehler, Herzrhythmusstörungen, Zustand nach Schlaganfall, Gehirnschäden, Gehirnschwund, fortgeschrittene ...

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Zustand nach Schlaganfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 527
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Damit fehlt es an Umständen, die zum Verstreichen eines längeren Zeitraums (Zeitmoment) hinzukommen müssen und ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen könnten, dass die Behörde auch künftig von ihrer Befugnis keinen Gebrauch machen werde (vgl. BVerwG, B.v. 11.9.2018 - 4 B 34.18 - BauR 2019, 511 Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.03.2015 - 11 ZB 14.2418

    Alkoholabhängigkeit; MPU zur Prüfung des Vorliegens eines Ausnahmefalls

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Für den Streitwert maßgeblich sind somit die Klassen A, BE und C1E (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2015 - 11 ZB 14.2418 - juris Rn. 23; B.v. 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 - juris Rn. 13), was insgesamt die Hälfte von 15.000,- EUR ergibt.
  • VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743

    Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Abgesehen davon, dass schon sehr zweifelhaft ist, ob dieses Rechtsinstitut im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2743 - juris Rn. 21 m.w.N.), hat der Antragsgegner zutreffend darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnisbehörde vorliegend nicht inaktiv war, sondern ermittelt und ein gestuftes Verfahren durchgeführt hat, an dem der Antragsteller nicht mitgewirkt hat.
  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 ZB 14.2497

    Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Für den Streitwert maßgeblich sind somit die Klassen A, BE und C1E (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2015 - 11 ZB 14.2418 - juris Rn. 23; B.v. 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 - juris Rn. 13), was insgesamt die Hälfte von 15.000,- EUR ergibt.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Es ist anerkannt, dass durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besondere Gefahren drohen, und auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zukommt, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - DAR 1998, 466 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO).
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Es ist anerkannt, dass durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besondere Gefahren drohen, und auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zukommt, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - DAR 1998, 466 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO).
  • VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Nach diesem in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz ist sie vielmehr verpflichtet, die Ausführungen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, ohne jedoch gehalten zu sein, sich mit jedem Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu befassen oder diesem zu folgen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2022 - 11 CS 21.3010 - juris Rn. 15; B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 28 jeweils m.w.N. auf die stRspr), insbesondere, wenn es sich nicht um entscheidungserhebliches Vorbringen handelt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - 16 A 1741/13

    Feststellung einer fehlenden Fahreignung im Falle einer diagnostizierten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Daher tragen sie die Vermutung der Fahreignungsrelevanz gleichsam in sich (vgl. OVG NW, U.v. 30.3.2015 - 16 A 1741/13 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 31.08.2021 - 11 CS 21.1631

    Anforderungen an ein Alkoholabhängigkeit bestätigendes Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675
    Daher ist das Erlassinteresse bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2022 - 11 CS 22.2195 - juris Rn. 24, B.v. 31.8.2021 - 11 CS 21.1631 - juris Rn. 22 m.w.N.; Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 55, 46).
  • VGH Bayern, 30.01.2023 - 11 CS 22.2596

    Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer bulgarischen Fahrerlaubnis wegen

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 11 CS 22.2649

    Zum Erfordernis der Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens bei

  • VGH Bayern, 11.07.2022 - 11 CS 22.939

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 CS 21.3010

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums - einstweiliger

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23

    ADHS; Datumsvermerk; Eignungszweifel; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Paraphe;

    Gerade aufgrund der fortgesetzten Aufklärungsversuche des Beklagten konnte sich kein schutzwürdiges Vertrauen des Klägers darauf bilden, dass die Behörde künftig von ihrer Aufklärungsbefugnis keinen Gebrauch mehr machen würde (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 14.6.2023 - 11 CS 22.2675 -, juris, Rn. 29).
  • VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) i.V.m. den Empfehlungen in Nrn. 1.5 Satz 1, 46.1, 46.3 und 46.5 (vgl. dazu BayVGH, B.v. 14.6.2023 - 11 CS 22.2675 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 11 CS 23.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Die daran anknüpfende Entziehung der Fahrerlaubnis zum Schutz der genannten Rechtsgüter ist zwingend und verhältnismäßig (vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2023 - 11 CS 22.2675 - juris Rn. 28).

    Es ist schon sehr zweifelhaft, ob dieses Rechtsinstitut im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2023 a.a.O. Rn. 29; B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2743 - juris Rn. 21 m.w.N.).

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