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   VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10, 11 K 1767/11   

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VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10, 11 K 1767/11 (https://dejure.org/2012,60626)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2012 - 11 K 2635/10, 11 K 1767/11 (https://dejure.org/2012,60626)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2012 - 11 K 2635/10, 11 K 1767/11 (https://dejure.org/2012,60626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Vorbescheid: Bescheidungsfähigkeit einer Voranfrage für die Errichtung einer Tankstelle; Geltung einer einem Bauherren erteilten Baugenehmigung für den Eigentümer des Baugrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2004 - 10 A 558/02

    Bescheidungsfähigkeit einer Bauvoranfrage

    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    Doch gilt dies nur insoweit, als die Bauvoranfrage bescheidungsfähig ist (vgl. OVG Münster, Urt. v. 20.2.2004, 10 A 558/02, Ls. 1, juris).

    Eine Bauvoranfrage ist nicht bescheidungsfähig, wenn auf der Grundlage der mit ihr eingereichten Unterlagen keine positive Aussage darüber getroffen werden kann, ob das Vorhaben hinsichtlich der mit der Bauvoranfrage zur Entscheidung gestellten Fragen baurechtlich zulässig ist (OVG Münster, Urt. v. 20.2.2004, 10 A 558/02, Ls. 1, juris).

    Im Vorfeld kann dies durch eine Immissionsprognose geprüft werden (vgl. zum Erfordernis einer Immissionsprognose OVG Münster, Urt. v. 10.2.2004, 10 A 558/02, Ls. 2, juris).

  • VGH Bayern, 15.02.2006 - 22 CS 06.166
    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    Denn bei der Baugenehmigung werden keine Anforderungen an die Person des Antragstellers gestellt (vgl. zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung VGH München, Beschl. v. 15.2.2006, 22 CS 06.166, NVwZ 2006, 1201).

    Vielmehr richtet sich die Genehmigung - wie auch der Baugenehmigung vom 27. Oktober 2006 entnommen werden kann - an eine bestimmte Person und vermittelt ihr insoweit ein subjektives öffentliches Recht (vgl. VGH München, Beschl. v. 15.2.2006, 22 CS 06.166, NVwZ 2006, 1201).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2009 - 3 L 163/08

    Rechtsnachfolgefähigkeit eines Bauantrags bei Bauherrenwechsel

    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    Die Baugenehmigung wird nicht dem Grundstück, sondern dem Träger des Vorhabens für eine bestimmte Anlage an einem bestimmten Standort erteilt (OVG Greifswald, Beschl. v. 4.11.2009, 3 L 163/08, BeckRS 2009, 42223).

    Der Nachfolgetatbestand kann sich aus Gesetz, Verwaltungsakt oder Rechtsgeschäft ergeben (OVG Greifswald, Beschl. v. 4.11.2009, 3 L 163/08, BeckRS 2009, 42223; OVG Münster, Urt. v. 7.11.1995, 11 A 5922/94, NVwZ-RR 1997, 70).

  • OVG Hamburg, 26.04.1990 - Bf II 51/89

    Stellplatzablösungen können nicht vom Rechtsnachfolger verlangt werden

    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    Gegenteiliges kann auch nicht aus dem in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. April 1990 zum Aktenzeichen Bf II 51/89 abgeleitet werden.

    Denn soweit der Baugenehmigung darin eine gewisse "Dinglichkeit" zugeschrieben wurde, knüpfte dies an die gesetzliche Anordnung der Geltungserstreckung einer Baugenehmigung auch für alle über die Bauanlage Verfügungsberechtigten an (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.4.1990, Bf II 51/89, Rn. 23, juris).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    In diesem Sinn nachbarschützend sind nur solche baurechtlichen Bestimmungen, deren Verletzung nach dem erkennbaren Willen des Normgebers ein subjektiv-öffentliches (eigenes) Abwehrrecht des betroffenen Nachbarn begründet (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 19.9.1986, 4 C 8/84, Rn. 11, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.5.1990, Bs II 65/90, Rn. 6, juris; VG Hamburg, Urt. v. 16.11.2010, 11 K 3202/09, Rn. 14, juris).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    Denn die Beantwortung der Frage nach Erteilung einer planungsrechtlichen Ausnahme für die Errichtung der Tankstelle im allgemeinen Wohngebiet gemäß § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO kann nicht isoliert erfolgen, sondern erfordert auch die Prüfung des § 15 Abs. 1 BauNVO i.V.m. dem Gebot der Rücksichtnahme (BVerwG, Urt. v. 25.1.2007, 4 C 1/06, Rn. 10, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 100. EL 2011, § 31, Rn. 25).
  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    Dies gilt unabhängig von der hier nicht zu beantwortenden Frage, ob die Beantragung eines Änderungsbescheides überhaupt rechtlich zulässig war oder vielmehr ein neuer vollständiger Bauantrag hätte eingereicht werden müssen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 17.3.2004, 2 Bs 13/04, Ls. 2 u. Rn. 4 f., juris; BVerwG, Beschl. v. 8.11.2010, 4 B 43/10, Rn. 10, juris).
  • OVG Hamburg, 17.03.2004 - 2 Bs 13/04

    Reichweite von Nachtragsgenehmigungen

    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    Dies gilt unabhängig von der hier nicht zu beantwortenden Frage, ob die Beantragung eines Änderungsbescheides überhaupt rechtlich zulässig war oder vielmehr ein neuer vollständiger Bauantrag hätte eingereicht werden müssen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 17.3.2004, 2 Bs 13/04, Ls. 2 u. Rn. 4 f., juris; BVerwG, Beschl. v. 8.11.2010, 4 B 43/10, Rn. 10, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 5922/94

    Rechtsnachfolge; Abgrabungsgenehmigung; Private Nutzungsrecht; Öffentlich-

    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    Der Nachfolgetatbestand kann sich aus Gesetz, Verwaltungsakt oder Rechtsgeschäft ergeben (OVG Greifswald, Beschl. v. 4.11.2009, 3 L 163/08, BeckRS 2009, 42223; OVG Münster, Urt. v. 7.11.1995, 11 A 5922/94, NVwZ-RR 1997, 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 7 B 1368/08
    Auszug aus VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10
    Insoweit hatte sie mit dem zur Klage 11 K 1767/11 angekündigten Antrag die Erteilung eines Änderungsbescheides zur Baugenehmigung begehrt (vgl. zum Erfordernis einer Bescheidung bei teilweisem Verzicht auf Rechte aus einer Baugenehmigung VG Köln, Beschl. v. 1.2.2012, 2 L 1915/11, Rn. 17, juris; OVG Münster, Beschl. v. 27.10.2008, 7 B 1368/08, Rn. 15 ff., juris; VG Aachen, Beschl. v. 20.8.2008, 3 L 242/08, Rn. 13, juris).
  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

  • VG Hamburg, 16.11.2010 - 11 K 3202/09

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Gemeindehaus und Betreutes Wohnen

  • VG Aachen, 20.08.2008 - 3 L 242/08

    Bau des Fachmarktzentrums Langwahn in Eschweiler vorläufig gestoppt

  • VG Köln, 01.02.2012 - 2 L 1915/11

    Erweiterung eines REWE-Marktes in Köln-Bocklemünd vorläufig gestoppt

  • VG Hamburg, 27.02.1996 - 13 VG 3062/95
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 44/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG München vom 26. Februar 2013  11 K 2635/10 aufzuheben und unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2009 vom 6. März 2014 die tariflich besteuerten Einkünfte aus Kapitalvermögen um 10.392 EUR zu verringern, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuerten Einkünfte um diesen Betrag zu erhöhen und die Einkommensteuer entsprechend herabzusetzen.
  • OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12

    Entscheidung über eine Ausnahme im Vorbescheidsverfahren; Berechtigungen des

    Am 6. September 2010 hat die Klägerin Klage gegen die Widerspruchsbescheide vom 5. August 2010 erhoben (Az. 11 K 2635/10).

    Mit einer am 28. Juli 2011 erhobenen Klage hat die Klägerin ihr Begehren auf Erteilung einer Nachtragsgenehmigung unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide weiter verfolgt (Az. 11 K 1767/11).

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