Rechtsprechung
   FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18314
FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06 (https://dejure.org/2007,18314)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.07.2007 - 11 K 283/06 (https://dejure.org/2007,18314)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 11 K 283/06 (https://dejure.org/2007,18314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsgeschäft; Austrittserklärung; Kapitalgesellschaft; Auflösungsverlust; Realisierung - Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes bei Austritt eines Gesellschafters aus einer Kapitalgesellschaft - Realisierung eines Veräußerungsverlustes bei Auflösung einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes bei Austritt eines Gesellschafters aus einer Kapitalgesellschaft - Realisierung eines Veräußerungsverlustes bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    Die Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes setzt zunächst die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft voraus (vgl. BFH, Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162, m.w.N.; Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass es nur einen Auflösungs-/Veräußerungsgewinn oder -verlust nach § 17 Abs. 2 EStG gibt, der auf einen Zeitpunkt zu ermitteln ist (vgl. BFH, Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162).

    So kann bereits im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Auflösung, insbesondere wenn eine Liquidation mangels Masse nicht stattfindet, feststehen, dass mit Zuteilungen oder Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht zu rechnen ist, und ferner, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter nachträglich Anschaffungskosten oder sonstige Aufwendungen entstanden sind; der Auflösungsverlust ist dann zu diesem Zeitpunkt entstanden und muss - ohne dass insoweit ein Wahlrecht bestünde - bereits auf diesen Zeitpunkt ermittelt werden (vgl. BFH, Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162).

  • FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05

    Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    Im Übrigen sei der Verlust voller Höhe zu berücksichtigen, da unter Hinweis auf ein Urteil des FG Düsseldorf vom 10. Mai 2007 (Az. 11 K 2363/05 E) das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG bei verfassungskonformer Auslegung nicht auf Aufgabe- oder Veräußerungsverluste nach § 17 EStG anzuwenden sei.

    Soweit die Kläger unter Berufung auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 10. Mai 2007 (Az. 11 K 2363/05 E) der Auffassung sind, dass das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG für Auflösungsverluste nach § 17 EStG keine Anwendung findet, war hierüber im Streitfall nicht zu entscheiden, da eine niedriger Einkommensteuerfestsetzung 2003 als 0,- Euro weder beantragt wurde, noch mit der Klage erreicht werden könnte.

  • BFH, 02.10.2001 - IX R 45/99

    Spekulationsgeschäft bei vollmachtloser Vertretung

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    Unter Veräußerung i.S. des § 23 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BStBl II 2000, 614; Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 45/99, BStBl II 2002, 10) die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes auf einen Dritten zu verstehen.

    Unbeschadet der Maßgeblichkeit des obligatorischen Vertrages für die Fristberechnung (vgl. BFH, Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 45/99, a.a.O.), ist der Steuertatbestand des Veräußerungsgeschäfts nur dann erfüllt, wenn das schuldrechtliche Geschäft unter den Voraussetzungen des § 39 der Abgabenordnung -AO - (Verschaffung wirtschaftlichen Eigentums) dinglich vollzogen wird und es zu einer Veräußerung und damit zu einer Verfügung über das Recht kommt (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juni 2003 IX R 2/02, BStBl II 2003, 752, unter II. 1. b) cc) (1) der Gründe).

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    31 Weitere Voraussetzung für die Entstehung eines Auflösungsverlustes im Sinne von § 17 EStG ist in Bezug auf das Jahr der Verlustentstehung zudem, dass der beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen oder Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen konnte und auch feststand, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (vgl. BFH, Urteil vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731, m.w.N.; BFH, Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922 unter II. 2 b der Gründe).

    Die Beachtung des Realisationsprinzips hat zur Folge, dass es sich im Falle der Auflösung der Gesellschaft mit anschließender Liquidation regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation beurteilen lässt, ob und in welcher Höhe dem Steuerpflichtigen aus seiner Beteiligung ein Verlust entstanden ist (vgl. BFH, Urteil vom 27. November 2001 VIII R 36/00, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    32 Hierbei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Auflösungsgewinn bzw. -verlust nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu ermitteln, soweit die Eigenart der Gewinnermittlung nach § 17 EStG keine Abweichungen von diesem Grundsatz erfordert; danach ist insbesondere das Realisationsprinzip zu beachten (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343, m.w.N.).

    Entsprechendes gilt im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, so dass ein Veräußerungsgewinn oder -verlust erst dann realisiert ist, wenn im Falle des Konkurses der Konkursverwalter die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens oder das Unternehmen im Ganzen veräußert und mit dem letzten Geschäftsvorfall die Grundlage für die Schlussverteilung geschaffen hat (vgl. BFH, Urteil 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343, m.w.N.).

  • BFH, 22.11.2005 - VIII B 308/04

    Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 4 EStG

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    Nur ausnahmsweise kann der Realisationszeitpunkt vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn auf der Ebene der Gesellschaft auf Grund des Inventars und der Konkurseröffnungsbilanz oder einer Zwischenrechnungslegung ohne weitere Ermittlungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheint (vgl. BFH, Beschluss vom 22. November 2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539, und Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).

    Maßgeblich ist hierbei darauf abzustellen, dass das Fehlen von Aktiva, die auch für eine Verteilung unter den Gesellschaftern ausreichen würde, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch unstreitige, greifbare Anhaltspunkte für eine Vermögenslosigkeit feststehen muss (vgl. BFH, Beschluss vom 22. November 2005 VIII B 308/04, a.a.O.; Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BStBl II 2004, 551, unter II.3.c dd der Gründe).

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    Verwandelt sich das ursprüngliche Anschaffungsgeschäft lediglich in ein Abwicklungsverhältnis, so liegt keine Veräußerung im Sinne des § 23 EStG vor (vgl. BFH, Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 47/04, BFH/NV 2006, 2174; mit Hinweis auf die zulässige anderweitige Beurteilung solcher Rückabwicklungen als Veräußerungen nach § 17 EStG gemäß dem Urteil des BFH vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98, BStBl II 2000, 424).
  • BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01

    Zeitpunkt des Ausscheidens eines kündigenden Gesellschafters

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    Der bei satzungsgemäßer Regelung zulässige Austritt aus einer GmbH bedarf regelmäßig eines Vollzuges (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2003 II ZR 326/01, DStR 2003, 1717).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 73/98

    Spekulationsgeschäfte bei Festgeldanlage in Fremdwährung

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    Unter Veräußerung i.S. des § 23 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BStBl II 2000, 614; Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 45/99, BStBl II 2002, 10) die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes auf einen Dritten zu verstehen.
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
    Die Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes setzt zunächst die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft voraus (vgl. BFH, Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162, m.w.N.; Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02

    GmbH-Gesellschafter: Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts als Schuldzinsen

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

  • BFH, 24.06.2003 - IX R 2/02

    Optionsgeschäfte an der Deutschen Terminbörse

  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05

    GmbH: Auflösungsklage nach Kündigung der Mitgliedschaft bei fehlender Mitwirkung

  • FG Köln, 01.06.2016 - 14 K 545/14

    Einkommensteuerliche Ermittlung der Entstehung sowie der Höhe steuerpflichtiger

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum (Hinweis u.a. auf Urteile des BGH vom 17. November 2005 III ZR 350/04; BFH vom 14. Dezember 1982 VIII R 54/81, BStBl II 1983, 315; vom 27. Juni 2006 IX R 47/04, BStBl II 2007, 162; FG Rheinland-Pfalz vom 02. September 2004 - 4 K 1144/03, DStRE 2005, 156; Hessischen FG vom 02. Juli 2007 - 11 K 283/06; Beschluss des FG München vom 10. Februar 2013 - 13 V 3809/09, Juris) und auch durch die Finanzverwaltung (Hinweis auf Verfügung d. bayerischen Landesamts für Steuern - LfSt Bayern - vom 23. November 2007 S2256 - 33 St 32/St 33; H 23 EStH 2007) sei anerkannt, dass derartige Vorgänge nur einen Teilakt im Rahmen einer schadensersatzrechtlichen Rückabwicklung und kein Veräußerungsgeschäft darstellten.
  • FG Düsseldorf, 06.03.2008 - 11 K 2626/06

    Zeitpunkt für die Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung eines

    Die Satzung der GmbH enthält mit § 10 Abs. 3 gerade keine Regelungen, aus denen sich ergibt, dass mit Zugang der Kündigungserklärung bereits über die Gesellschafterrechte verfügt wurde (ebenso: Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 2. Juli 2007 11 K 283/06, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht