Rechtsprechung
LAG Köln, 02.08.2002 - 11 Sa 1097/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; erneute Arbeitsunfähigkeit; Erschöpfungszustand; Einheit des Verhinderungsfalles; Medizinischer Dienst; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Sozialmedizinisches Gutachten; öffentliche Urkunde; Anscheinsbeweis; Beweishindernis; ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
SGB X § 115 Abs. 1; SGB X § 69 Abs. 4; SGB V § 275 Abs. 5; SGB V § 277 Abs. 2; EFZG§ 3 Abs. 1; ZPO § 418 Abs. 1; ZPO § 356
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; erneute Arbeitsunfähigkeit; Erschöpfungszustand; Einheit des Verhinderungsfalles; Medizinischer Dienst; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Sozialmedizinisches Gutachten; öffentliche Urkunde; Anscheinsbeweis; Beweishindernis; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Von Medizinischem Dienst im Auftrag der Krankenkasse erstelltes Sozialmedizinisches Gutachten als öffentliche Urkunde ; Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitszeiten ; Ermittlung des Leistungspflichtigen; Gerichtlich einzuholendes medizinisches ...
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; erneute Arbeitsunfähigkeit; Erschöpfungszustand; Einheit des Verhinderungsfalles, Medizinischer Dienst; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Sozialmedizinisches Gutachten; öffentliche Urkunde; Anscheinsbeweis; Beweishindernis; ...
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 19.07.2001 - 3 Ca 805/01
- LAG Köln, 02.08.2002 - 11 Sa 1097/01
Papierfundstellen
- MDR 2003, 462
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80
Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit - …
Auszug aus LAG Köln, 02.08.2002 - 11 Sa 1097/01
Zum einen verwechselt die Beklagte auch hier die Begriffe "Krankheit" und "Arbeitsunfähigkeit": Nur dann, wenn die während einer Arbeitsunfähigkeit auftretende weitere Erkrankung ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit auslösen würde, ist die sechswöchige Entgeltfortzahlung nur einmal zu leisten (BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 in AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG; Urteil vom 19.06.1991 - 5 AZR 304/90 in AP Nr. 93 zu § 1 LohnFG).Im übrigen liegt eine Einheit des Verhinderungsfalles dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten tatsächlich arbeitet (BAG, Urteil vom 02.12.1981 a.a.O.), wie es hier der Fall war: Der Arbeitnehmer hat nach dem Ende der ersten Krankschreibung am 01.11.2000 eine Woche lang tatsächlich gearbeitet: Damit ist für diese Zeit Arbeitsfähigkeit anzunehmen (BAG, Urteil vom 01.06.1983 - 5 AZR 468/80 in AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG).
- BAG, 19.06.1991 - 5 AZR 304/90
Krankheit und Wiederholungskrankheit
Auszug aus LAG Köln, 02.08.2002 - 11 Sa 1097/01
Zum einen verwechselt die Beklagte auch hier die Begriffe "Krankheit" und "Arbeitsunfähigkeit": Nur dann, wenn die während einer Arbeitsunfähigkeit auftretende weitere Erkrankung ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit auslösen würde, ist die sechswöchige Entgeltfortzahlung nur einmal zu leisten (BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 in AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG; Urteil vom 19.06.1991 - 5 AZR 304/90 in AP Nr. 93 zu § 1 LohnFG). - BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Köln, 02.08.2002 - 11 Sa 1097/01
Im übrigen liegt eine Einheit des Verhinderungsfalles dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten tatsächlich arbeitet (BAG…, Urteil vom 02.12.1981 a.a.O.), wie es hier der Fall war: Der Arbeitnehmer hat nach dem Ende der ersten Krankschreibung am 01.11.2000 eine Woche lang tatsächlich gearbeitet: Damit ist für diese Zeit Arbeitsfähigkeit anzunehmen (BAG, Urteil vom 01.06.1983 - 5 AZR 468/80 in AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG).
- LAG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 4 Sa 70/15
Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankung
Dieser gesetzliche Hinderungsgrund zum substantiierten Tatsachenvortrag darf dem Arbeitgeber aber nicht zu einem prozessualen Vorteil gereichen (LAG Köln 2. August 2002 - 11 Sa 1097/01 - MDR 2003, 462;… von Wulffen/Schütze/Bieresborn SGB X 8. Aufl. § 69 Rn. 38).