Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3703
VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93 (https://dejure.org/1993,3703)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.1993 - 11 S 529/93 (https://dejure.org/1993,3703)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 1993 - 11 S 529/93 (https://dejure.org/1993,3703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Abschiebung eines Ausländers unter dem Gesichtspunkt eines Abschiebungshindernisses iSv AuslG 1990 § 53 Abs 3 und der Unzulässigkeit wegen zu erwartender Doppelbestrafung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 241 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92

    Ordnungsmäßiger Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3 Abs 3; Androhung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß jedoch auch diesen Ausländern, deren Ausreise gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 AuslG einer Überwachung bedarf und die deshalb gemäß § 49 Abs. 1 AuslG abzuschieben sind, regelmäßig zuvor die Abschiebung gemäß § 50 Abs. 1 AuslG angedroht werden muß (siehe Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 - und Beschluß vom 4.11.1992 - 11 S 2216/92 -).

    Die Soll-Vorschrift des § 50 Abs. 1 AuslG enthält somit für den Regelfall ein gesetzliches Handlungsgebot für die Ausländerbehörde, von dessen Einhaltung die Behörde nur in Ausnahmefällen absehen darf (siehe den Beschluß des Senats vom 4.11.1992 - aaO. -).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Absehen von der Abschiebungsandrohung nur aufgrund einer ausdrücklichen, entsprechend begründeten Behördenentscheidung möglich ist, die durch die Gerichte nicht ersetzt werden kann (so Beschluß des Senats vom 4.11.1992 - aaO. -).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93
    Das in Art. 103 Abs. 3 GG enthaltene Verbot der Doppelbestrafung steht seiner Abschiebung auch in die Vereinigten Staaten von Amerika jedoch schon deshalb nicht entgegen, weil es grundsätzlich nur eine mehrmalige Verurteilung eines Straftäters durch deutsche Gericht verwehrt (siehe BVerfG, Beschluß vom 31.3.1987, BVerfGE 75, 1).
  • EGMR, 18.12.1986 - 9990/82

    BOZANO v. FRANCE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93
    Eine die Bestimmungen eines Auslieferungsvertrages umgehende Abschiebung, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist und faktisch denselben Erfolg hat wie eine Auslieferung, kann zwar unter Umständen einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention begründen, wenn die Art und Weise der Abschiebung auf die Umgehung eines Auslieferungsverbotes hinausläuft (siehe die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, NJW 87 S. 3066).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - 11 S 1368/92

    Androhung der Abschiebung gegenüber einem Häftling

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß jedoch auch diesen Ausländern, deren Ausreise gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 AuslG einer Überwachung bedarf und die deshalb gemäß § 49 Abs. 1 AuslG abzuschieben sind, regelmäßig zuvor die Abschiebung gemäß § 50 Abs. 1 AuslG angedroht werden muß (siehe Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 - und Beschluß vom 4.11.1992 - 11 S 2216/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1992 - 11 S 2414/92

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93
    Zunächst ist festzustellen, daß dem Antragsteller, soweit er das Vorliegen von Abschiebungshindernissen geltend macht, seit der am 1.7.1992 in Kraft getretenen Neuregelung in § 50 Abs. 3 Satz 1 AuslG vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz nur noch im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO) gerichtet auf vorläufige Unterlassung der Abschiebung gewährt werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe Beschluß vom 11.11.1992 - 11 S 2414/92 -).
  • LG Offenburg, 18.12.1990 - 7 KLs 3/90

    Betäubungsmittelstrafrecht: Weltrechtsprinzip, Unerlaubtes Herstellen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93
    Der Antragsteller wurde durch das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Offenburg vom 18.12.1990 - 7 KLs 3/90 - wegen vorsätzlichen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt, die er derzeit verbüßt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Denn dieses Verbot entfaltet nach Abschluss des Auslieferungsverfahrens keine Wirkung mehr (Hailbronner, AuslR, § 60 AufenthG Rn. 94; zum AuslG: Senatsbeschluss vom 30.03.1993 - 11 S 529/93 - InfAuslR 1994, 27).

    Eine Abschiebung in einen Staat ist unzulässig, wenn die den Ausländer dort erwartende Strafe unerträglich hart, mithin unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erschiene (Senatsbeschluss vom 30.03.1993 - 11 S 529/93 - a.a.O.; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.02.1995 - 1 S 3202/94 - AuAS 1995, 186).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von

    Im übrigen stellt eine Doppelbestrafung grundsätzlich keine unmenschliche Behandlung im Sinne des § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK dar (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, InfAuslR 1994, 27; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.11.1997, InfAuslR 1998, 199; Hailbronner, AuslR § 53 RdNr. 37).

    Ob die Abschiebung in einen Staat eine unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK darstellen würde und daher unzulässig wäre, wenn die den Ausländer dort erwartende Strafe mit Blick auf eine Nichtanrechnung oder Nichtberücksichtigung der in der Bundesrepublik Deutschland wegen derselben Tat erlittenen Strafe als unerträglich hart und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.11.1997, a.a.O.; Treiber in GK-AuslR, § 53 RdNr. 217; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.6.2002 - 11 ME 159/02 - ; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.3.1993, a.a.O. der insoweit einen aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Abschiebungsschutz annimmt) kann letztlich offenbleiben.

    Dementsprechend hat der 11. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschluss vom 30.3.1993 (a.a.O.) die Abschiebung eines wegen Drogenhandels Verurteilten trotz der drohenden Verhängung einer 20-jährigen Haftstrafe in den USA für zulässig erachtet, obgleich für die Tat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt worden war, die in eine teilweise verbüßte Gesamtstrafe einbezogen worden war.

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23

    Abschiebung; Abschiebungsverbot; Auslieferung; Aussetzung der Abschiebung;

    15/420, S. 91 (zu § 60 AufenthG ): "Die Absätze 2 bis 7 entsprechen inhaltlich § 53 AuslG." ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, juris Rn. 11; Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht, § 60 AufenthG Rn. 52 (Stand: Februar 2020); Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 1793).

    aa) Dies zugrunde gelegt ist die "Entscheidung über die Auslieferung" im Sinne des § 60 Abs. 4 AufenthG nicht die gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach §§ 12 f. , 29 ff. IRG , sondern die die Auslieferung bewilligende Entscheidung der nach § 74 IRG zuständigen Behörde (so auch Hruschka/Mantel, in: Huber/Mantel, AufenthG, 3. Aufl. 2021, § 60 Rn. 15; Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 1794; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, juris Rn. 11; Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 60 AufenthG Rn. 114).

    Hieran gemessen vermittelt § 60 Abs. 4 AufenthG dem von einem Auslieferungsersuchen betroffenen Ausländer kein subjektives Recht auf Abschiebungsschutz (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, juris Rn. 11; Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 1793; Koch, in: BeckOK Ausländerrecht, § 60 AufenthG Rn. 31 (Stand: 1.7.2020)).

  • VG Minden, 28.07.2008 - 10 K 13/08

    Anspruch eines libanesischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Es besteht derzeit auch noch keine - gem. Art. 25 GG zu beachtende und damit über § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG relevante - allgemeine Regel des Völkerrechts des Inhalts, dass eine Person wegen desselben Lebenssachverhalts, dessentwegen sie bereits in einem dritten Staat zu einer Freiheitsentziehung verurteilt wurde - die sie auch verbüßt hat -, in einem anderen Staat nicht neuerlich angeklagt oder verurteilt werden darf oder dass jedenfalls die Zeit der im dritten Staat erlittenen Freiheitsentziehung im Falle einer neuerlichen Verurteilung angerechnet oder berücksichtigt werden muss - vgl. VG Augsburg, Urteil vom 03. August 2007 - Au 5 K 07.30043 - (zum Fall eines Libanesen, der in der Bundesrepublik wegen eines Betäubungsmitteldelikts zu neun Jahren Freiheitsstrafe und vom Strafgericht Bekaa (Libanon) wegen Drogenschmuggels u.a. zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt wurde); siehe auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. März 1993 - 11 S 529/93 - und Urteil vom 10. Juli 2002 - 13 S 1871/01 - OVG NRW, Beschlüsse vom 07. August 2001 - 18 A 2065/96 - und - 22. Januar 2002 - 17 B 519/01 - -.

    Eine Abschiebung in einen Staat ist unzulässig, wenn die den Ausländer dort erwartende Strafe unerträglich hart, mithin unter jedem Gesichtspunkt unangemessen erschiene - vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. März 1993, a.a.O. -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2002 - 18 B 849/01

    Abschiebungsandrohung an inhaftierten Ausländer; Rechtmäßigkeit, wenn

    VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, InfAuslR 1994, 27; BT-Drucks. 11/6321 S. 74; Renner, a.a.O., § 50 Rn. 11.
  • VG Sigmaringen, 22.08.1995 - A 8 K 20119/94

    Anerkennung von Roma moslemischen Glaubens aus der serbischen Teilrepublik

    Ausländer - was hier nicht gegeben ist .- konkret eine Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung dröht, nur dann unzulässig, wenn die den Ausländer dort erwartende Strafe unerträglich hart, mithin unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (vgl. hierzu VGH Baden- Württemberg Beschluß vom 01 .02.1995 - 1 5 3202/94 und Beschluß vom 30.3.1993 - 11 S 529/93 -' VBlBW 1994, 33).
  • VG Karlsruhe, 13.09.2022 - A 5 K 7903/18

    Vereinigte Staaten: Subsidiärer Schutz bei konkret drohender unverhältnismäßiger

    Diese für das Ausliefe rungsrecht entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlägt auch auf das Ausländerecht durch (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2007 - 11 S 2364707 - Beschluss vom 30.03.1993 - 11 S 529/93 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 17 A 4480/96

    Ausländer; Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit; Erhöhter

    Eine allgemeine Regel des Völkerrechts, vgl. Art. 25 Satz 1 GG, nach der niemand wegen desselben Lebenssachverhaltes von einem Gericht eines anderen Staates neuerlich verfolgt und bestraft werden dürfte, existiert nicht, vgl. Beschluß des Senats vom 3. August 1994 - 17 B 1593/93 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30. März 1993 - 11 S 529/93 -, VBlBW 1994, 33.
  • VG Karlsruhe, 16.03.2011 - 4 K 551/09

    Ausweisung und Abschiebungsandrohung in Bezug auf Iran

    57 Allein eine drohende Doppelbestrafung stellt zwar keine unmenschliche Behandlung im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bzw. § 60 Abs. 5  AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK dar (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, InfAuslR 1994, 27; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.11.1997, InfAuslR 1998, 199).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2002 - 11 ME 159/02

    Ausnahmefall; Aussetzung der Abschiebung; Ausweisung; Ausweisungsverfügung;

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 31.3. 1987, BVerfGE 75, 1) zum Auslieferungsrecht, die entsprechend auch auf Fälle der Ausweisung und Abschiebung anzuwenden ist (vgl. etwa Senatsurt. v. 24.8. 1995 - 11 L 1047/95 - S. 16 UA; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.3.1993, InfAuslR 1994, 27; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 288; verneinend: Hailbronner, AuslR, § 53 AuslG Rdnr. 78) jedoch nur dann anzunehmen, wenn die Strafe unerträglich hart, mithin unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint und nicht schon dann der Fall, wenn die Strafe lediglich als in hohem Maße hart anzusehen ist und bei einer strengen Beurteilung anhand deutschen Verfassungsrechts bereits nicht mehr als angemessen betrachtet werden kann (BVerfG, a. a. O., S. 16 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1995 - 1 S 3202/94

    Bestrafung in einem anderen Land in der Regel kein Abschiebungshindernis nach

  • VG Berlin, 15.10.2014 - 33 K 370.10

    Abschiebung in die Russische Föderation bei Vorliegen einer psychischen

  • OVG Hamburg, 15.04.1996 - Bs VI 71/96

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Ausweisung eines Ausländers; Androhung

  • VG Sigmaringen, 18.12.1998 - 7 K 3067/98

    D (A), Verfahrensrecht, Ausländer, Ausreisepflicht, Aufenthaltsbeendende

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht