Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 11 Sa 106/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung ; Höhergruppierung auf Grund eines Bewährungsaufstiegs ; Missachtung des Mitbestimmungsrechts ; Betriebliche Übung
- Judicialis
BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 10; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; ZPO § 253
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Einführung eines neuen Vergütungssystems
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 10.07.2002 - 4 Ca 702/01
- LAG Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 11 Sa 106/02
- BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03
- ArbG Freiburg, 26.10.2004 - 4 Ca 702/01
- LAG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - 3 Ta 224/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01
Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 11 Sa 106/02
Er verteidigt das Urteil des Arbeitsgerichts, das er im Einklang sieht mit der zwischenzeitlichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.06.2002 im Verfahren 1 AZR 390/01, in dem das Bundesarbeitsgericht die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bestätigt habe, die auch im vorliegenden Fall den Anspruch des Klägers begründe.Das Berufungsgericht schließt sich insoweit vollumfänglich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung an, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.06.2002 - 1 AZR 390/01 --ausführlich begründet hat.
Deshalb hatte der Beklagte mit neu eingestellten Arbeitnehmern, wie dem Kläger, auch nach dem 31.12.1997 eine Vergütung zu vereinbaren, die der inneren Struktur der bisherigen Vergütungsordnung entsprach, wobei sich diese Struktur durch die Gehaltsdifferenzierung nach bestimmten Lebensaltersstufen und Bewährungsaufstiegen auszeichnete (s. BAG Urt. v. 11.6.2002 - 1 AZR 390/01 -).
- BAG, 13.10.1960 - 5 AZR 284/59
Vergütung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 11 Sa 106/02
Zwar kann grundsätzlich der Arbeitgeber eine betriebliche Übung auch dadurch beenden, dass er entgegenstehende einzelvertragliche Vereinbarungen mit seinen Arbeitnehmern trifft, er darf dabei allerdings anerkanntermaßen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzen (vgl. BAG Urt. v. 13.10.1960 - 5 AZR 284/59 - AP Nr. 30 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BGH, 26.06.1996 - XII ZR 38/95
Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 11 Sa 106/02
Auch die unsubstantiierte und unschlüssige Klage oder die unzulässige Klage wegen Fehlen des Feststellungsinteresses unterbricht die Verjährung (vgl. BGH NJW-RR 96, 1409; BGH 103, 302).
- BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03
Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 13. März 2003 - 11 Sa 106/02 - wird zurückgewiesen.