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   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07   

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VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07 (https://dejure.org/2008,3626)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2008 - 11 S 2746/07 (https://dejure.org/2008,3626)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 11 S 2746/07 (https://dejure.org/2008,3626)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausländerrechtlicher Eilrechtsschutz; keine Nachteile im Hauptsacheverfahren durch Vollziehung der Ausreisepflicht; Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke; Aufbau- und Zusatzstudium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ausländers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Aufbaustudiengangs oder Zusatzstudiengangs nach dem erfolgreichen Abschluss eines grundständigen Studiums; Umfang einer zum Zwecke des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 16 Abs. 1; AufenthG § 16 Abs. 1 a S. 2; AufenthG § 16 Abs. 4; AufenthG § 16 Abs. 2; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ArGV § 9 Nr. 9
    D (A), Studium, Studenten, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Verlängerungsantrag, Studienfachwechsel, postgradualer Studiengang, Master, Studienbewerbung, Arbeitssuche, Jahresfrist, Fristbeginn, Zusatzstudium, Ermessen, atypischer Ausnahmefall, Ausweisungsgrund, ...

  • Judicialis

    VwGO § 80; ; AufenthG § 16 Abs. 1; ; AufenthG § 16 Abs. 1a; ; AufenthG § 16 Abs. 2; ; AufenthG § 16 Abs. 4; ; AufenthG § 81 Abs. 4; ; AufenthG § 84 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung; Aufenthaltserlaubnis: Vorläufiger Rechtsschutz; Aufenthaltsrecht; Studium; Studienabschluss; Zweckwechsel; Aufbaustudiengang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2008, 386
  • DVBl 2008, 734 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 01.08.2005 - 24 CE 05.1015
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Auch dürfte es dem Zweck des § 16 AufenthG entsprechen, über die aufenthaltsrechtliche Erleichterung der Aufnahme eines Studiums und die Schaffung von besseren Perspektiven für einen an das Studium anschließenden Zugang zum Arbeitsmarkt "im Wettbewerb um die besten Köpfe" die Attraktivität des Studien- und Wissenschaftsstandortes Deutschland zu steigern (näher hierzu Walther, in: GK-AufenthG, § 16 Rn. 2 und Hailbronner in: ders., Ausländerrecht Kommentar, Stand: Dezember 2007, § 16 Rn. 1), wenn einem Studienbewerber bereits bei Erteilung des Aufenthaltsrechts die Perspektive des Erwerbs eines auf den ersten Studienabschluss aufbauenden weiteren berufsqualifizierenden postgradualen Abschlusses aufgezeigt wird (ebenso wohl Walther, ZAR 2006, 354, 358; BayVGH, Beschlüsse vom 01.08.2005 - 24 CE 05.1015 - und vom 25.08.2005 - 10 CS 05.906 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.09.2006 - 2 M 275/06 -, juris; vgl. auch Nr. 16.2.8.1 der ZV-AufenthR 2005, die ebenfalls bei Aufnahme eines weiteren Studiums die Möglichkeit der "Verlängerung" der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis anerkennen).

    Entsprechend gehen auch die - die bisherige Verwaltungspraxis prägenden - Zusammengefassten Vorgaben des Innenministeriums zur Anwendung aufenthalts- und asylrechtlicher Regelungen in ihrem Teil A unter der Nr. 16.2.8.1 davon aus, dass nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung in Deutschland unter Abweichung des Regelversagungsgrundes des § 16 Abs. 2 AufenthG ohne vorherige Ausreise eine Aufenthaltserlaubnis erneut erteilt werden kann, wenn der Aufenthalt einem an das grundständige Studium anschließenden, auf längstens zwei Jahre angelegten Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium) dient, das nach einer Bescheinigung der Hochschule das vorhergehende Studium des Ausländers fachlich weiterführt oder in einem für den angestrebten Beruf besonders förderlichen Maß ergänzt (zur Berücksichtigung dieser Vorgaben als Auslegungshilfe vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 01.08.2005, a.a.O; zustimmend Hailbronner, in: ders., a.a.O., § 16 Rn. 40 und Walther, in: GK-AufenthG, § 16 Rn. 19).

    Denn entgegen den Hinweisen in Nr. 16.2.7 des Teils A der Zusammengefassten Vorgaben des Innenministeriums zur Anwendung aufenthalts- und asylrechtlicher Regelungen lässt sich der Regelung des § 16 Abs. 2 AufenthG nicht entnehmen, dass der dortige Regelversagungsgrund im Falle der an sich zulässigen Fortsetzung des Studiums zum Zwecke des Erwerbs eines weiteren Abschlusses "im Allgemeinen" dann eingreift, "wenn die Gesamtaufenthaltsdauer zehn Jahre überschreiten würde" (a.A. wohl BayVGH, Beschlüsse vom 01.08.2005 -, a.a.O. und vom 21.06.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Dies ergibt sich etwa daraus, dass die Behörde auf dem Antrag vermerkt hatte, dass die Immatrikulationsbescheinigungen des Antragstellers nicht vorgelegt werden könnten, weil die Bewerbungen für ein Masterstudium noch liefen (zur grundsätzlichen Einbeziehung eines Anspruchs auf Neuerteilung eines Aufenthaltstitels in Verlängerungsanträge vgl. auch BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, DVBl 2008, 108).

    Denn die mit der Zulassung des Antragstellers zum Studium nunmehr gegebene Änderung der Sachlage ist im Rahmen des laufenden Widerspruchsverfahrens ohne weiteres zu berücksichtigen, und der Antragsteller macht nach wie vor einen Aufenthaltserlaubnisanspruch für einen Aufenthaltszweck geltend, der ebenso wie der zunächst geltend gemachte Aufenthaltszweck vom Abschnitt 3 des 2. Kapitels des Aufenthaltsgesetzes umfasst ist (zur Einbeziehung eines geänderten Aufenthaltszwecks in ein laufendes Rechtsbehelfsverfahrens vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 04.09.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04

    Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 -, juris; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, vom 01.06.2004 - 11 S 65/04 - und vom 12.11.2003 - 11 S 2240/03; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -) ist für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes immer dann von einer gesteigerten Bedeutung des Verfahrens auszugehen, die es notwendig macht, trotz ihrer Vorläufigkeit nach Ermessen den für die Hauptsache anzunehmenden Auffangstreitwert in voller Höhe anzusetzen, wenn die angefochtene Ablehnung der Verlängerung dieser Aufenthaltsgenehmigung einen bislang legalen Aufenthalt des Ausländers beendet.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 11 S 611/05

    Zum Streitwert im vorläufigen Rechtsschutz bei Befristung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 -, juris; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, vom 01.06.2004 - 11 S 65/04 - und vom 12.11.2003 - 11 S 2240/03; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -) ist für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes immer dann von einer gesteigerten Bedeutung des Verfahrens auszugehen, die es notwendig macht, trotz ihrer Vorläufigkeit nach Ermessen den für die Hauptsache anzunehmenden Auffangstreitwert in voller Höhe anzusetzen, wenn die angefochtene Ablehnung der Verlängerung dieser Aufenthaltsgenehmigung einen bislang legalen Aufenthalt des Ausländers beendet.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92

    Ordnungsmäßiger Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3 Abs 3; Androhung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 -, juris; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, vom 01.06.2004 - 11 S 65/04 - und vom 12.11.2003 - 11 S 2240/03; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -) ist für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes immer dann von einer gesteigerten Bedeutung des Verfahrens auszugehen, die es notwendig macht, trotz ihrer Vorläufigkeit nach Ermessen den für die Hauptsache anzunehmenden Auffangstreitwert in voller Höhe anzusetzen, wenn die angefochtene Ablehnung der Verlängerung dieser Aufenthaltsgenehmigung einen bislang legalen Aufenthalt des Ausländers beendet.
  • OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06

    D (A), Strafrecht, Ordnungswidrigkeit, Duldung, Erwerbstätigkeit, Auflage,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Auch dürfte sich ein möglicher Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot ungeachtet der streitigen Frage, ob es sich hierbei um eine Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG oder nur um eine nach § 98 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG zu ahndende Ordnungswidrigkeit handelt (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06 -, juris), nach seinem Umfang allenfalls als geringfügiger und vereinzelter Verstoß gegen Rechtsvorschriften darstellen, der nicht geeignet wäre, den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 2 zu erfüllen.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Denn mit den Regelungen des vorläufigen Rechtsschutzes soll die Durchsetzung eines Rechts in der Hauptsache wirksam gesichert werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 -, BVerfGE 35, 263, 274, vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 -, NVwZ 1999, 1204, 1205 und vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Denn mit den Regelungen des vorläufigen Rechtsschutzes soll die Durchsetzung eines Rechts in der Hauptsache wirksam gesichert werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 -, BVerfGE 35, 263, 274, vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 -, NVwZ 1999, 1204, 1205 und vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Auch kann die durch diese Ablehnungsentscheidung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ebenfalls herbeigeführte Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht des Antragstellers über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs wieder beseitigt und so dessen weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet vorläufig gesichert werden (vgl. hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, DVBl. 2008, 133 (Leitsatz) und Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, InfAuslR 2007, 59 m.w.N.; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 81 Rn. 61 f).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
    Denn mit den Regelungen des vorläufigen Rechtsschutzes soll die Durchsetzung eines Rechts in der Hauptsache wirksam gesichert werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 -, BVerfGE 35, 263, 274, vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 -, NVwZ 1999, 1204, 1205 und vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 9.99

    Beförderung asylsuchender Ausländer durch Fluggesellschaften

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines zur Arbeitsaufnahme berechtigenden

  • OVG Hamburg, 30.05.2007 - 3 Bs 390/05

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums - Wechsel des Aufenthaltszweckes -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2006 - 2 M 275/06

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung und des

  • VGH Bayern, 21.06.2007 - 24 CS 06.3454

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Studium, Studienfachwechsel, Wechsel des

  • VGH Bayern, 25.08.2005 - 10 CS 05.906
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 B 10332/18

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach Abschluss des Studiums

    Zwar sollen durch § 16 Abs. 5 Satz 1 AufenthG bessere Perspektiven für den sich an ein Studium anschließenden Zugang zum Arbeitsmarkt geschaffen und "im Wettbewerb um die besten Köpfe" die Attraktivität des Standortes Deutschland gesteigert werden (vgl. VGH BW, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 11 S 2746/07 -, juris, Rn. 8, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22

    Streitwert für das vorläufige Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der

    Der Verwaltungsgerichtshof hat daher den Streitwert bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium an einer Hochschule mit 5.000,-- Euro festgesetzt (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.11.2012 - 11 S 2015/12 -, juris Rn. 7, und vom 25.02.2008 - 11 S 2746/07 -, juris Rn. 21).
  • VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus § 25 Abs 3 AufenthG 2004

    Es kann jedoch dahinstehen, ob diese Vorschrift in Fällen wie hier einschlägig ist, in denen der Aufenthaltszweck erst nach Zweckerreichung bzw. erfolgreichem Abschluss der ursprünglichen Ausbildung und nicht schon während der Geltung der ursprünglichen AE geändert wird (eine Anwendbarkeit der Sperrwirkung in diesen Fällen verneinend: Hailbronner, AuslR Band 1, § 16 Rdnr. 47 [Februar 2005]; ferner Storr/Kreuzer, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 16 Rdrn. 19; a.A.: Hamb. OVG, Beschl. v. 30.5.2007 - 3 Bs 390/05 -, ZAR 2007, 333; offen lassend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.2.2008 - 11 S 2746/07 - juris).
  • VG Saarlouis, 28.02.2011 - 10 L 2431/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren

    Siehe hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2088, 11 S 2746/07.
  • VG Saarlouis, 18.04.2012 - 10 K 1706/11

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Masterstudiengang

    Siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2088, 11 S 2746/07.
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