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   FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94   

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FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94 (https://dejure.org/1999,9461)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.1999 - 11 K 176/94 (https://dejure.org/1999,9461)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 11 K 176/94 (https://dejure.org/1999,9461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots mit eigener wirtschaftlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94

    Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
    Zwar hat der BFH in Änderung seiner Rechtsprechung unter ausdrücklichem Abweichen vom Urteil vom 21. September 1982 VIII R 190/79, BStBl II 1983, 289 entschieden, das Entgelt für ein umfassendes Wettbewerbsverbot, das im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart worden sei, sei eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. b in Verbindung mit § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 93/94, BStBl II 1996, 516).

    Außerdem setzt eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG voraus, dass die Entschädigung in einem Kalenderjahr und nicht in mehreren Raten über mehrere Jahre gezahlt wird, da nur so die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG für die vereinnahmte Entschädigungszahlung erfüllt sind (BFH-Urteile vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BStBl II 1996, 516; vom 16. März 1993 XI R 10/92, BStBl II 1993, 497).

  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 140/79

    Entschädigung für Wettbewerbsverbot gehört nicht zum Veräußerungsentgelt nach §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
    Das Entgelt für ein vertraglich vereinbartes umfassendes Wettbewerbsverbot ist Einnahme für eine Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 21. September 1982 VIII R 140/79, BStBl II 1983, 289).

    Zwar hat der BFH in Änderung seiner Rechtsprechung unter ausdrücklichem Abweichen vom Urteil vom 21. September 1982 VIII R 190/79, BStBl II 1983, 289 entschieden, das Entgelt für ein umfassendes Wettbewerbsverbot, das im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart worden sei, sei eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. b in Verbindung mit § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 93/94, BStBl II 1996, 516).

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
    Denn eine Vereinbarungstreuhand ist steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarung nachgewiesen, ernst gemeint und tatsächlich auch durchgeführt ist (BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152).
  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93

    Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
    Wesentliche inhaltliche Kriterien der Treuhandvereinbarung sind die Weisungsgebundenheit des Treuhänders und dessen Verpflichtung zur jederzeitigen Rückgabe des Treuguts (BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BStBl II 1995, 722).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
    Das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (BFH-Urteil vom 29. Januar 1975 I R 135/70, BStBl II 1975, 553; Heidner, a.a.O. Rz. 28).
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92

    Steuertarif - Entschädigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
    Außerdem setzt eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG voraus, dass die Entschädigung in einem Kalenderjahr und nicht in mehreren Raten über mehrere Jahre gezahlt wird, da nur so die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG für die vereinnahmte Entschädigungszahlung erfüllt sind (BFH-Urteile vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BStBl II 1996, 516; vom 16. März 1993 XI R 10/92, BStBl II 1993, 497).
  • BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
    Die Frage, ob die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung - AO -) formbedürftig ist, da sie wirtschaftlich einer Anteilsabtretung im Sinne von § 15 Abs. 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) gleichgestellt werden kann (bejahend: die herrschende Meinung z. B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 IX R 27/82, BStBl II 1985, 250; Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 15 Rdnr. 55, 56; Heidner, Treuhandverhältnisse im Steuerrecht, S. 53; verneinend: Hachenburg, GmbHG, 8. Aufl., § 15 Rdnr. 52, 53) kann dahingestellt bleiben.
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 93/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Fahrten zwischen zwei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
    Zwar hat der BFH in Änderung seiner Rechtsprechung unter ausdrücklichem Abweichen vom Urteil vom 21. September 1982 VIII R 190/79, BStBl II 1983, 289 entschieden, das Entgelt für ein umfassendes Wettbewerbsverbot, das im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart worden sei, sei eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. b in Verbindung mit § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 93/94, BStBl II 1996, 516).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 76/99

    Sonstige Leistung gem. § 22 Nr. 3 EStG , Wettbewerbsverbot

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Februar 1999 11 K 176/94 aufzuheben und das FA zu verpflichten, die geänderten Einkommensteuerbescheide für die Streitjahre vom 15. März 1993 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. April 1994 in der Weise zu ändern, dass der von der KG an den Kläger gezahlte Betrag in Höhe von ... DM im Jahr 1987 als Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 EStG berücksichtigt wird.
  • FG Düsseldorf, 14.05.2002 - 6 K 7467/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Anteilsverkauf; Abfindung; Pensionszusage;

    Selbst wenn ein Teil der Zahlung in Höhe von 300.000,-- DM wirtschaftlich als Karenzentschädigung für das zusätzlich vereinbarte Wettbewerbsverbot anzusehen sein sollte, wäre für den Gesamtbetrag in Höhe von 300.000,-- DM der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG zu gewähren, da es sich bei dem Teilbetrag um eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1b EStG handelte (vgl. allgemein: BFH vom 12.06.1996 XI R 43/94, BStBl II 1996, 516, a.A. FG Niedersachsen vom 25.02.1999 11 K 176/94, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 492).
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